Erneuter Betrug - Womit kann ich rechnen?

14. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
anonym069
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erneuter Betrug - Womit kann ich rechnen?

Hallo zusammen,

ich habe letztes Jahr im Juli eine Geldstrafe je 90 Tgs á25€ bekommen aufgrund von Ebay betrug bekommen.

Jetzt ein Jahr später habe ich wieder eine Anzeige wegen Ebay Betrug (325€) bekommen. (Werde der Person das Geld auch natürlich zurückerstatten)

Ich bin 24 Jahre alt womit kann ich rechnen ? Eine erneute Geldstrafe oder muss ich mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung rechnen?

Habe im Sommer meine Abschlussprüfung zum Kaufmann für Büromanagement.



-- Editiert von User am 14. Januar 2023 13:07

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Mit einer neuen Geldstrafe. Die kommt dann übrigens ins Führungszeugnis...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

... zusammen mit der alten Strafe, die dann quasi im Führungszeugnis "aktiviert" wird.
Falls Sie also im Sommer auf Stellensuche gehen, und potenzielle Arbeitgeber ein sauberes Führungszeugnis erwarten, sollten Sie möglichst noch kurz vor der zweiten Verurteilung ein Führungszeugnis beantragen und/oder ggf. mit anwaltlicher Hilfe das zweite Verfahren in die Länge ziehen, damit das Urteil erst nach erfolgreicher Stellensuche fällt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Falls die 90 TS noch nicht abgezahlt sind, wird eine Gesamtstrafe gebildet. Bezüglich des Führungszeugnisses führt das allerdings zum selben Ergebnis, denn die neue Strafe läge dann ja über 90 TS und käme daher ins Führungszeugnis.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Warum sollte es keine Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung geben? Der TE hat ja selbst bei einer Strafe von 90 TS keine Einsicht gezeigt.

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#5
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 531x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Falls die 90 TS noch nicht abgezahlt sind, wird eine Gesamtstrafe gebildet.


Dass die Tatzeit des neuen Falls vor der letzten Verurteilung liegt, steht jetzt aber nicht so direkt hier.

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#6
 Von 
anonym069
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Tatzeit der neuen Anzeige war nach der ersten Verurteilung !

-- Editiert von User am 14. Januar 2023 17:03

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Dann also keine Gesamtstrafe, sondern wie beschrieben eine weitere Geldstrafe. Und da jemand das Thema Bewährung aufbrachte - eine Freiheitsstrafe würde ich hier wegen § 47 StGB ausschließen, der kurze Freiheitsstrafen auf Ausnahmefälle beschränkt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1445 Beiträge, 293x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Und da jemand das Thema Bewährung aufbrachte - eine Freiheitsstrafe würde ich hier wegen § 47 StGB ausschließen
Also ich hatte hier kürzlich einen Ersttäter, der für drei inkriminierte Thumbnails auf der Festplatte eine empfindliche FS erhielt und sich über die dreijährige Bewährungszeit freuen durfte. Welchen Schaden er überhaupt angerichtet hat, darf gerne separat irgendwo diskutiert werden.

In dem hier geschilderten Fall sind die 90 TS ja nun sicherlich nicht einfach vom Himmel gefallen, da sie - wie wir hier alles wissen - das letzte Mittel darstellen, bevor wir dem Angeklagten die Zukunft verbauen. Also entweder mangelt es noch an Kontext oder der Betroffene fängt langsam wieder von vorne an. Die Verletzten sind bislang ja auch noch nicht entschädigt (wobei das Vorhaben natürlich steht, wohl abhängig von unserer Einschätzung). Warum schließen wir denn da per se 6 Monate FS aus? Ob der Betroffene vor dem Strafrichter in Kiel statt Nürnberg erscheinen muss, wissen wir ja ebenso wenig.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#9
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1045 Beiträge, 118x hilfreich)

Zitat (von anonym069):
Die Tatzeit der neuen Anzeige war nach der ersten Verurteilung !


Aufgrund der hier offensichtlich vorliegenden Lernresistenz könnte ich mir durchaus eine Freiheitsstrafe zur Bewährung vorstellen.

-- Editiert von User am 15. Januar 2023 12:47

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Nana, mit dieser Ansicht stehst Du hier nicht alleine da.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1445 Beiträge, 293x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Aufgrund der hier offensichtlich vorliegenden Lernresistenz
...und da wir nicht wissen, was vor den 90 TS kam, aber der TE wird uns sicherlich noch aufklären.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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