Ermittlungsverfahren wegen Betrugs mit Hausdurchsuchung

13. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Loni123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermittlungsverfahren wegen Betrugs mit Hausdurchsuchung

Hallo zusammen,

ich bin neu hier. Leider habe ich einen großen Fehler gemacht. Ich habe vor ca. 2 Monaten einen Teppich in einem Möbelgeschäft unter einen falschen Preis gekauft. Es war gewollt so. Der tatsächliche Preis war 1800 Euro und bei der Kasse habe ich nur eine Rechnung von ca. 80 Euro gezahlt, weil ich den falschen Zettel abgegeben habe. Die Kassiererin hat echt nicht gemerkt.

Heute sind bei mir ca. 4 Kriminalpolizisten und zwei Mitarbeiter des Möbelgeschäfts aufgetaucht und haben den Teppich identifiziert und auch gleich mitgenommen. Ich habe keine Aussage. Mir wurde empfohlen einen Anwalt einzuschalten, doch davor wollte ich eine Meinung hier bei euch einholen.

Meine Fragen ist?
- Mit was muss ich nun rechnen, also welche Strafe?
- Sollte ich gleich zur Polizei und alle gestehen? (mildert das meine Straf?)
- Es fällt unter dem § 263 Abs. 1 StGB. dabei gibt es eine Unterscheidung zwischen schweren Betrug und leichten Betrug. Unter was könnte dies hier fallen?

Zu mir:
- vor ca. 4 Jahren habe ich schon einmal was mitgehen lassen, wurde auch erwischt und zu einer Straf in Höhe von 500 Euro verurteilt, dies war aber nicht im Führungszeugnis vermerkt, weil es zu keinem Gerichtsverfahren kam.
- bin weiblich, 26 Jahre alt.


Bitte um Hilfe, habe Angst in Gefängnis zu müssen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

habe Angst in Gefängnis zu müssen. Da sollten Sie einfach keine Strafaten begehen - das ist ein recht sicheres Mittel, den Knast zu vermeiden. Aber zu Ihrer Beruhigung - das wird hier noch mit einer höheren Geldstrafe abgehen.
Sollte ich gleich zur Polizei und alle gestehen? Das wäre zu empfehlen. Grundsätzlich kann man zwar auch noch vor Gericht gestehen, aber hier könnte es auch einen Strafbefehl geben, d. h., ein Urteil ohne Verhandlung. Und da wäre es natürlich praktisch, wenn sich aus den Akten ein Geständnis ergäbe...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Mir wurde empfohlen einen Anwalt einzuschalten Das ist völlig überflüssig und würde übrigens so 600 bis 800 Euro kosten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

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