Guten Tag!
Sachverhalt:
Gegen mich wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung eingeleitet. In einer emotionalen Belastungssituation habe ich ein Dokument erstellt, das wie eine ärztliche Stellungnahme wirkte (Vorlage aus öffentlicher Quelle).
Dieses Dokument wurde von mir ausschließlich im Rahmen einer privaten Kommunikation an ein Familienmitglied übermittelt. Es bestand keinerlei Bereicherungsabsicht und kein Wille, Behörden oder Versicherungen zu täuschen. Ohne mein Wissen und ohne mein Zutun wurde dieses Dokument von der Empfängerperson an eine Institution weitergeleitet, wo die mangelnde Authentizität auffiel.
Ich bin strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten. Die Polizei hat bereits versucht, mich telefonisch zu kontaktieren.
Fragen an die Experten:
1. Einstellung des Verfahrens: Besteht unter diesen Umständen (kein materieller Schaden, rein private Intention) eine realistische Chance auf eine Einstellung wegen Geringfügigkeit gemäß § 153 StPO oder gegen Auflage gemäß § 153a StPO?
2. Subjektiver Tatbestand: Da das Dokument von mir nicht für den Rechtsverkehr bestimmt war, sondern nur für eine private Auseinandersetzung – entfällt hierdurch bereits die Absicht zur Täuschung im Rechtsverkehr?
3. Akteneinsicht vs. Aussage: Ist es ratsam, vor einer schriftlichen Stellungnahme (Einlassung) zwingend Akteneinsicht über einen Anwalt zu beantragen, oder kann eine sachliche Schilderung der privaten Hintergründe bereits zur Einstellung führen?
4. Strafbefehl: Falls es nicht zur Einstellung kommt: Ab welcher Tagessatzhöhe würde dieser Vorfall in ein Führungszeugnis aufgenommen werden?
5. Verhalten gegenüber der Polizei: Wie verhalte ich mich bezüglich der telefonischen Kontaktversuche der Polizei, solange kein Anwalt mandatiert ist?
Vielen Dank für eine erste rechtliche Einschätzung!
Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
zu 1: Ja.
zu 2: Ja.Nein.Vielleicht.
zu 3: a)Nein. b) Ja.
zu 4: Ab 90 TS
zu 5: Man darf solch ein Telefonat annehmen, muss aber nichts zur Sache sagen.
Je nachdem, wie oft das versucht wurde, könnte der Vorgang nun in der vorgeschriebenen schriftlichen Form weitergehen.Zitat :Die Polizei hat bereits versucht, mich telefonisch zu kontaktieren.
Zitat :zu 1: Ja.
zu 2: Ja.Nein.Vielleicht.
zu 3: a)Nein. b) Ja.
zu 4: Ab 90 TS
zu 5: Man darf solch ein Telefonat annehmen, muss aber nichts zur Sache sagen.
Zitat (von Dukasss):
Die Polizei hat bereits versucht, mich telefonisch zu kontaktieren.
Je nachdem, wie oft das versucht wurde, könnte der Vorgang nun in der vorgeschriebenen schriftlichen Form weitergehen.
Signatur:
Ich habe mich informiert: Da das Dokument ausschließlich für den privaten Gebrauch im Rahmen eines Familienkonflikts gedacht war, habe ich Zweifel am subjektiven Tatbestand der Täuschung im Rechtsverkehr. Wie sehen Sie die Chancen für eine Argumentation in diese Richtung?
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Zitat :Ich habe mich informiert: Da das Dokument ausschließlich für den privaten Gebrauch im Rahmen eines Familienkonflikts gedacht war, habe ich Zweifel am subjektiven Tatbestand der Täuschung im Rechtsverkehr. Wie sehen Sie die Chancen für eine Argumentation in diese Richtung?
Auf den ersten Blick würde ich das auch so sehen, aber hier fehlt jeder Kontext, um vernünftig auch nur im Ansatz etwas mit Substanz sagen zu können.
-- Editiert von User am 11. Mai 2026 14:49
Zitat :Auf den ersten Blick würde ich das auch so sehen, aber hier fehlt jeder Kontext, um vernünftig auch nur im Ansatz etwas mit Substanz sagen zu können.
Vielen Dank! Zum Kontext: Das Dokument wurde per privatem Messenger (WA) verschickt. Es gab keine Forderungen nach Geld oder offiziellen Leistungen. Es war ein verzweifelter Versuch, die Ernsthaftigkeit der Lage (Gesundheit des Sohnes) zu verdeutlichen. Reicht dieser 'private Rahmen' aus, um die Absicht zur Täuschung im Rechtsverkehr auszuschließen?
