Ermittlungsverfahren wegen Falscher Verdächtigung(Jugendlicher)

3. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.02.2024 21:08:53
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermittlungsverfahren wegen Falscher Verdächtigung(Jugendlicher)

Hallo,


es handelt sich um den Sachverhalt, wo ich nicht mehr weiterweiß:


Auto A fährt auf dem durchgehendem streifen
Auto B möchte einfädeln, und tut dies ohne blinker etc und fährt bzw streift auto A.
Beide steigen aus, B sehr aggresiv lässt nicht mit sich reden macht fotos
A steigt ein,und fährt mit 2 Zeugen(ich und noch eine person) direkt zur Polizei um "bescheid zu sagen"


Nach 5 Monaten bekomme ich jz einen Brief(zeuge) dass ein ermittlungsverfahren eingeleitet wurde wegen Falscher Verdächtigung.(angeblich unerlaubtes entfernen vom Unfallort, dies soll angeblich angezeigt worden sein an Auto B, der hat wohl einb Bild wie wir als erster weggefahren, was auch die wahrheit ist.)
Ich soll zu einer Vorladung.Ich hatte vor genau den >Ablauf zu erklären ohne Anwalt etc.Also sprich wir sind als erster weggefahren.Nur hat der Beamte es wohl so aufgenommen, dass AUTO B als erster weggefahren wäre, dies wurde von AUTO B wiederlegt mit einem Bild.
Nun macht es sinn wenn ich bei der Vorladung alles erzähle? Ich als Zeuge wurde nicht befragt damals auf dem Revier und habe nur gesagt bin Zeuge, und Personalien.
Ich hätte nur den Ablauf erzählt der ja theoretisch dieses Ermittlungsverfahren berechtigt...
macht das sinn? Danke!





-- Editiert von hilfeX32 am 03.04.2018 11:00

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Die Schilderung ist komplett wirr.

Gegen WEN wurde ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung eingeleitet?

Als WAS bist Du geladen? Zeuge oder Beschuldigter?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Hab ich das richtig verstanden?

Du sitzt in Auto A als Mitfahrer. Es kommt zum Unfall mit Auto B. Fahrer B macht Fotoaufnahmen, Auto A fährt weg (wenn auch zur Polizeit). => Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ( "Fahrerflucht" ) .

Bei der Polizei: Du machst keine Aussage, irgendjemand aus Auto A berichtet so, dass der Polizist von "Fahrerfliucht" des Fahrers B ausgeht und fertig Anzeige. Fahrer B wehrt sich durch Beweisfotos. => Falsche Verdächtigung durch Fahrer A (bzw. des Aussagenden aus Auto A)

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