Ermittlungsverfahren wegen angeblichem Diebstahl

3. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Donnerblitz123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermittlungsverfahren wegen angeblichem Diebstahl

Hi, ich würde gerne eure Meinung zu diesem fiktiven Fall wissen:

Person A geht zusammen mit Person B in einen namhaften Supermarkt und hat dabei eine Flasche Whiskey der Marke A sowie eine Cola Zero dabei.
Diese hat er von zuhause mitgebracht, der Whiskey war ein Geschenk, und was Person A nicht bewusst war, in diesem Supermarkt gekauft.
Person A kauft eine zusätzliche Cola und etwas Bier, beim Verlassen des Kassenbereiches piept es und der Ladendetektiv wird gerufen.
Sich keiner Schuld bewusst, wird der Rucksackinhalt gezeigt und mitgeteilt, dass die Artikel von zuhause mitgenommen wurden.

Der Ladendetektiv zeigt Verständnis und versichert, dass die Polizei nicht eingeschaltet wird und benötigt eine Unterschrift für ein Dokument, wo steht "dass es lediglich gepiept habe und kein Diebstahl begangen wurde".
Gestresst und genervt unterschreibt daraufhin Person A unklugerweise in Anwesenheit von Person B das Dokument, ohne sich dieses durchzulesen und verlässt zusammen mit den Artikeln das Geschäft.

Drei Wochen später erhält A ein Anwaltsschreiben, in dem er aufgefordert wird 150€ Strafe zu zahlen, da er "bei einem Diebstahl gestellt worden sei".

Zugleich erhält er ein Ermittlungsverfahren der Polizei, in diesem geht es um den Diebstahl geringfügiger Sachen, hier ist aber nun ein Whiskey der Marke B(mit höherem Warenwert) und eine Cola aufgeführt.

Person A hat einen Kassenbon des Whiskeys A, welchen er am Tag des vermeintlichen Diebstahls jedoch nicht mit sich trug.

- Falls es sich bei dem unterschriebenen Dokument um ein Schuldeingeständnis handelt, hat dieses signifikante Auswirkung? Person A wurde bei Unterschrift über den Inhalt des Dokuments durch den Ladendetektiv arglistig getäuscht, dieses kann Person B bezeugen. Zudem ist man sich keiner Schuld bewusst, da keine Straftat begangen wurde.

- Es wurde falsche Ware bei der Polizei als gestohlen angegeben. Gilt dies bereits als eine Falschaussage?

- Hat Person A das Recht, Videoaufzeichnungen der angeblichen Straftat anzufordern?

- Hat die Anwaltskanzlei das Recht, Person A einen nicht nachgewiesenen Diebstahl vorzuwerfen und Bearbeitungsgebühren zu verlangen?

Welches Vorgehen würdet ihr Person A allgemein raten?

Ich bedanke mich vielmals für jegliche Meinungen!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von Donnerblitz123):
- Falls es sich bei dem unterschriebenen Dokument um ein Schuldeingeständnis handelt, hat dieses signifikante Auswirkung?

Die Bedeutung des Wortes "Schuldeingeständnis" bzw. des Wortbestandteils "Geständnis" ist einem nicht bekannt?



Zitat (von Donnerblitz123):
Person A wurde bei Unterschrift über den Inhalt des Dokuments durch den Ladendetektiv arglistig getäuscht,

Wurde man am durchlesen gehindert? Der Schilderung nach hat man ja aus eigenem Antrieb auf lesen verzichtet und "blanko" unterschrieben ...



Zitat (von Donnerblitz123):
- Es wurde falsche Ware bei der Polizei als gestohlen angegeben. Gilt dies bereits als eine Falschaussage?

Nur wenn es bewusst / vorsätzlich war. Nicht wenn es ein Versehen war.


Zitat (von Donnerblitz123):
- Hat Person A das Recht, Videoaufzeichnungen der angeblichen Straftat anzufordern?

Ja hat sie. Nur keine Möglichkeir das bei Verweigerung durchzusetzen.



Zitat (von Donnerblitz123):
- Hat die Anwaltskanzlei das Recht, Person A einen nicht nachgewiesenen Diebstahl vorzuwerfen

Es gibt ein Geständnis - also ziemlich weit weg von "nicht nachgewiesen" ...



Zitat (von Donnerblitz123):
und Bearbeitungsgebühren zu verlangen?

Was konkret wird denn verlangt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16460 Beiträge, 9279x hilfreich)

Zitat:
Welches Vorgehen würdet ihr Person A allgemein raten?

Versuchen herauszubekommen, was man genau unterschrieben hat.
Wenn man es schon damals nicht gelesen hat, sollte man das unbedingt jetzt nachholen.
Denn daraus ergeben sich die verbleibenden Möglichkeiten, noch etwas zu retten.

Zitat:
Falls es sich bei dem unterschriebenen Dokument um ein Schuldeingeständnis handelt, hat dieses signifikante Auswirkung?

Natürlich.

Zitat:
- Hat Person A das Recht, Videoaufzeichnungen der angeblichen Straftat anzufordern?

Anfordern kann man immer. Aber Person A hat zum derzeitigen Verfahrensstand keinen Anspruch darauf, dass der Laden die Anforderung auch erfüllt.

Zitat:
- Hat die Anwaltskanzlei das Recht, Person A einen nicht nachgewiesenen Diebstahl vorzuwerfen und Bearbeitungsgebühren zu verlangen?

Das hängt maßgeblich davon ab, was Person A genau unterschrieben hat. (Deshalb ist es ja so sinnvoll, herauszubekommen, was A genau unterschrieben hat.)


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Donnerblitz123):
Welches Vorgehen würdet ihr Person A allgemein raten?


Waren, die man in ein Handelskontor herinnehmen will, vorher an geeigneter Stelle anzumelden - oder die Mitnahme in einem solchen Fall vermeiden.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Donnerblitz123):
Falls es sich bei dem unterschriebenen Dokument um ein Schuldeingeständnis handelt, hat dieses signifikante Auswirkung?
Ja, ganz einfach. Damit hat Person A den Diebstahl zugegeben ... und die Unterschrift auch noch vor Zeugen geleistet.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Zugleich erhält er ein Ermittlungsverfahren der Polizei, in diesem geht es um den Diebstahl geringfügiger Sachen, hier ist aber nun ein Whiskey der Marke B(mit höherem Warenwert) und eine Cola aufgeführt. Merkwürdig, dass Person A hier nirgends fragt, was dabei eigentlich potentiell herauskommen kann. Ich antworte trotzdem mal: Wenn Person A keine Vorstrafen hat, könnte das noch mit einer Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit abgehen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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