Hallo,
angenommen in einem Strafverfahren wird jahrelang ermittelt (was genau ist unbekannt) und es kommt zu keinem Bescheid. Es ist aber bekannt, dass der ermittelnde Staatsanwalt bei dem wichtigsten Straftatvorwurf keine Straftat sieht, obwohl die Akte der Staatsanwaltschaft
Beweismittel enthält (z.B. Zeugenaussagen, Aktennotizen von Beamten der Staatsanwaltschaft).
Die Straftat droht zu verjährung, weil keine Hauttat erkannt wird.
Die Dienstaufsichtbeschwerde hat nichts gebracht, der Sachverhalt wurde nicht überpüft, sondern nur die falsche Auffassung der Sachbearbeiterin wiedergegeben.
Könnte man denken, dass dies eventuell eine "Strafvereitelung im Amt " oder der Versuch der "Rechtsbeugung" ist?
Oder muss da erst beschieden sein?
Grüße
Biggi
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"BiggiMaria"
Ermittlungsverfahren / Strafvereitelung
10. März 2007
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Frage vom 10. März 2007 | 12:08
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 3x hilfreich)
Ermittlungsverfahren / Strafvereitelung
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#1
Antwort vom 10. März 2007 | 12:58
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Sieht der StA keine strafbare Handlung oder sieht er schon die Handlung als nicht erwiesen an?
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