Hallo,
per Post wurde mir mitgeteilt, dass aufgrund von "Erschleichen von Leistungen"(Schwarzfahren) ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wurde.
Zum HIntergrund: In einer Fahrscheinkontrolle konnte ich keinen gültigen Fahrweis vorweisen, war und bin aber im Besitz einer gültigen - nicht übertragbaren - Zeitkarte, die auch zum Zeitpunkt der Kontrolle gültig ist. (Semesterticket)
Wie es halt manchmal so ist,habe ich übersehen, in den vorgegeben 10 Tagen, diese gültige Zeitkarte vorzuzeigen, erhielt eine Mahnung, und habe den erhöhten Betrage zusammen mit dem Mahnbetrag überwiesen. - SO gesehen, kann mir doch eigentlich kein erschleichen von Leistungen vorgeworfen werden, oder?
Wie gehe ich denn nun am besten vor? - Schildere das so im Anhörungsbogen und lege da eine Kopie der Zeitkarte bei, oder? Ist das ausreichend?
Danke schon mal.
Beste Grüsse
Ermittlungsverfahren?!
20. Dezember 2005
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Frage vom 20. Dezember 2005 | 23:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermittlungsverfahren?!
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#1
Antwort vom 21. Dezember 2005 | 01:40
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1431x hilfreich)
Hallo Thomas,
sofern man eine gültige Zeitkarte besitzt, die die Benutzung des Verkehrsverbundes legitimiert, diese jedoch zum jeweiligen Zeitpunkt vergessen hat, ist eine Strafbarkeit nach § 265 a StGB
nicht gegeben. Dieses kann im Anhörungsbogen unter Beifügung der jeweiligen Belege dargelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 21.12.2005 01:40:57
#2
Antwort vom 21. Dezember 2005 | 07:38
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1493x hilfreich)
Richtig. Was aber je nach Beförderungsbedingungen, in denen ja i.d.R. steht, dass man den Fahrschein bei sich zu führen hat, nicht ausschließt, dass dennoch ein "erhöhtes Beförderungsentgelt" zu bezahlen ist. Nur strafbar ist das Ganze halt nicht.
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