Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung pp.

21. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
anto07
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung pp.

Meine Freundin bekam, wie ich jetzt erfuhr vor einem Monat Post von der Staatsanwaltschaft Berlin.In dem Schreiben heißt es, daß gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung pp. geführt wird.
Sie soll 2011 im Rahmen des Scheidungsverfahrens vor dem Kammergericht bewußt ein falsches Schreiben (gefälscht) sowie wahrheitswidrig im Rahmen des Scheidungsverfahrens eine eidesstattliche Erklärung abgegeben haben.Ich habe sie gefragt,und sie erklärte mir ja ich habe im Scheidungsverfahren getrickst so wie mien Ex-Mann ja auch, seine Guthabenkonten wurden auch nicht offen gelegt. Bei ihr handelt es sich um Zahlungen einer Versicherung.
Meine Frage nun, was sollte sie am besten tun, oder was nicht und zudem noch die Frage wir wohnen in Brandenburg wie steht es mit den Zuständigkeiten.
Das Verfahren eingefädelt haben mit Sicherheit so bin ich mir auch ganz sicher der Ex mit seiner Tochter.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Zuständig ist üblicherweise die Staatsanwaltschaft am Tatort. Der Rest der Frage ist nicht zu beantworten, da relevante Details fehlen - namentlich die Frage, inwieweit ihr die Taten nachzuweisen sind. Handelt es sich bei dem Brief übrigens um eine Anklageschrift? Wenn ja, müßten die Beweismittel ja dort aufgelistet sein.

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#2
 Von 
anto07
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei dem Schreiben handelt es sich derzeit noch nicht um eine Anklageschrift.Meiner Meinung nach ist es eine erste Benachrichtigung,daß ein Ermittlungsverfahren geführt wird und daß sie nach dem Gesetz die Möglichkeit hat zu der Beschuldigung zu äußern.
Zu weiteren Detail, muß man sagen ja, wenn sich die Staatsanwaltschaft an die Versicherung wendet welche ihr ja auf Grund nicht bekannter Tatsachen bekannt ist so wird herauskommen,daß sie von dort Geld bekommt.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Es erscheint ratsam, das alle Unterlagen im Detail geprüft werden müssen.

Und zwar idealerweise von einem Anwalt der dann auch die juristisch optimierte Kommunikation mit dem Staatsanwalt übernimmt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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