Ermittlungsverfahren gegen mich wegen einfache Körperverletzung

15. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
DieVerurteilten
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermittlungsverfahren gegen mich wegen einfache Körperverletzung

Hallo, ich bräuchte dringend Rat, ich habe heute von der Polizei ein Ermittlungsverfahren erhalten gegen mich, nur steht da nicht wer mich da angezeigt hat, ich vermute da aber jemanden unzwar mein Nachbar der über mir wohnt ist von Syrien und den habe ich die Treppe runter geschubst 4 bis 5 treppen, der ist nicht gefallen hatte nur eine kleine Kratzer und jetzt droht mir eine einfache Körperverletzung

Meine Bewährung lief letztes Jahr Oktober aus da wurde ich verurteilt wegen btmg

Und ich habe 3 vorstrafen auch wegen btmg

Der Vorfall war so, ich kam vom Keller die Treppe hoch und er kam mit der Sonnenbrillle durch die eingangstür vom Haus ich wollte raus er wollte Keller und hat mich nicht zuerst durchgelassen ich ihn dann auch nicht weil ich dachte ich habe vor Fahrt er hat mich dann auf die Seite geschubst und ich ihn dann die letzten 4 Stufen erst ist quasi runter gesprungen und hatte eine kleine Kratzer am Finger weil er sich an der Wand festhalten musste das wars das hat er angezeigt.

Meine frage ist wie soll ich vorgehen soll ich Angaben machen wie es für mich war schriftlich, oder einfach nichts tun und abwarten?

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16 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Eventuell mal das unleserliche Geschreibsel korrigieren und den Sachverhalt verständlich schildern?

Das . sind Punkte, die beenden einen Satz.



Zitat (von DieVerurteilten):
Meine frage ist wie soll ich vorgehen soll ich Angaben machen wie es für mich war

Man möchte also ein Geständnis ablegen?
Zitat (von DieVerurteilten):
und den habe ich die Treppe runter geschubst 4 bis 5 treppen, der ist nicht gefallen




Zitat (von DieVerurteilten):
schriftlich

Mitteilungen an die Ermittler sollten verständlich sein, also besser nichts selber schreiben.
Und man sollte gut überlegen was man mitteilt, nicht das man sich noch tiefer reinreitet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
DieVerurteilten
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Mitteilung wäre einfach wie es aus meiner Sicht war, nicht mehr nicht weniger.

Oder soll ich garnichts machen und warten was passiert,weil er hat auch keine Beweise. Ich hab jedenfalls ab heute 2 Wochen Zeit mich dazu zu äußern, und ein Anwalt will ich wegen sowas jetzt nicht bezahlen.

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#3
 Von 
DieVerurteilten
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eventuell mal das unleserliche Geschreibsel korrigieren und den Sachverhalt verständlich schildern?

Genauso wie ich es geschrieben habe. An den Kellertreppen, wollten wir uns beide nicht vorbei lassen, dann hat er geschubst und ich das wars.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von DieVerurteilten):
An den Kellertreppen, wollten wir uns beide nicht vorbei lassen, dann hat er geschubst und ich das wars.

Nun, ein Geständnis kann sich strafmildern auswirken, sicher ist das aber nicht.

Von daher würde ich eher zu schweigen raten - das Recht hat man ja als Beschuldigter.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
DieVerurteilten
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)



Von daher würde ich eher zu schweigen raten - das Recht hat man ja als Beschuldigter.


Es steht auch drin, das nach 2 Wochen kein Anspruch mehr zusteht von einem Richter oder Staatsanwalt vernommen zu werden.

Also wenn ich schweige, was passiert dann?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von DieVerurteilten):
Also wenn ich schweige, was passiert dann?

A) Einstellung des Verfahrens
B) Strafbefehl
C) Vorladung zur Verhandlung


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
DieVerurteilten
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Und auf was würdest du tippen, wenn ich schweige?

Und auf was würdest du tippen wenn ich Aussage?

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

B oder C - für eine Einstellung wegen Geringfügigkeit dürften Sie zu viele Vorstrafen haben. Vor C käme allerdings noch die Anklageschrift.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
DieVerurteilten
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

@muemmel muss ich mit einer Freiheitsstrafe rechnen, wegen den vorstrafen?

Wie ist es, wenn man die Polizei nicht zum Tatort ruft, und stattdessen zum Revier geht um Anzeige zu erstatten. Können dann die Polizisten trotzdem als Zeuge mitspielen?

Braucht die Staatsanwaltschaft keine Beweise oder die Polizei?

