Ermittlungsverfahren wegen Computerbetruges

18. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
XoXo#23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermittlungsverfahren wegen Computerbetruges

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute morgen stand plötzlich die Polizei vor meiner Haustür mit einem Durchsuchungsbeschluss. Ich hatte vor gut einem Jahr Sachen im Internet im Wert von 297 Euro auf den Namen meiner Ex Freundin ohne ihr wissen bestellt. Diese habe ich jedoch nicht bezahlt. Die Sachen habe ich ohne Widerstand sofort ausgehändigt und bei der anschließenden Befragung alles gestanden.
Bei der Durchsuchung wurde nochmal eine Bestellung gefunden die auf den Namen einer anderen Ex Freundin lief (zumindest stand ihre Adresse auf der Rechnung) woraufhin diese Sachen auch beschlagnahmt wurden. Jedoch bin ich mir bei diesen Sachen nicht sicher ob sie bezahlt wurden und die Sachen tatsächlich auf ihren Namen bestellt wurden sondern nur sie als Lieferadresse angegeben war.
Bei beiden Bestellungen war ich nicht zahlungsfähig und stand bereits in der Schufa.Momentan bin ich arbeitssuchend. Ich bin 30 Jahre alt. Desweiteren bin ich schon 3 mal zu einer Geldstrafe wegen Warenbetrugs (bestellt und nicht bezahlt es waren immer kleinere Beträge) verurteilt worden. Diese Strafen habe ich jedoch alle abbezahlt.

Meine Frage wäre nun was mich für ein Strafmaß erwarten wird. Riesige Angst habe ich davor nun ins Gefängnis zu müssen. Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand helfen könnte.

Mit freundlichen Grüßen

-- Editier von XoXo#23 am 18.05.2017 11:58

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Juristische Sicht: Nach drei einschlägigen Verurteilungen kannst Du es noch immer nicht lassen. Daher wird das Gericht diesmal relativ sicher eine Freiheitsstrafe ausurteilen, bei der jedoch eine gute Chance besteht eine Aussetzung zur Bewährung zu erhalten. Das hängt sicher von einigen Faktoren (Sozialprognose) sowie von Deiner Aussage vor Gericht ab, ist aber nicht unwahrscheinlich.

Ansonsten ist das eine typische "Karriere" in diesem Sektor, es "passiert" einfach immer und immer wieder, bis sich wirklich irgendwann einmal die Gefängnistür hinter Dir schließt. Meist liest man dann Stichworte wie "ganz sicher nie mehr wieder", "mittlerweile sozial integriert", "junge Familie mit Baby" usw, aber dann ist es erstens zu spät und zweitens gibt es Kandidaten die diese Erfahrung einfach zu brauchen scheinen.

Daher solltest Du in der Tat Angst vor dem Gefängnis haben, denn wenn es bei Verurteilung Nummer 4 nicht passiert, dann eben bei Verurteilung Nummer 5.

Soll heißen: Hole Dir Hilfe!

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Meine persönliche Meinung

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Sehe ich komplett genauso.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Die ersten 3 Erinnerungen waren offenbar nicht nachhaltig genug. So wird man sich etwas einfallen lassen, das einen bleibendern Eindruck hinterlässt und das wäre dann mangles Alternativen eine Haftstrafe. Vermutlich auf Bewährung.


Wenn der Richter einen wirklich ganz ganz guten Tag hat, kommt man mit einer Geldstrafe davon. All zu sehr hoffen würde ich es aber nicht.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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