Hallo,
vorab möchte ich mich für den eventuell verwirrenden Titel entschuldigen.
Ich habe im Sommer 2022 auf Ebay den typischen Online-Betrug begangen per PayPal Freunde & Familie in 4 Fällen mit einer Gesamthöhe von etwa 600 Euro. Diese Sache habe ich bereut, zurückgezahlt und die Anzeige ist vom Tisch. Circa 6 Monate später (gestern) erhalte ich den Bescheid einer neuen Anzeige von einem Betrug aus Herbst 2021, also vor 2 Jahren oder einem Jahr vor der oben stehenden ersten Sache.
Ich sollte bei der oben stehenden Sache überlegen, ob dies wirklich alles gewesen ist. Ich habe also mein Paypal Verlauf für diesen Zeitraum überprüft und ehrlich gesagt und gemeint, dass es das war. Ich kam nicht auf die Idee, den Zahlungsverlauf noch EIN Jahr vorher zu überprüfen.
Bei der neuen Sache handelt es sich um einen Wert von 50 Euro und ist bei mir in volle Vergessenheit geraten.
Jetzt stellt sich mir die Frage, wie die Strafe der neuen Anzeige ausfällt, da ich ja bereits die Sache aus Sommer 2022 hinter mir habe, welche jetzt aber vom Tisch ist.
Vielen lieben Dank!
PS= Die Sommer 2022 verlief ohne eine Anklage oder eine Haftstrafe. Ich musste lediglich den Betrag zurückzahlen und eine kleine Spende an eine soziale Einrichtung tätigen. Ich bin nicht vorbestraft und habe ein sauberes Führungszeugnis.
Erneute Onlinebetrug-Anzeige vor eigentlicher einstigen Strafanzeige (50 Euro)
28. August 2023
Thema abonnieren
Frage vom 28. August 2023 | 17:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erneute Onlinebetrug-Anzeige vor eigentlicher einstigen Strafanzeige (50 Euro)
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 28. August 2023 | 23:25
Von
Status: Lehrling (1561 Beiträge, 338x hilfreich)
D.h. Einstellung nach 153a Abs. 1 Nr. 1, 2 StPO.ZitatIch musste lediglich den Betrag zurückzahlen und eine kleine Spende an eine soziale Einrichtung tätigen. :
D.h. man ist der Einladung zur Vernehmung gefolgt und hat sich entsprechend eingelassen?ZitatIch sollte bei der oben stehenden Sache überlegen, ob dies wirklich alles gewesen ist. Ich habe also mein Paypal Verlauf für diesen Zeitraum überprüft und ehrlich gesagt und gemeint, dass es das war. :
..und damit um eine Punktladung für einen noch so gerade geringwertigen Vermögensschaden.ZitatBei der neuen Sache handelt es sich um einen Wert von 50 Euro :
Auf Dauer ist es natürlich ungünstig, wenn man immer wieder durch die fortgesetzte Begehung einschlägiger Straftaten auffällt. Nun ist das Verfahren aus 2022 aber nicht nur eingestellt, sondern stand man bei Begehung der vorgeworfenen Tat aus 2021 auch noch nicht unter dem Eindruck des zukünftigen Ermittlungsverfahrens aus 2022.ZitatJetzt stellt sich mir die Frage, wie die Strafe der neuen Anzeige ausfällt :
Unter diesem Gesichtspunkt sowie dem Umstand der Geringwertigkeit käme eine (erneute) Einstellung nach 153a (mit etwas Glück sogar 153, sofern man sich in der Vernehmung passend präsentiert hätte) StPO durchaus in Betracht.
-- Editiert von User am 28. August 2023 23:30
Und jetzt?
Schon
276.129
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
15 Antworten