Ermittlungsverfahren ( Meine Frage dazu )

31. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Asmodeus39
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermittlungsverfahren ( Meine Frage dazu )

Hallo alle zusammen,

erst einmal ein großes Lob an alle, die hier mitwirken und Hilfestellungen geben.

Nach einiger Zeit des Lesens habe ich beschlossen, mich heute zu registrieren und wie sollte es anders sein, habe ich direkt eine Frage.

Wie am Betreff schon zu lesen ist, handelt es sich bei mir um ein Ermittlungsverfahren.

Vor ca 3 Wochen habe ich einen Brief der örtlichen Polizeibehörde bekommen, mit der Aufforderung, zu einer Anhörung/Vernehmung zu erscheinen, da ich aufgrund von " Erspähen von Daten ", als Konkretisierung " Maxdome Anmeldung mit falschen Bankdaten ".

Ich bin, trotz aller Warnungen von diversen Internetseiten hingegangen und habe auch eine Aussage getätigt.

Ich hatte viele Jahre einen Telefonanschluss zur Verfügung gestellt bekommen von einem sehr guten Freund. Unter anderem habe ich in der Senderliste gesehen, dass es den Kanal " Maxdome " gibt ( erst viel später wurde mir klar, dass dieses ja nur eine App ist ). Ich hatte mich dann im Jahre 2014 dort angemeldet, allerdings unter den Namen des Anschlussinhabers. Also nicht unter meinem Namen, da ich fest der Meinung war, dass dieses übereinstimmen muss mit dem Inhaber des Anschlusses.

Bis 2017 lag der Account brach, es wurden keine Käufe oder Abos getätigt. Als Bankdaten habe ich meine Kreditkarte und meine Bankdaten hinterlegt ( bei der Bankverbindung habe ich das Feld Kontoinhaber übersehen, so dass zwar meine Bankverbindung eingetragen wurde, allerdings unter den Inhabernamen des Accounts ).

2017 habe ich dann einen Teil einer Serie gekauft, welche auch über meine Kreditkarte gezahlt wurde. Einen Tag später habe ich wohl ein Abo abgeschlossen, welches dann mit 7,99 Euro berechnet wurde, welches aber nicht abgebucht wurde.

Nun ging die ganze Sache zum Inkasso und der Anschlussinhaber bekam die Rechnung, worauf er sich natürlich wehrte und Strafanzeige gegen unbekannt gestellt hat.

Nun ja, ich kann es verstehen. Er wusste ja nicht das ich es war.Daraufhin wurde das an die Sta weitergeleitet und dann kam die Vernehmung der Polizei. Ich konnte dort natürlich anhand meiner Bankkarte nachweisen, des es meine Bankverbindung ist. Ich wollte ihn ja nicht mit Kosten belasten, daher meine Daten.

Ich habe dem Kriminalhauptkommissar auch alles so zur Aussage gegeben, wie auch hier steht. Nach ende der Vernehmung fragte ich dann, wie es weitergehen wird und er antwortete , dass es an die Sta zurück geht und es wohl auf Betrug hinausläuft.

Meine Frage ist daher ( vielleicht kann die ja jemand beantworten ). Was könnte mich eventuell erwarten als Strafe? Gesetzestext kenne ich, aber ich wollte gerne mal eine Einschätzung von anderen, die sich da besser auskennen als ich. Da ich weiß, dass ihr keine Glaskugel besitzt, würde ich mich trotzdem über Antworten freuen.

Ich hatte im Jahre 2007 einen Strafbefehl mit 40 Tagessätzen, wegen der Arbeitsagentur. Komplett gezahlt. Erwähne das daher, da ich nicht weiß, ob das als Vorstrafe zählt, wenn nein, dann bin ich nicht vorbestraft.

Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.

Mit freundlichem Gruß

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4 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Sie sollten die Rechnung zahlen und das ergänzend der StA mitteilen, bzw. nachweisen . Vielleicht gibt ja auch der Freund ein Statement ab, dass er keine Strafverfolgung mehr wünscht, da der Schaden bezahlt ist. Evtl. wird es dann eingestellt.

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#2
 Von 
Asmodeus39
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage !!Streetworker!!

Nun. Ich würde den Schaden ja gerne wieder gut machen, aber die Firma Maxdome hat nach Eintritt der Strafanzeige alles komplett storniert und das Inkassounternehmen hat in dem Fall keine Forderung mehr, da die Firma Maxdome auch keine offene Forderung mehr hat.

Ich finde das etwas verwirrend, aber eventuell kommt ja einer von beiden auf mich zu. Die werden ja bestimmt im laufe des Verfahrens meinen Namen bekommen.

Oder sollte ich das tun? Dort hinschreiben, dass ich der unbekannte war und diese Sache verbrochen habe?

Vielen Dank im voraus für ihre Mühen.

Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
aber die Firma Maxdome hat nach Eintritt der Strafanzeige alles komplett storniert


O.K., dann sollten Sie den Freund (der ist ja der Anzeigenerstatter, wenn ich es richtig verstanden habe und nicht die Fa. maxdome?!) bitten, dass er einen 3 Zeiler aufsetzt in dem er bestätigt, dass er keinen Schaden hat ;) und keinen Wert mehr auf die Strafverfolgung Ihrer Person legt.

Den 3-Zeiler senden Sie mit Ihrer eigenen Stellungnahme ("wollte ich keinen Betrug begehen ... ging ich davon aus, dass die Beträge meiner Kreditkarte belastet werden ... etc.") dann an die StA.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Asmodeus39
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch dafür vielen lieben Dank für Ihre schnelle und gut verständliche Antwort .

Das ist korrekt. Der Freund ist der Anzeigesteller gewesen. Verständlich. Er wußte es ja auch nicht.

Nun habe ich heute einen Brief der zuständigen Staatsanwaltschaft bekommen, mit dem Inhalt, dass das Ermittlungsverfahren gemäß Paragraph 170 Abs.2 STPO eingestellt wurde.

Nun habe ich doch noch einmal Fragen. Der Kripobeamte meinte ja, dass es auf Betrug hinauslaufen könnte. Eingestellt wurde es auf den Tatvorwurf " erspähen von Daten ". Ist es also möglich, in dem Fall eine neue Ermittlung in dieser Sache aufgrund Betruges zu eröffnen?

Bekommt der Anzeige Erstatter auch die Mitteilung? Und die letzte Frage. Was passiert mit dem Schaden, obwohl ja gerade keiner mehr da ist? Ich kann mir nicht vorstellen, wenn die Firma oder das Inkassounternehmen diese Einstellung bekommen, die darauf verzichten und wahrscheinlich dann diesen Betrag, der mal offen war, auch haben möchten, was ich verstehen könnte. Nur sollen die dann auf mich zukommen und nicht auf den Freund. Der kann ja nichts dafür.

Ich danke wieder im voraus für die Mühe und für eine eventuelle Antwort.

VG

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