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Was soll die alberne Frage? Ein Beweis liegt hier mindestens in Form der Aussage des Geschädigten vor. Und natürlich können auch in den Fall involvierte Polizisten ihre Wahrnehmungen schildern.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#11
 Von 
DieVerurteilten
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Was soll die alberne Frage?

Ja! das ist ja dann sehr toll, einfach zur Polizei gehen zu können, und jemanden etwas zu beschuldigen ohne es zu beweisen, das was sie, die Aussage als vorm von Beweis nenne dann kann ich ja einfach gehen und jeden beschuldigen weil meine Aussage ja anscheinend langen würde, sorry aber das ist echtn witzt.


Wäre ja dann für mich auch eine Aussage sinnvoller, weil er hat ja ehh wie sie sagen sein Beweis..

-- Editiert von DieVerurteilten am 16.05.2020 16:52

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#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

dann kann ich ja einfach gehen und jeden beschuldigen weil meine Aussage ja anscheinend langen würde, sorry aber das ist echtn witzt. Na, wenn Sie dann vor Gericht auch so auftreten, wird das eine lustige Verhandlung... By the way haben Sie die vorgeworfene Tat doch begangen - was genau soll da eigentlich die Rumreiterei auf Beweisregeln?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#13
 Von 
DieVerurteilten
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Und das soll jetzt heißen bitte was?

Ich weiß wer was gemacht hat und er hat angefangen und mich zu Unrecht angezeigt und ich glaube sie verstehen das so wie sie es möchten, und nicht wie es schildere. Wenn ich sie Anzeige wegen Sachbeschädigung oder das sie mich geschlagen hätten, dann würden sie anscheinend nicht wollen das es bewiesen wird und dann vor Gericht die Tat und den Vorwurf zugeben.

Und wenn mich jemand zu Unrecht anzeigt nur um mir die Tat zu hängen, dann werde ich vor Gericht bestimmt so verteidigen oder was hat Ihnen nicht gefallen?

Das ist ja eine tolle Seite hier, macht genau das was es soll.

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#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Und wenn mich jemand zu Unrecht anzeigt nur um mir die Tat zu hängen, dann werde ich vor Gericht bestimmt so verteidigen Und damit furchtbar auf die Nase fallen - Sie sind nämlich nicht in der Lage, dem Gericht vorzuschreiben, was ein Beweis ist und was nicht.
Das ist ja eine tolle Seite hier, macht genau das was es soll. Und das ist jetzt was für eine Verschwörungstheorie? Es tut mir leid, dass Ihre Auffassung vom deutschen Prozessrecht so weit von der Realität abweicht, aber soll ich Sie deswegen belügen und Ihnen erzählen "Ach, der kommt damit nicht durch", auch wenn ich weiß, das das vermutlich doch der Fall sein wird?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#15
 Von 
DieVerurteilten
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Die realität ist das was das Volk sagt und nicht das, was die im Gericht für sich als Beweis nehmen. Außerdem antworten sie nur teilweise auf das was ich ihnen schreibe, daswegen ist das für mich nicht verständlich, was sie argumentieren. Hier geht es selbstverständlich um recht oder Unrecht ich sags ihnen ja. Wenn ich im Gericht bin schildere ich meine Sicht der Sache. Ich will da auch nicht nach Beweise vordern, ich frage nur weil die sataatsanwaltschaft doch Beweise braucht um überhaupt Anklage zu erheben? Im Bezug drauf was mir für eine Strafe droht, wenns auch zu Unrecht sein sollte kann der Richter trotzdem meine Aussage anhören dann entscheiden. Aber nur will ich erstmal nicht soweit denken, und lieber sicher wissen was ich nun machen soll am besten. Aussage oder schweigen? Wenn ich aber schweige müsstes ich doch eh dann vor Gericht Aussagen indem Fall könnte ich das auch bei der Polizei?

Wegen so eine kleine Sache ein elefant zu machen und seine Zeit damit zu verschwenden ist mir schon sehr krass. Und der kommt von einem Bürgerkriegsland.

-- Editiert von DieVerurteilten am 16.05.2020 17:46

-- Editiert von DieVerurteilten am 16.05.2020 17:47

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#16
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 454x hilfreich)

Zitat:
Die realität ist das was das Volk sagt und nicht das, was die im Gericht für sich als Beweis nehmen.


Na, dann fragen Sie doch einfach das Volk, was Sie tun sollen.

Zitat:
Und der kommt von einem Bürgerkriegsland.


Und deswegen darf man ihn die Treppe herunterschubsen? Interessante Auffassung, die vor Gericht sicher einen prima Eindruck machen wird.

-- Editiert von Moderator9 am 16.05.2020 17:56

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