Ermittlungsverfahren wegen sonstige weitere Betrugsarten

25. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
schiri-telefon
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 10x hilfreich)
Ermittlungsverfahren wegen sonstige weitere Betrugsarten

Hallo,
vor etwa einem halben Jahr habe auf eine andere Person ein Warenkonto bei Quelle eröffnet.In dieser Zeit habe ich Ware für ca 1500 Euro auf Raten bestellt.Diese Raten habe ich auch immer pünklich bezahlt.Bei der letzten Bestellung ist folgendes passiert.Der Postbote kam früher als sonst und die Person auf die ich das Kundenkonto eröffnet hat hat dieses Paket entgegengenommen.Als ich etwas später die Person traf behauptete diese ich hätte auf ihren Namen Ware bestellt.Darauf hin hat sie mich bei der Pollizei wegen Betruges angezeigt und ich habe gestern die Vorladung ind der ermittlungssache wegen sonstige weitere Betrugsarten erhalten.Was die Person nicht weiß ist das es noch mehr Pakete war die ich auf ihren Namen bestellt haben Sie geht lediglich von einem Paket aus.Was noch zu sagen ist das ich dieses Paket noch am gleichen Tage zurückgeschickt habe und es somit keinen Schaden gegeben hat.Wie soll ich mich jetzt bei der Polizei verhalten?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Wenn Sie die Waren immer bezahlt haben und keine betrügerische Absicht hatten, wieso haben Sie sie dann auf fremden Namen bestellt?

Wenn tatsächlich kein Schaden entstanden ist, dann kommen Sie aus dieser sache vielleicht ganz gut raus. Es fehlt dann nämlich der für einen Betrug notwendige Vermögensschaden.

Erzählen Sie am besten die Wahrheit. Erzählen Sie vor allem, daß die Ware bezahlt wurde !

Gruß Justice

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#2
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Hallo justice, wenn Du ein Warenkonto eröffnest, mußt du die Daten angeben, die ja leider nicht seine waren. Für die Bestellung mußte er sicherlich auch etwas unterschreiben. Aber spätestens bei der Abnahme der Ware, hat er mit falschem Namen unterschrieben, und hier sind wir dann bei einer Urkundenfälschung.

So einfach wird das nicht, aus der Geschichte wieder herauszukommen. Wenn die Kripo ermittelt, und feststellt, daß dies nicht das erste mal war, kann es durchaus auch zu einer kuzen Freiheitsstrafe auf Bewährung kommen.

gruß
avalon 2006


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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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#3
 Von 
schiri-telefon
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo vielen Dank erstmal für die Antwort.Ich habe auf falschem Namen bestellt da ich selber nicht mehr bestellen kann da vor zwei Jahren einen private insolvenz eröffnet worden ist und ich seitdem natürlich groß in der Schufa stehen.Zur zweiten Antwort ich hatte vergessen zu erwähnen das ich als Hausmeister arbeite und der Paketdienst grundsätzlich bei mir landet und ich auch mit meinem Namen unterschreibe also keine Urkundenfälschung beganngen habe.
Arbeitsrechtlich kommt sicherlich auch noch was auf mich zu.

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