Ermittlungsverfahren Besitz, Erwerb, Handel Btm

29. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Nonsens
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermittlungsverfahren Besitz, Erwerb, Handel Btm

Hallo,

ich habe folgendes Problem:
Ich war 4 mal bei einem Dealer der mittlerweile in U-Haft sitz in der Wohnung und habe da in 4 Fällen Cannabis gekauft. Da die ganze Geschichte etwas größer ist (150 Vorladungen) bin ich freiwillig zur Polizei gegangen weil ich von einem anderen Käufer erfahren habe dass mein Name und mein Autokennzeichen eh schon bekannt ist und es nurnoch eine Frage der Zeit ist wann ich geladen werde.
Problem ist der Typ der in Uhaft sitzt hat bereits seine komplette Lebensgeschichte bei Polizei und Staatsanwaltschaft preisgegeben und die 4 Käufe von mir auch angegeben. Ein weiterer Käufer hat dies bestätigt. Nun wird auch gegen mich wegen Verdacht auf Handel gegen mich ermittelt! Was Quatsch ist bei der Menge: Es handelt sich um 1x120€ und 3x40-100€ für Graß im Zeitraum von ca. 1-2 Monaten. Ich war bereits bei der Polizei und habe ausgesagt dass ich nichts mit Drogen zutun habe, weder Konsum, Besitz, Erwerb und schon garnicht Handel! Die Polizei sagt zwar dass ich durch 2 Zeugen beschuldigt werde aber denke wenn ich es zugebe nur die Sache verschlimmert weil die eben "nur" die beiden Zeugen und Telefonate des Dealers haben auf den ich aber nicht zu hören bin. Also nur die Telefonate von meinen Dealer zu seinem. Ich hab bei der Polizei angegeben dass die beiden Zeugen lügen und ich nichts mit allem zutun habe sondern nur aus freundschaftlichen Gründen in der Wohnung war. Ich bin 21 Jahre und noch Schüler darum ist doch noch Jugendstrafrecht anzuwenden, oder? Ich habe bis jetzt auch noch keinen Anwalt eingeschaltet weil ich Angst vor Repressionen meiner Eltern habe bei denen ich auch noch wohne. Wir haben zwar Reschtsschutz versicherung aber bin mir nicht sicher ob die auch bei solchen Fällen zahlt und ob sich ein Anwalt bei so einer Menge überhaupt rentiert. Nun meine Frage, kann es bei dieser Sachlage zu einer Verurteilung kommen oder kann ich noch mit einem blauen Auge davon kommen wegen geringer Menge z.B.? Und was könnte schlimmsten Falls auf mich zu kommen?

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14 Antworten
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#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Sie widersprechen sich irgendwie, oder?!

Erst:

quote:
Ich war 4 mal bei einem Dealer der mittlerweile in U-Haft sitz in der Wohnung und habe da...in 4 Fällen Cannabis gekauft.


Und nachher:

quote:
Ich war bereits bei der Polizei und habe ausgesagt dass ich nichts mit Drogen zutun habe...


:???:

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Nonsens
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich dachte wenn ich das zugebe, dann bekomm ich 100% nen Verfahren aber wenn ich es abstreite wird vielleicht abgewogen und es wird fallen gelassen. Sie müssen es ja beweisen.

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Der Beweis könnte die Aussage des Dealers sein. Warum sollte er angeben, an Sie verkauft zu haben, wenn es nicht stimmt? Denn durch diese Aussage reitet er sich selbst als Verkäufer noch viel stärker herein.

Macht der Dealer also diese Angaben über Sie, werden Sie schlechte Karten haben.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#4
 Von 
guest123-998
Status:
Schüler
(410 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ich würde sagen, dass so ein Ton hier nicht unbedingt angebracht ist.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#6
 Von 
Nonsens
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@L.W.Ich verstehe nicht warum du jetzt beleidigend wirst. Allein dafür könnte ich dich anzeigen! Wenn dir mein Verhalten nicht passt dann brauchst du auch keine Kommentare abgeben.

@JoTrocken
Meinen Sie, es wäre klug jetzt noch umzuschwenken und die Wahrheit zusagen? Ein spätes Geständnis ist doch noch mehr wert als garkeins. Oder reite ich mich damit nur noch mehr rein? Der eine Zeuge wäre z.B. bereit seine Aussage zurück zunehmen, freiwillig! Dann wäre praktisch nurnoch die Aussage des Dealers da und allein mit einer Zeugenaussage kann man doch keinen Prozess eröffnen. Obwohl es auch komisch rüberkommt wenn er seine belastene Aussage plötzlich zurück nehmen würde...

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#7
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Einen Rat in dem Umfang kann sinnvollerweise nur ein Anwalt geben, der auch Akteneinsicht hat und entsprechend eine Strategie daraus entwickeln kann.

