Hallo zusammen,
es geht um ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdachts, weil ich bei meinem ALG-Antrag am 04.01.2025 angeblich eine Nebenbeschäftigung (15 Std./Woche bei Picnic GmbH, seit Feb. 2024) nicht angegeben haben soll.
Der Vorwurf lautet, dass ich zwischen dem 01.07.2024 und 30.09.2024 insgesamt 1.060,20 € zu Unrecht erhalten hätte. Den Betrag habe ich bereits am 06.06.2025 zurückgezahlt.
Allerdings habe ich die Nebentätigkeit nach meiner Erinnerung vor Ort bei der Agentur für Arbeit angegeben.
Jetzt stellen sich mir die Fragen, ob ich hierzu einen Anwalt einschalten soll oder der Fall klein genug ist, dass sich das auch ohne Anwalt klären lässt?
Eventuell reicht eine Akteneinsicht aus, um die Beweislage einzusehen, ohne gleich umfassend beraten zu werden?
Danke euch im Voraus!
-- Editiert von User am 3. September 2025 10:26
Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdacht
3. September 2025
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Frage vom 3. September 2025 | 10:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdacht
#1
Antwort vom 3. September 2025 | 11:12
Von
Status: Heiliger (20266 Beiträge, 7339x hilfreich)
Zitat :ob ich hierzu einen Anwalt einschalten soll
Das ist deine Entscheidung. Also keine Rechtsfrage.
#2
Antwort vom 3. September 2025 | 11:26
Von
Status: Unbeschreiblich (40432 Beiträge, 6575x hilfreich)
So geben es die Textbausteine der Arbeitsagentur oder der Jobcenter ggfls. vor.Zitat :Der Vorwurf lautet, dass ich zwischen dem 01.07.2024 und 30.09.2024 insgesamt 1.060,20 € zu Unrecht erhalten hätte.
Hast du dich in den Jahreszahlen vertan?
Wer am 4.1.25 einen ALG-Antrag stellte, durfte vorher arbeiten und auch Nebeneinkommen haben...
Der ALG-Anspruch mit den Bedingungen zu den daraus ergab sich, warum und wieviel zurückzuzahlen ist.
Was soll noch in deiner Akte stehen? Was sollte ein Anwalt noch lesen?
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#3
Antwort vom 3. September 2025 | 11:37
Von
Status: Master (4371 Beiträge, 1253x hilfreich)
Und was steht in dem Antrag, den Du unterschrieben hast, und dessen Kopie Dir sicherlich vorliegt?Zitat :Allerdings habe ich die Nebentätigkeit nach meiner Erinnerung vor Ort bei der Agentur für Arbeit angegeben.
#4
Antwort vom 3. September 2025 | 11:53
Von
Status: Student (2051 Beiträge, 285x hilfreich)
Zitat :Allerdings habe ich die Nebentätigkeit nach meiner Erinnerung vor Ort bei der Agentur für Arbeit angegeben.
Das kann jeder behaupten.
Da du es anscheinend im Antrag nicht angegeben hast, unterstellt man dir zu recht Betrug.
Zitat :Jetzt stellen sich mir die Fragen, ob ich hierzu einen Anwalt einschalten soll oder der Fall klein genug ist, dass sich das auch ohne Anwalt klären lässt?
Wer soll das beantworten können?
#5
Antwort vom 3. September 2025 | 14:15
Von
Status: Unbeschreiblich (40432 Beiträge, 6575x hilfreich)
Oder es liegt doch an den 15 Wochenstunden...Zitat :Da du es anscheinend im Antrag nicht angegeben hast, unterstellt man dir zu recht Betrug.
Da die 1.060,- schon zurückgezahlt wurden, besteht mE für einen Anwalt kein Nachforschungsbedarf mehr.
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