Ermittlungsverfahren Sachbeschädung und Diebstahl

9. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
DerAngeklagte
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermittlungsverfahren Sachbeschädung und Diebstahl

Guten Abend,

habe heute einen Brief von der Polizei bekommen. Ich bin als Beschuldigter zu einem Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung an Kfz §303 StGB und Diebstahl an Kfz §242 StGB nächste Woche Mittwoch bei der Polizei eingeladen.
Kann mich aber nicht erinnern jemals solche Taten begangen zu haben?!

Nun wie soll ich den Verfahren? Soll ich mir gleich einen Rechtsanwalt/Pflichtverteidiger zulegen und erst garnicht zu dem Termin erscheinen oder doch zur Polizei gehen und meinen Sachverhalt darstellen?

Gruß und danke im voraus

-- Editiert von Moderator am 10.10.2015 15:28

-- Thema wurde verschoben am 10.10.2015 15:28




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34404 Beiträge, 17795x hilfreich)

Soll ich mir gleich einen Rechtsanwalt/Pflichtverteidiger zulegen Sie scheinen ja gut Geld zu haben - daß Sie einen Anwalt selbst zahlen müssen, ist Ihnen hoffentlich bekannt? Und von einer Konstellation, die einen Pflichtverteidiger rechtfertigt, ist weit und breit nichts zu sehen.
oder doch zur Polizei gehen und meinen Sachverhalt darstellen? :) Ich denke, Sie erinnern sich an nichts? Was wollen Sie denn da "darstellen"? Sie haben 2 Möglichkeiten - Sie warten eine Anklage/Strafbefehl ab, woraus Sie erfahren, was man Ihnen vorwirft, oder Sie nehmen sich einen Anwalt, der die Akten einsieht. Das ist nicht ganz billig, insbesondere wenn er nicht nur die Akten einsehen, sondern Sie verteidigen soll. Und ansonsten kann man hier mangels Kenntnis des Sachverhaltes nichts sagen.

Kann mich aber nicht erinnern jemals solche Taten begangen zu haben?! Tja, es klingt nach einem typischen Vollsuffdelikt - könnte es daran liegen?

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#2
 Von 
DerAngeklagte
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Alkohol hat damit garnichts zu tun, ich trinke kaum und wenn nicht viel.
War vielleicht etwas schlecht ausgedrückt, aber ich habe in meinem Leben noch nie versucht ein KFZ zu klauen oder zu beschädigen.

-- Editiert von DerAngeklagte am 10.10.2015 20:41

-- Editiert von DerAngeklagte am 10.10.2015 20:45

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat (von DerAngeklagte):
Kann mich aber nicht erinnern jemals solche Taten begangen zu haben?!


:-D

A

Nun gut. In solcherlei Schreiben befindet sich mutmaßlich auch die "Tatzeit, -ort" usw.
Dies müsste doch hinreichend dafür sein, zu wissen, wo man sich befand.

B

Wie kommt denn die Polizeibehörde an ihre Adresse? Und vor allem..... auf Sie? Darüber sollte man sich mal Gedanken machen.

C

Welchen Sachverhalt meinen Sie denn, welchen Sie darstellen wollen? Ich glaube, da ist noch mehr..... was wir hier leider nocht nicht wissen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DerAngeklagte
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

In diesem Schreiben sind keine genaueren Informationen enthalten, dass mit der Adresse wundert mich auch sehr.
Mit Sachverhalte meine ich , klar zu stellen das ich ein KFZ weder beschädigt noch bestohlen habe.

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