Hallo !ich habe eine Frage: Und zwar würde ich gerne wissen, ob man Bescheid bekommt von der Staatsanwaltschaft, wenn ein Ermittlungsverfahren eingestellt wird oder ob man einfach nichts mehr hört. Danke und Herzliche grüsse yvy
-- Editiert von yvy02 am 16.10.2006 18:31:53
Ermittlungsverfahren eingestellt? Woher weiß man das?
Das kommt darauf an:
§ 170 Abs. 2 StPO
:
Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als
solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat
oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.
Danke wast für deine schnelle und kompetente antwort ! gruss von yvy
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ich habe noch ne frage: und zwar: kann ein verfahren eingstellt werden, wenn aufgrund eines Psychiatrischen Gutachten klar ersichtlich ist, dass die Beschuldigte Person nur bedingt bzw. nicht schuldfähig ist? oder wie sind in solchen fällen die konsequenzen?
Keine Ursache.
Ist die Einsicht- oder Steuerungsfähigkeit eingeschränkt ist das kein Grund für eine Einstellung, dann kann die Strafe gemildert werden, § 21 StGB
.
Ist sie hingegen aufgehoben oder kann das nicht ausgeschlossen werden muss das Verf. mangels Schuld eingestellt werden, § 20 StGB
.
Ist in derartigen Fällen zu erwarten, dass derjenige künftig (weitere) erhebliche Straftaten begehen wird, weil sein Zustand da mit sich bringt, kann er in einem psychiatrischen Krankenhau untergebracht werden, § 63 StGB
.
Klasse ! Du bist Super ! Das ist genau das was ich wissen wollte !
Vielen lieben Dank !
Grüsschen von Yvy
Wie gesagt, keine Ursache.
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