Guten Tag liebes Forum Team,
Ich bin immer noch geschockt, da vor ein paar Tagen ein Brief bei mir vom Hauptzollamt ankam.
Mit dem Betreff:
Ermittlungsverfahren wegen Verdacht des Verstoßes gegen das BTMG und ggf. Gegen das Neue Psychoaktive Stoffe Gesetz.
Es besteht der Verdacht, daß ich aus den Niederlanden etwas bestellt habe. Inhalt waren 10,9g, 3-CMC.
Ich musste tatsächlich erst einmal nachschlagen, was daß überhaupt ist und habe dann versucht im Amt anzurufen.
Dort konnten sie mir nicht weiterhelfen und verwiesen mich nur darauf, daß beiliegende Formular ausgefüllt zurückschicken.
Ich kann auch eine Stellungnahme dazu formulieren, aber bin mir unsicher was ich hinschreiben soll!
Habe mit sowas bisher keinen Kontakt gehabt und bin etwas überfordert.
Ist es sinnvoll, alles offen zu legen?
Kontodaten etc? Als Beweis?
Ich fühle mich schlimm, das man mir Das vorwirft und frage mich wirklich, wer einem sowas antut.
Zur Info, ich lebe in einer Wohnung wo die Briefkästen nicht am Eingang sonder weiter weg in einem nicht sichtbaren Bereich liegen.
Diese sind teils beschädigt, wie auch mit einem kleinen nicht hochwärtigem zusatzschloss geschlossen.
Lebe noch nicht lang hier und fand das komisch, habe es aber so übernommen.
Nachbarn wächeln hier oft, so daß ich keinen wegen früherer Erfahrung fragen kann, ob so etwas hier schon einmal vorgekommen ist.
Das gibt ein echt flaues Gefühl im Bauch und ich mag gar nicht mehr an den Kasten gehen.
Entschuldigt den langen Text und die schreibart.
Bin gerade wirklich fertig wegen dem allem.
Wurde mich über eine Rückmeldung und Hilfe freuen.
Danke schon mal im voraus.
Ermittlungsverfahren wegen BTMG
2. November 2023
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Frage vom 2. November 2023 | 14:20
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermittlungsverfahren wegen BTMG
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#1
Antwort vom 2. November 2023 | 15:14
Von
Status: Unbeschreiblich (127081 Beiträge, 40760x hilfreich)
Ich interpretiere das vorstehende mal so, das man tatsächlich nichts derartiges niemals und nirgendwo bestellt hat?
ZitatDiese sind teils beschädigt, wie auch mit einem kleinen nicht hochwärtigem zusatzschloss geschlossen. :
Die Schlösser an Briefkasten und Wohnungstüre hat man bei Einzug nicht gegen hochwertige ausgetauscht?
Zitatdaß beiliegende Formular ausgefüllt zurückschicken. :
Und das ist was für ein Formular konkret?
#2
Antwort vom 2. November 2023 | 15:46
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIch interpretiere das vorstehende mal so, das man tatsächlich nichts derartiges niemals und nirgendwo bestellt hat? :
Richtig, ich habe dieses oder ähnliches nie gekauft oder bestellt.
ZitatDie Schlösser an Briefkasten und Wohnungstüre hat man bei Einzug nicht gegen hochwertige ausgetauscht? :
Nein, da dieses zum 1. So vermietet wurde.
Und zum 2. Ich kaum an meinen Briefkasten gehe, da das meiste heutzutage Online abgearbeitet wird.
Somit habe ich nie was wichtiges oder wertvolles drin.
Pakete oder dickere Umschläge, bringt die botin an die Tür.
Somit sah ich bisher! Noch keinen Grund dues zu tun.
ZitatUnd das ist was für ein Formular konkret? :
Das Formular ist ein "Personalbogen" mit Pfluchtfeldern, die ausgefüllt werden müssen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 2. November 2023 | 18:22
Von
Status: Unbeschreiblich (127081 Beiträge, 40760x hilfreich)
ZitatSomit sah ich bisher! Noch keinen Grund dues zu tun. :
Also grundsätzlich sollte man immer tauschen, denn man weis ja nie wer alles noch einen Schlüssel hat.
