Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung, ich kann es aber nicht gewesen sein

26. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Deutschländer19
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung, ich kann es aber nicht gewesen sein

Guten Abend,

ich habe heute Post von der Polizei erhalten. Gegen mich wurde (als Halter des PKW) ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung eingeleitet. Ich soll auf einem Supermarktparkplatz eine andere Autofahrerin beleidigt haben.

Nun ist es aber so, dass ich zum Tatzeitpunkt nachweislich nicht am Tatort war. Ich war zum Tatzeitpunkt beruflich mit einem anderen PKW unterwegs, dies kann durch Aussagen meines Chefs sowie durch das elektronische Fahrtenbuch bestätigt werden.

Was sollte ich tun? Reicht es, wenn ich belege, dass ich nicht am Tatort gewesen sein kann oder muss ich zusätzlich angeben, wer das Auto gefahren hat? Die Person, die beleidigt hat, soll auf dem Beifahrersitz gesessen haben.

Auf mein Auto haben enge Verwandte Zugriff, hier habe ich doch ein Aussagenverweigerungsrecht? Ob und welche Personen diese Verwandte als Beifahrer mitgenommen haben, weiß ich nicht. Ich weiß auch nicht, welcher Verwandter konkret zum Tatzeitpunkt gefahren ist.

Es gibt eine Dashcamaufnahme die belegt, dass nicht nur der Beifahrer beleidigt hat. Auch die anzeigende Autofahrerin hat ordentlich zurückbeleidigt. Den Beifahrer konnte ich anhand der Stimme nicht identifizieren.

Welche Vorgehensweise ist empfehlenswert?

Vielen Dank im Voraus.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Als Beschuldigter hat man immer ein Aussageverweigerungsrecht, ohne besondere Gründe dafür vorbringen zu müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rikka
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 7x hilfreich)

Ein Zeugnisverweigerungsrecht ggü Verwandten hat nur, wer als Zeuge angehört werden soll.

Da Sie Beschuldiger sind, haben Sie kein Zeugnisverweigerungsrecht, sondern ein Aussageverweigerungsrecht, von dem ich auch Gebrauch machen würde.

Es kann sein, dass es zu einer Wahllichtbildvorlage bei der Anzeigenerstatterin kommt, bei der Sie den Täter identifizieren soll.

Die Dashcam-Aufnahme liegt nur Ihnen vor oder auch der Polizei?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Deutschländer19
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Daschcam-Aufnahme liegt nur mir vor.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.046 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen