Hallo,
Ich würde bereits im vergangenen Jahr im Sommer auf 2 Jahre Bewährung verurteilt zu 6 Monaten und 2 Wochen wegen Betrug.
Nun ist erneut eine Anzeige
am laufen wegen Helerrei mit der Ich nichts zu tun habe. Mein Kollege hat etwas verkauft mit meinem Beisein was wohl geklaut gewesen ist. Da Ich dabei gewesen bin würde Ich leider mitbeschuldigt. Mein Kollege wird vor Gericht Aussagen das Ich absolut nichts damit zu tun habe.
Frage: werde ich trotzdem verurteilt und wird die Bewährung aufgehoben?
Erneute Strafanzeige bereits auf Bewährung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatFrage: werde ich trotzdem verurteilt und wird die Bewährung aufgehoben? :
Hellsehen können wir hier auch nicht.
Kommt drauf an wie sich die Sachlage, sowie die Beweis- und Indizienlage so darstellt, und ob die entlastende Aussage des Kollegen glaubhaft ist.
Was heißt "in meinem Beisein" bzw. wie kam es dazu? Lautet der Verdacht 259 oder 260 StGB bzw. macht der Bekannte so etwas öfter?
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Verdacht ist wegen Helerrei so steht es in der Anglageschrift. Nein er macht das nicht öfter das erste mal und er hat es selber gekauft. Und ich war nur dabei ich wusste nicht mal als er mich abgeholt hat das er was verlaufen möchte. Habe wirklich Sorge das die Bewährung aufgehoben wird. Er wird das auch bei Gericht bestätigen.
Also ich fasse zusammen: er hat die mutmaßliche Hehlerware selbst gekauft (was sich nachweisen ließe?), Sie hatten nichts damit zu tun, sind aber bereits Angeschuldigter im Verfahren? Angesichts der Gefahr eines Bw.widerrufs haben Sie einen Verteidiger, nehme ich an?
Er kann es leider nicht nachweisen.
Ich habe auch leider keinen Anwalt.
Verhandlung ist in 2 Wochen.
Ich stand bei Verkauf dabei und dann kam die Polizei auch schon.
Ich habe mit der ganzen Sache nichts zu tun.
Wenn es schon eine Anklageschrift gibt und die Verhandlung in 2 Wochen ist, steht ja auch in der Anklageschrift, welche Handlung Dir genau vorgeworfen wird.
Da steht garantiert nicht:
Zitat:... wird angeklagt der Hehlerei, "weil er nur dabei gestanden hat"
... sondern halt irgendeine Sachverhaltsbeschreibung, die den Straftatbestand der Hehlerei erfüllt. Die Tatsache, dass überhaupt Anklage erhoben wurde und zur Hauptverhandlung zugelassen, bedeutet auf jeden Fall schonmal, dass Staatsanwaltschaft und Gericht von einer mindestens 51% igen Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung ausgehen.
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