Sehe ich ähnlich. Ein begründeter Anfangsverdacht scheint aber wohl vorzuliegen, andernfalls wäre es schon erledigt.
Wenn man den Rechtsverkehr als
"Austausch von Willenserklärungen, Dokumenten oder Handlungen, die darauf abzielen, Rechtsfolgen auszulösen"
definiert, sind der formalen Voraussetzung laut Eingangspost vermutlich erfüllt.
Zitat :3. Akteneinsicht vs. Aussage: Ist es ratsam, vor einer schriftlichen Stellungnahme (Einlassung) zwingend Akteneinsicht über einen Anwalt zu beantragen,
Nein, ist es nicht. Es wäre aber aus Erfahrung heraus sinnvoll, erstmal Akteneinsicht zu nehmen, bevor man etwas sagt.
Eine Akteneinsicht ist auch nicht zwingend über einen Anwalt zu beantragen, die kann man auch selber nehmen.
Zitat :kann eine sachliche Schilderung der privaten Hintergründe bereits zur Einstellung führen?
Ja, das kann passieren. Ob hier auch, kann jedoch keiner vorhersagen.
Zitat :5. Verhalten gegenüber der Polizei: Wie verhalte ich mich bezüglich der telefonischen Kontaktversuche der Polizei, solange kein Anwalt mandatiert ist?
In der Phase ist im allgemeinen zum schweigen zu raten.
Ab 90 TS Falsch - eine Verurteilung zu 90 TS würde nicht ins FZ aufgenommen, denn die Grenze liegt bei 91 TS (oder korrekt gesagt, bei über 90 TS).
Ich gebe zu bedenken, dass der Sachverhalt so klingt, als ob (auch) der §277 StGB erfüllt sein könnte ("Unbefugtes Ausstellen von Gesundheitszeugnissen").
Und beim §277 StGB hängt die Latte nicht sehr hoch, was den "Rechtsverkehr" angeht. Das wissen wir seit Corona (Stichwort: gefälschte Impfpässe). Die Behauptung, gefälscht zu haben, ohne damit einen Zweck im Rechtsverkehr erreichen zu wollen, hat keine sonderlich hohe Glaubwürdigkeit.
Ja und wer bzw. was wurde dir dazu gesagt? Hat derjenige deine gefälschte Urkunde gesehen? Auch das, was du zum Ermittlungsverfahren erhalten hast?Zitat :Ich habe mich informiert:
Jede Chance beginnt bei 0,1%.Zitat :Wie sehen Sie die Chancen für eine Argumentation in diese Richtung?
Wir lesen weder dein Dokument noch das, was in der Anzeige steht.
Ob deine *Verteidigung/Begründung* mit oder ohne Anwalt zu einer Verfahrenseinstellung führt, ist hier nicht zu beantworten.
Da du wohl nicht ans Telefon gehst, warte ab, was man dir schreibt. Beendet ist jedenfalls nichts.
Vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Mir ist bewusst, dass ohne Akteninhalt und ohne Kenntnis des konkreten Dokuments keine genaue Einschätzung möglich ist. Ich versuche derzeit vor allem besser zu verstehen, wie solche Fälle in der Praxis typischerweise bewertet werden.
Zum Kontext:
Bei meinem minderjährigen Sohn bestanden in dem betreffenden Zeitraum ernsthafte gesundheitliche Probleme, die später tatsächlich zu einer dringenden ärztlichen Überweisung für weitere spezialisierte Untersuchungen und Behandlung geführt haben.
Vor diesem Hintergrund habe ich einen schweren Fehler gemacht, um die Aufmerksamkeit der Mutter auf die Ernsthaftigkeit der Situation zu lenken. Das Dokument wurde von mir jedoch nie selbst gegenüber Behörden, Kliniken, Versicherungen oder Gerichten verwendet und auch nicht zur Erlangung finanzieller oder sonstiger offizieller Vorteile eingesetzt. Es wurde ausschließlich im Rahmen einer privaten Kommunikation an meine ehemalige Ehefrau geschickt. Soweit ich es verstehe, wurde es erst später durch sie an eine Institution weitergeleitet.
Die Polizei hat inzwischen telefonisch Kontakt aufgenommen, mir ein Aktenzeichen genannt und mich gebeten, mich nach Rücksprache mit einem Anwalt nochmals zu melden. Inhaltliche Angaben habe ich bislang nicht gemacht.
Der Hinweis auf §277 StGB und die Corona-Rechtsprechung war für mich besonders interessant, da medizinische Dokumente offenbar schneller als für den Rechtsverkehr bestimmt angesehen werden können, als ich ursprünglich angenommen hatte.
