Erneuter Betrug bei Ebay :-( (Vorstrafen!)

23. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
BlameXXL
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
Erneuter Betrug bei Ebay :-( (Vorstrafen!)

Hallo,

ich habe ein ziemlich großes Problem am Hals und zwar hab ich bei Ebay ein Handy erstgeigert (Wert ca. 950 Euro) habe über Paypal bezahlt und den Verkäufer gebeten die Ware unversichert zu verschicken. Gesagt getan, das Handy kam zwei Tage später bei mir an und habe es weiterverkauft.
Paar Tage später habe ich bei Paypal eine Unstimmigkeit gemeldet, dass das Handy bei mir immer noch nicht angekommen sei und ich mein Geld zurückhaben möchte (hier habe ich bewusst gelogen da ich wusste, dass er das Paket unversichert geschickt hat und somit keine Nachweis für das versendete Paket in der Hand hält). PayPal hat mir dann kurze Zeit später das Geld zurücküberwiesen, somit hatte ich Ware+Geld. Der Verkäufer hat zurecht Anzeige bei der Polizei gestellt und ich hab die Sache auch (wegen schlechten Gewissens) zugegeben und hab sofort das Geld erstattet. (Der Verkäufer hat somit keinen Schaden mehr). Da es aber trotzdem Betrug ist werde ich jetzt wohl um eine Verhandlung nicht mehr drum rum kommen und warte auf einen Brief von der Staatsanwaltschaft.

Ich habe schon folgende Vorstrafen:
an 2002: 60 Sozialstunden wegen Betrug (war 17 zu der Zeit) - Jugenstrafrecht

an 2006: ein Wochenendarrest wegen Betrug - ebenfalls Jugendstrafe

an 2008: Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu a 25 euro (Betrug) - Erwachsenenstrafrecht


Jetzt meine Frage, mit was für einer Strafe hab ich jetzt zu rechnen? Im Raum steht wie gesagt Ebay-Betrug (Schaden 950 Euro) dieser wurde aber sofort zurückerstattet.

Zu meiner Person selber:
Bin in einem festen Arbeitsverhältnis und habe eine Tochter (Zur Sozialprognose)

Meint Ihr, dass es nochmals eine Geldstrafe gibt oder kommt eine Freiheitsstrafe in Betracht? Wie sind die Chancen dass diese zur Bewährung ausgesetzt werden? (Wie gesagt, ich hatte bis jetzt nur eine Geldstrafe, Sozialstunden und einen Wochenendarrest)




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3497x hilfreich)

Vor Gericht und auf hoher See ...

Problematisch ist außerdem, dass Du bereits einschlägig vorbestraft bist.

§ 263 StGB : Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren od. Geldstrafe, in bes. schweren Fällen (z.B. gewerbsmäßig!!!) von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Eine Bewährung könnte jedoch bei Dir gegeben sein!?

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#3
 Von 
c_konert
Status:
Schüler
(474 Beiträge, 192x hilfreich)

Gegen eine weitere Geldstrafe spricht, dass Sie bereits wegen eines einschlägigen Delikts eine Geldstrafe bekommen haben und diese mit 120 TS schon recht saftig bemessen war. Vor allem bei den Vorstrafen kann hier durchaus schon eine Freiheitsstrafe verhängt werden.

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"ref. iur. C.Konert
Diplom- Jurist
MLU Halle-Wittenberg"

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#4
 Von 
BlameXXL
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

ist sowas dann auf Bewährung möglich?

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#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3497x hilfreich)

quote:
ist sowas dann auf Bewährung möglich?


JA - Ausnahme: Sie treffen auf Richter Gnadenlos!!!

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#6
 Von 
BlameXXL
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

jetzt machst mir Angst :-( - vll. isser ja Gnadenlos?!?

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