ZitatDas Formular ist ein "Personalbogen" :
Interessant, den Personalbogen kenne ich nur von der Beantragung der Bestellung einer Steuerhilfsperson.
Ich hätte jetzt eher mit einem Anhörungsbogen o-ä. gerechnet...
Zitatmit Pfluchtfeldern, die ausgefüllt werden müssen. :
Die Pflichtfelder sind Angaben zur Person?
#4
Antwort vom 2. November 2023 | 22:31
Von
Status: Lehrling (1562 Beiträge, 340x hilfreich)
ZitatInteressant, den Personalbogen kenne ich nur von der Beantragung der Bestellung einer Steuerhilfsperson. :
![:grins:](http://d1v6uc6bimcvsy.cloudfront.net/graphx/smilies/sonstige_116.gif)
Tatsächlich kommt es (regional unterschiedlich) immer häufiger vor, dass zwischen Anhörungsbogen (zur Sache) und Personalbogen (also zu den persönlichen "Pflicht-"Angaben) unterschieden wird.
Wenn ich die bisherigen Schilderungen korrekt interpretiere, so wurde die (an Sie adressierte?) Sendung abgefangen. Recht banal gefragt: Hat man einmal die anderen Mitglieder des Haushalts bzw. potentiellen Nutzer des Internetzugangs zu der Sache befragt?ZitatIch fühle mich schlimm, das man mir Das vorwirft und frage mich wirklich, wer einem sowas antut. :
-- Editiert von User am 2. November 2023 22:32
#5
Antwort vom 2. November 2023 | 23:42
Von
Status: Unbeschreiblich (127081 Beiträge, 40760x hilfreich)
ZitatTatsächlich kommt es (regional unterschiedlich) immer häufiger vor, dass zwischen Anhörungsbogen (zur Sache) und Personalbogen (also zu den persönlichen "Pflicht-"Angaben) unterschieden wird. :
Vielen Dank für das Update.
#6
Antwort vom 3. November 2023 | 00:13
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAlso grundsätzlich sollte man immer tauschen, denn man weis ja nie wer alles noch einen Schlüssel hat. :
Da stimme ich im nachhinein zu und wird jetzt auch passieren.
ZitatInteressant, den Personalbogen kenne ich nur von der Beantragung der Bestellung einer Steuerhilfsperson. :
Ich hätte jetzt eher mit einem Anhörungsbogen o-ä. gerechnet...
Leider ist dies das einzige was ganz oben drüber steht.
Dort soll ich Angaben zur eigenen Person machen und ob ich einverstanden bin, das die Ware einbehalten wird.
Zudem kann ich, wenn ich will eine Stellungnahme dazu schreiben.
#7
Antwort vom 3. November 2023 | 00:14
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWenn ich die bisherigen Schilderungen korrekt interpretiere, so wurde die (an Sie adressierte?) Sendung abgefangen. Recht banal gefragt: Hat man einmal die anderen Mitglieder des Haushalts bzw. potentiellen Nutzer des Internetzugangs zu der Sache befragt? :
Bisher liegt mir nur dieses Schreiben vor.
#8
Antwort vom 3. November 2023 | 01:13
Von
Status: Lehrling (1562 Beiträge, 340x hilfreich)
Und was ist mit dem zweiten Teil meiner Frage?ZitatBisher liegt mir nur dieses Schreiben vor. :
#9
Antwort vom 3. November 2023 | 06:23
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWenn ich die bisherigen Schilderungen korrekt interpretiere, so wurde die (an Sie adressierte?) Sendung abgefangen. Recht banal gefragt: Hat man einmal die anderen Mitglieder des Haushalts bzw. potentiellen Nutzer des Internetzugangs zu der Sache befragt? :
Ja richtig, diese wurde vom Hauptzollamt abgefangen und einbehalten.
