Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdacht

3. September 2025 Thema abonnieren
 Von 
LK1611
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdacht

Hallo zusammen,

es geht um ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdachts, weil ich bei meinem ALG-Antrag am 04.01.2025 angeblich eine Nebenbeschäftigung (15 Std./Woche bei Picnic GmbH, seit Feb. 2024) nicht angegeben haben soll.

Der Vorwurf lautet, dass ich zwischen dem 01.07.2024 und 30.09.2024 insgesamt 1.060,20 € zu Unrecht erhalten hätte. Den Betrag habe ich bereits am 06.06.2025 zurückgezahlt.
Allerdings habe ich die Nebentätigkeit nach meiner Erinnerung vor Ort bei der Agentur für Arbeit angegeben.

Jetzt stellen sich mir die Fragen, ob ich hierzu einen Anwalt einschalten soll oder der Fall klein genug ist, dass sich das auch ohne Anwalt klären lässt?
Eventuell reicht eine Akteneinsicht aus, um die Beweislage einzusehen, ohne gleich umfassend beraten zu werden?

Danke euch im Voraus!

-- Editiert von User am 3. September 2025 10:26




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20266 Beiträge, 7339x hilfreich)

Zitat (von LK1611):
ob ich hierzu einen Anwalt einschalten soll

Das ist deine Entscheidung. Also keine Rechtsfrage.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40432 Beiträge, 6575x hilfreich)

Zitat (von LK1611):
Der Vorwurf lautet, dass ich zwischen dem 01.07.2024 und 30.09.2024 insgesamt 1.060,20 € zu Unrecht erhalten hätte.
So geben es die Textbausteine der Arbeitsagentur oder der Jobcenter ggfls. vor.

Hast du dich in den Jahreszahlen vertan?

Wer am 4.1.25 einen ALG-Antrag stellte, durfte vorher arbeiten und auch Nebeneinkommen haben...
Der ALG-Anspruch mit den Bedingungen zu den daraus ergab sich, warum und wieviel zurückzuzahlen ist.
Was soll noch in deiner Akte stehen? Was sollte ein Anwalt noch lesen?


übrigens

:forum:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Zitat (von LK1611):
Allerdings habe ich die Nebentätigkeit nach meiner Erinnerung vor Ort bei der Agentur für Arbeit angegeben.
Und was steht in dem Antrag, den Du unterschrieben hast, und dessen Kopie Dir sicherlich vorliegt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2051 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von LK1611):
Allerdings habe ich die Nebentätigkeit nach meiner Erinnerung vor Ort bei der Agentur für Arbeit angegeben.


Das kann jeder behaupten.

Da du es anscheinend im Antrag nicht angegeben hast, unterstellt man dir zu recht Betrug.

Zitat (von LK1611):
Jetzt stellen sich mir die Fragen, ob ich hierzu einen Anwalt einschalten soll oder der Fall klein genug ist, dass sich das auch ohne Anwalt klären lässt?


Wer soll das beantworten können?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40432 Beiträge, 6575x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Da du es anscheinend im Antrag nicht angegeben hast, unterstellt man dir zu recht Betrug.
Oder es liegt doch an den 15 Wochenstunden...
Da die 1.060,- schon zurückgezahlt wurden, besteht mE für einen Anwalt kein Nachforschungsbedarf mehr.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 304.050 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.178 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.