Also an der Stelle geht es einfach zu weit in Richtung individuelle Rechtsberatung. Dafür ist dieses Forum nicht geeignet und gedacht.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Nun wird auch gegen mich wegen Verdacht auf Handel gegen mich ermittelt! Was Quatsch ist bei der Menge: Es handelt sich um 1x120€

Wiso Quatsch? Zum einen kommt es beim Handel nicht unbedingt auf die Menge an (Wenn ich von irgendwem 10,00 € nehme, damit zu meinem Dealer gehe, von dem 2,5g dafür bekomme, demjenigen mit dem 10er 2g davon gebe und für mich 'fürs holen' die restlichen 0,5g behalte, ist der Tatbestand des Handels erfüllt). Ich kann also auch problemlos mit einer Menge von 2g zum Händler werden. Für 120,00 € werden Sie wohl (zumindest bei unseren Preisen hier) so um die 20g bekommen haben?! Das ist auch keine 'geringe Menge' iSd. § 31a BtmG mehr.

Ich bin 21 Jahre und noch Schüler darum ist doch noch Jugendstrafrecht anzuwenden, oder?

Nein, wenn Sie bei den Käufen auch schon 21 waren, kann kein Jugendrecht mehr angewendet werden. Dann ist zwingend Erwachsenenrecht anzuwenden. Waren Sie noch 20, könnte Jugendrecht angewendet werden.

Wir haben zwar Reschtsschutz versicherung aber bin mir nicht sicher ob die auch bei solchen Fällen zahlt

Tut sie nicht.

Nun meine Frage, kann es bei dieser Sachlage zu einer Verurteilung kommen

Natürlich.

wegen geringer Menge

Wie schon gesagt, wenn Sie nicht gerade aus dem Bundesland Schleswig-Holstein kommen, dürfte auf jeden Fall bei dem 120,-€ Kauf die Grenze der 'geringen Menge' überschritten sein.

Und was könnte schlimmsten Falls auf mich zu kommen?

Wenn es nur eine Verurteilung wegen Besitz und Erwerb gibt (und nicht wegen Handel), wird es eine Geldstrafe geben (Die Höhe ist nicht seriös vorhersagbar).

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#9
 Von 
guest123-998
Status:
Schüler
(410 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ein spätes Geständnis ist doch noch mehr wert als garkeins

Richtig.

Der eine Zeuge wäre z.B. bereit seine Aussage zurück zunehmen, freiwillig!

Weiss der denn auch, dass dann ein Verfahren wegen 'falscher Verdächtigung' wahlweise 'versuchter Strafvereitelung' gegen ihn eröffnet wird.

Dann wäre praktisch nurnoch die Aussage des Dealers da und allein mit einer Zeugenaussage kann man doch keinen Prozess eröffnen.

Doch. Auch nur mit der Aussage des Dealers kann man das. Das passiert auch tagtäglich. Wie Jotrocken schon sagte, ist die Aussage des Dealers vor Gericht sehr glaubwürdig, da er sich damit selbst belastet. Und es kommt nicht auf die Anzahl der Aussagen an, sondern auf die Glaubwürdigkeit.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#11
 Von 
Nonsens
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok danke für eure umfassenden Antworten! Ich war mir bis jetzt noch nicht bewusst wie tief ich drin stecke. :schock:
Ich werde dann wohl in den sauren Apfel beißen müssen und ein umfassendes Geständnis ablegen, mal sehen was dann kommt von der Staatsanwaltschaft. Als aller erstes muss ich mir wohl nen Anwalt suchen, und meine Eltern doch noch einweihen. :(

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-998
Status:
Schüler
(410 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
Farnmausi
Status:
Schüler
(363 Beiträge, 193x hilfreich)

Hi,

also ich würde keinerlei Aussagen mehr machen sondern sofort einen Anwalt mit Akteneinsicht beauftragen. "Nur" da gehen die realen Zeugenaussagen und weitere Beweismittel hervor um eine Strategie entwickeln zu können. Einlassungen können jederzeit auch später noch gemacht werden auch ein Geständnis wenn es dem Anwalt ratsam erscheint. Das Kernproblem wird der Vorwurf des "Handelns" sein, den es zu entkräften gelten wird. Du hast immerhin in einem sehr kurzem Zeitraum fast 50 gr erworben und wohl kaum das Zeug alles selber geraucht. Sorry, da must du schon ein großer Konsument sein. Den Eltern natürlich reinen Wein einschenken. Lügereien und vertuschen bringt nur noch mehr Ärger. Sehe es positiv das es "noch" zu keiner Hausdurchsuchung gekommen ist. Damit mußt du rechnen, also weg mit allem Zeug und bleib sauber. Farnmausi

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#14
 Von 
Johnny112
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 109x hilfreich)

Ok....
ich wäre grad ganz stark für einen ban für L.W. oder zumindest für eine extrem starke verwarnung....

Villeicht hatte er ja nur einen schlehten tag und es tut ihm leid aber.... man sollte sich mal sein posting Wort für wort durchlesen da muss man schon schlucken... heftiges Aggresionspotential...



-- Editiert von johnny112 am 01.07.2007 12:14:33

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