Hallo,
ich habe heute einen Brief von der Staatsanwaltschaft erhalten, der aussagt, dass ich in einem Ermittlungsverfahren gegen mich vernommen werden soll.
Ich bin mir aber wirklich keiner Schuld bewusst.
Die nette Dame am Telefon wollte mir auch keinerlei Auskunft geben.
Bin ich direkt der Beschuldigte?
Was bedeutet dieser Auszug?
Wurde bereits Strafantrag gestellt?
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Ermittlungsverfahren gegen mich
14. Januar 2014
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Frage vom 14. Januar 2014 | 16:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermittlungsverfahren gegen mich
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#1
Antwort vom 14. Januar 2014 | 17:05
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 755x hilfreich)
quote:
Bin ich direkt der Beschuldigte?
Wenn es ein Ermittlungsverfahren "gegen dich" gibt, ja.
quote:
Wurde bereits Strafantrag gestellt?
Meine Glaskugel sitzt leider noch in U-Haft. Wenn es kein reines Antragsdelikt war, könnte auch eine Strafanzeige vorliegen (den Unterschied kennst du?).
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#2
Antwort vom 14. Januar 2014 | 18:37
Von
Status: Unbeschreiblich (32875 Beiträge, 17266x hilfreich)
Meine Glaskugel sitzt leider noch in U-Haft.
Wegen Falschaussage?
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#3
Antwort vom 14. Januar 2014 | 18:54
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
quote:
ich habe heute einen Brief von der Staatsanwaltschaft erhalten, der aussagt, dass ich in einem Ermittlungsverfahren gegen mich vernommen werden soll.
Direkt von der Staatsanwaltschaft? Dann scheint es um "etwas" zu gehen, denn normalerweise bekommt man solche Ladungen von der Polizei. Unterschied ist, dass man auf Ladung von der StA dort erscheinen muß. Bei der Polizei wäre dass nicht so.
quote:
Bin ich direkt der Beschuldigte?
Das muß dort ja stehen, ob Du als Beschuldigter oder als Zeuge vernommen werden sollst.
Wenn es da nicht steht, aber "In dem Ermittlungsverfahren gegen Sie ..."
bist Du der Beschuldigte, ja.
quote:
Wurde bereits Strafantrag gestellt?
Es wurde eine Strafanzeige erstattet (von Amts wegen oder vom Geschädigten oder von sonst wem)
Ein Strafantrag ist nur bei einem Antragsdelikt notwendig.
quote:
den Unterschied kennst du?
Ich wette dagegen...
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
#4
Antwort vom 15. Januar 2014 | 11:48
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 755x hilfreich)
quote:
Wegen Falschaussage?
Wegen seelischer Grausamkeit.
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