Daher würden mich noch folgende Punkte interessieren:
Stellen Staatsanwaltschaften und Gerichte in solchen Fällen stärker auf die ursprüngliche Intention oder eher auf die objektive Verwendbarkeit eines solchen Dokuments ab?
Wie hoch ist in der Praxis das Risiko, dass selbst bei Einstellung oder kleinerer Geldstrafe eine solche Angelegenheit später bei Fragen der Zuverlässigkeit (z. B. Einbürgerung) negativ berücksichtigt wird?
Wie läuft eine eigene Akteneinsicht als Beschuldigter praktisch ab, wenn bereits ein Aktenzeichen bekannt ist?
Bei dem wenigen Input hier, kann doch niemand was sagen...
Zitat :Zum Kontext:
...um die Aufmerksamkeit der Mutter auf die Ernsthaftigkeit der Situation zu lenken.
Mit welchem Ziel denn?
Darf ich mal ins Blaue raten?
Es besteht gemeinsames Sorgerecht und für die spezialisierten Untersuchungen und weiterführende Behandlung fehlte die Zustimmung der Mutter, welche mit deiner gefälschten ärztlichen Stellungnahme, schnell "besorgt" werden sollte.
Trifft das den Punkt?
Falls ja, sehe ich neben dem Strafverfahren noch eine latente Gefahr, dass das Ganze Seitens des Familiengerichts noch ein Nachspiel haben könnte.
Zitat :Mit welchem Ziel denn?
Darf ich mal ins Blaue raten?
Es besteht gemeinsames Sorgerecht und für die spezialisierten Untersuchungen und weiterführende Behandlung fehlte die Zustimmung der Mutter, welche mit deiner gefälschten ärztlichen Stellungnahme, schnell "besorgt" werden sollte.
Trifft das den Punkt?
Falls ja, sehe ich neben dem Strafverfahren noch eine latente Gefahr, dass das Ganze Seitens des Familiengerichts noch ein Nachspiel haben könnte.
Danke für die kritische Nachfrage. Nein., das trifft den Punkt nicht ganz. Es ging nicht darum, eine fehlende Zustimmung rechtlich zu ersetzen oder das Familiengericht zu umgehen. Es gab keinen operativen Eingriff oder eine Maßnahme, für die eine formale Unterschrift 'erschlichen' werden sollte.
Mein Ziel war rein kommunikativ: Die Mutter sollte endlich die medizinische Notwendigkeit einer Untersuchung (Terminwahrnehmung) ernst nehmen, was sie zuvor ignorierte. Es blieb eine interne Kommunikation zwischen den Eltern, wie habe ich schon gesagt.
Zitat :Es ging nicht darum, eine fehlende Zustimmung rechtlich zu ersetzen oder das Familiengericht zu umgehen.
Das wollte ich Dir auch keineswegs unterstellen, sorry falls das so rüber kam.
Ich wollte damit ausdrücken, dass die Mutter "ohne viel Überredungskunst" durch Deine Fälschung zur Unterschrift überzeugt werden sollte.
Ich versuche nur zu verstehen, warum Du das ganze gemacht hast.
Bei ->
Zitat :Es gab keinen operativen Eingriff oder eine Maßnahme, für die eine formale Unterschrift 'erschlichen' werden sollte. Mein Ziel war rein kommunikativ: Die Mutter sollte endlich die medizinische Notwendigkeit einer Untersuchung (Terminwahrnehmung) ernst nehmen, was sie zuvor ignorierte.
stellt sich nämlich dann die Frage, warum die Mutter überhaupt "gedrängt werden musste".
Wenn keine Unterschrift/Zustimmung für Untersuchungen/Behandlungen notwendig war, warum konntest Du den Termin mit Deinem Sohn dann nicht alleine wahrnehmen?
Für was in diesem ganzen Schlamassel war die Mutter notwendig?
-- Editiert von User am 12. Mai 2026 13:21
Zitat :Für was in diesem ganzen Schlamassel war die Mutter notwendig?
Der Lebensmittelpunkt des Kindes liegt bei der Mutter. Eine isolierte ärztliche Vorstellung durch den getrennt lebenden Elternteil war weder praktisch umsetzbar noch zielführend, da Symptome aus dem direkten Betreuungsalltag heraus beobachtet und ärztlich begleitet werden müssen.
Ziel war es einzig und allein, die hauptbetreuende Person zu motivieren, vor Ort aktiv zu werden und einen Arzt aufzusuchen – ohne jegliche rechtliche Hintergedanken.
