Erneute Straftat während Bewährungszeit

11. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Vergessen2014
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)
Erneute Straftat während Bewährungszeit

Mein Ex-Freund hat mich während der Beziehung bestohlen. Er hat Schmuck+Handy entwendet und diesen (insg. 5 Pfandleihscheine)ins Pfandleihhaus gebracht. Er bekam dafür ca. 850€. Tatsächlicher Wert ca. 2500€. Zu dem hat er noch Bruchgold zum Einschmelzen verkauft. Er bekam dafür 85€.
Er hat in der Vergangenheit mehrere Vorstrafen wegen Raub, Betrug, Diebstahl,Fahren ohne Führerschein und wurde teilweise auch zu Haftstrafen verurteilt. Momentan hat er wegen Betrug und Insolvenzverchleppung 17 Monate auf Bewährung und hat einen Bewährungshelfer. Muss er damit rechnen wegen dem Diebstahl nun doch eine Haftstrafe zu bekommen?
Ich hab ihn angezeigt, die Pfandleihhäuser haben ihn angezeigt (hab den Schmuck per richterlichen Beschluss dort beschlagnahmen lassen)und er hat selber auch eine Selbstanzeige gestartet um wohl besser dazustehen.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 704x hilfreich)

Hallo,

grundsätzlich kann Ihr Ex-Freund durchaus mit einem Widerruf der Bewährung rechnen:

1. Er ist bereits einschlägig vorbestraft.

2. Er ist wegen Vermögensdelikten auf Bewährung.

3. Zu den 2 Jahren, welche die Grenze für eine Aussetzung zur Bewährung darstellt ist nur noch ziemlich wenig Luft.

4. Er hat sich von dem Urteil und der Bewährungsstrafe offensichtlich nicht beeindrucken lassen und setzt seine kriminelle Karriere fort.

5. Bei den neuen Straftaten handelt es sich absolut um Delikte die einen unleugbaren Vorsatz erfordern.

In Fachkreise würde man ihn als Bilderbuch-Bewährungsversager bezeichnen.

Meiner Einschätzung nach dürfte ein Widerruf der Bewährung, wenn keine triftigen Gründe dagegen sprechen, wahrscheinlich sein.

Im Prinzip dürfte es für die neuen Delikte eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung geben, was den Widerruf der laufenden Bewährung zur Folge hätte.

Grüße
PP

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#2
 Von 
Vergessen2014
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Mein Ex-Freund hat mir gestern angeboten den finanziellen Schaden auszugleichen.
D.h. er möchte mir und auch den Pfandhäusern die entstandenen Kosten zurückerstatten. Das Geld hätte er jetzt und er bittet das ich dies auch, wenn vollzogen, der Polizei mitteile. Das soll sich wohl Strafmildernd auswirken und er hofft dadurch milder bestraft zu werden.

Ausgleich und Widergutmachung könnten ihm wohl helfen nicht ins Gefängnis zu müssen.

Ist das eventuell tatsächlich so, auch mit einem Rattenschwanz an Vorstrafen?

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

quote:
Ist das eventuell tatsächlich so, auch mit einem Rattenschwanz an Vorstrafen?


Grundsätzlich wirkt Schadensgutmachung strafmildernd.

Ob das ihn aber in seinem Fall noch mal vor dem Knast rettet ist zumindest sehr, sehr zweifelhaft (um es nett zu sagen)

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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