Im Personalbogen ganz unten, kann ich ankreuzen, ob ich mit der einbehaltung einverstanden bin oder nicht.
In meinem Haushalt leben nur meine kleinen Kinder oder meinen sie die Nachbarn?
#10
Antwort vom 6. November 2023 | 23:13
Von
Status: Lehrling (1562 Beiträge, 340x hilfreich)
Der Hintergedanke war schlichtweg, wer ein Interesse daran haben könnte, Ihnen Drogen zu einem niedrigen, dreistelligen Gegenwert zukommen zu lassen - gerade hinsichtlich der o.a. hohen Wahrscheinlichkeit, dass das Paket nicht an der Haustür abgestellt werden würde. Ein Sorgerechtsstreit mit dem Kindesvater o.ä. ist nicht zufällig anhängig?ZitatIn meinem Haushalt leben nur meine kleinen Kinder oder meinen sie die Nachbarn? :
-- Editiert von User am 6. November 2023 23:14
#11
Antwort vom 7. November 2023 | 13:39
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDer Hintergedanke war schlichtweg, wer ein Interesse daran haben könnte, Ihnen Drogen zu einem niedrigen, dreistelligen Gegenwert zukommen zu lassen - gerade hinsichtlich der o.a. hohen Wahrscheinlichkeit, dass das Paket nicht an der Haustür abgestellt werden würde. Ein Sorgerechtsstreit mit dem Kindesvater o.ä. ist nicht zufällig anhängig? :
Das ist eine gute Fragen.
Scheidung/Trennung liegen schon eine Weile her, alles natürlich zu Beginn nicht reibungslos, aber aktuell friedlich.
Bin kurz vor Corona hier im Haus eingezogen und habe die Nachbarn, die oft gewechselt haben nur wenig bis gar nicht kennengelernt.
Einige kommen sogar nur selten raus.
Wir haben hier auch einige Arbeiter aus dem Ausland, die saisonarbeit leisten.
Wäre hier auch schon zu gerne raus, aber Markt gibt nichts anderes her.
Gefühlt könnte es jeder sein, denn man hat ja nicht nur Freunde im Leben.
Aber wie kann ich beweisen, daß ich es nicht war?
Habe nichts zu verbergen.
Können gerne Handy etc. Untersuchen. Ich besitze nicht mal andere Zahlungsmittel bis auf mein Konto.
Das macht mich echt wahnsinnig, seitdem distanziere ich mich noch mehr von meinem Umfeld, da ich nicht weiss wer es war und warum.
Sorry mir geht das ziemlich nahe.
#12
Antwort vom 7. November 2023 | 23:18
Von
Status: Lehrling (1562 Beiträge, 340x hilfreich)
Die StA müsste zunächst einmal beweisen, dass Sie es waren. Lediglich dass Ihre Adresse (in diesem Fall missbräuchlich) verwendet wurde, genügt rglm. nicht.ZitatAber wie kann ich beweisen, daß ich es nicht war? :
Die Ermittlungen sind jetzt zunächst einmal Aufgabe der Strafverfolgungsbehörde und nicht Ihr Problem. Vielmehr sollte man sich Gedanken machen, ob man sich neben den Angaben zur Person auch zur Sache einlässt. Nach den bisherigen Schilderungen könnte dies vielleicht naheliegend sein. Bei der (Nicht-)Zustimmung zur Einziehung der (in diesem Fall) Taterträge würde ich persönlich gar keinen Haken setzen, aber das ist Geschmackssache. Für mich - höchst subjektiv - hätte das andeutungsweise den Beigeschmack, dass man sich mittelbar eine Verfügungsgewalt über die BtM (bzw. deren Verbleib) anmaßt oder zumindest einbildet. Wenn man mit der Sache nichts zu tun hat, so kann es einem ja in jedem Falle egal sein, was damit geschieht - eingezogen werden sie nach 33 BtMG ja ohnehin.ZitatDas macht mich echt wahnsinnig, seitdem distanziere ich mich noch mehr von meinem Umfeld, da ich nicht weiss wer es war und warum. :
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