Es kommt in der Praxis immer auf den Einzelfall an. Ich habe keine Urteilssammlung zu *solchen Fällen*.Zitat :Ich versuche derzeit vor allem besser zu verstehen, wie solche Fälle in der Praxis typischerweise bewertet werden.
Sorry, ich hatte oben leider überlesen, dass das Dokument an eine Institution geschickt wurde---und dort die Fälschung erkannt und zur Anzeige gebracht wurde. Ich ging von deiner Exfrau als Anzeigenstellerin aus.
Ich nehme deshalb meine Antwort zu 1 zurück und evtl. hat die Sache doch andere Dimensionen.
Deshalb rate ich dir auch, zunächst einen Anwalt zu fragen. Das ergibt dann evtl. Akteneinsicht, am besten durch den Anwalt.
Ob Corona-Rechtsprechung bzw. § 277 StGB relevant ist, würde ein Anwalt durch Akteneinsicht erkennen. Wenn der schon durch Lesen des Dokumentes und der Anzeige auch nur §267 StGB sieht, bliebe es evtl. bei einer anwaltl. Erstberatung.
In welchen?? Die Fall-Unterlagen werden gelesen, geprüft, evtl. wird nachgefragt, eingeschätzt, abgewogen und bewertet...Beide Seiten können befragt werden, letztlich ergeht eine Entscheidung... zum Fall.Zitat :Stellen Staatsanwaltschaften und Gerichte in solchen Fällen
Deshalb gibt es unterschiedliche Strafrahmen... Freiheitsstrafen bis zu ...oder Geldstrafen... je nach Schwere des Falles.
Fragen zur evtl. Noch-Nicht-Einbürgerung lassen sich nach Verfahrensende genauer beantworten.
Muss die Institution geheim bleiben?
-- Editiert von User am 12. Mai 2026 14:00
-- Editiert von User am 12. Mai 2026 14:01
Wenn Du Dir § 267 StGB anschaust, wirst Du feststellen, dass schon die Herstellung einer solchen Urkunde strafbar ist, unabhängig davon, ob Du sie gebrauchst. Also. das ist kein Argument.
wirdwerden
Zitat :Wenn Du Dir § 267 StGB anschaust, wirst Du feststellen, dass schon die Herstellung einer solchen Urkunde strafbar ist, unabhängig davon, ob Du sie gebrauchst.
Das ist in der Pauschalität nicht zutreffend, denn Absatz 1 beginnt mit: "Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr..."
Einen anderen Grund glaubhaft darzulegen, dürft im konkreten Fall zwar schwierig sein, aber nicht unmöglich.
Einfacher wäre es bei z.B. einem Theaterstück, wo die Urkunde nur Requisite ist.
Wie hoch ist in der Praxis das Risiko, dass selbst bei Einstellung oder kleinerer Geldstrafe eine solche Angelegenheit später bei Fragen der Zuverlässigkeit (z. B. Einbürgerung) negativ berücksichtigt wird? Die Frage ist falsch formuliert - die Voraussetzungen einer Einbürgerung sind nicht dieselben wie z. B. die einer Sicherheitsüberprüfung. Und für die Einbürgerung sind die Kriterien klar festgelegt - einfach mal § 12a des Staatsangehörigkeitsgesetz lesen.
Es ist mir durchaus bekannt, dass allein das Herstellen eines solchen Teils nicht automatisch zu einer Strafbarkeit führt. Mir ging es darum, dass der Fragesteller im wesentlichen darauf abstellte, dass er seine Produktion ja nirgendwo vorgelegt habe. Und das war mir dann doch zu platt.
wirdwerden
Zitat :Es ging nicht darum, eine fehlende Zustimmung rechtlich zu ersetzen oder das Familiengericht zu umgehen. Es gab keinen operativen Eingriff oder eine Maßnahme, für die eine formale Unterschrift 'erschlichen' werden sollte.
Mein Ziel war rein kommunikativ: Die Mutter sollte endlich die medizinische Notwendigkeit einer Untersuchung (Terminwahrnehmung) ernst nehmen, was sie zuvor ignorierte. Es blieb eine interne Kommunikation zwischen den Eltern, wie habe ich schon gesagt.
Meine Laienmeinung:
Ich verstehe das so, dass du durch die Fälschung einen entsprechenden Druck auf die Mutter ausüben wolltest, um dem Kind eine entsprechende Behandlung zukommen zu lassen.
Durch die Fälschung zieltest du auf eine Rechtsfolge ab, nämlich, dass durch die Mutter ein Behandlungsvertrag zustande kommt.
Und jetzt?
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