Angenommen.
1. abgeschlossener Fall:
X. wurde im Jahre 2006 zu 80 Tagessätzen wegen Betrug verurteilt. X. hatte einer Person Tickets für 1150 Euro verkauft die er nicht hatte. X. hatte das Geld für online Sportwetten ausgegeben und alles verloren.
2. abgeschlossener Fall:
X. wurde im Jahre 2008 vor Gericht zu 3 Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit war 3 Jahre. X. hatte im Internet an 8 verschiedene Personen Sachen verkauft die er nicht hatte. Insgesamt für ca. 2600 Euro. Auch das Geld gab X. allein nur für online Sportwetten aus. Auch das verlor X. X. sagte das auch so dem Gericht. Das Gericht überprüfte das aber gar nicht. X. vermutet dass das Gericht ihm das gar nicht glaubte bzw. egal gewesen ist. Obwohl das stimmt! X. hatte keinen Anwalt.
Jetzt der aktuelle 3. Fall.
X. hat erneut im Internet Sachen verkauft die er nicht hatte. An drei Personen. Insgesamt 3900 Euro. (3 mal 1300 Euro). Auch hier hat X. wieder das ganze Geld für online Sportwetten ausgegeben.
X. bekam bis jetzt noch keinen Brief von der Polizei, da alles noch sehr frisch ist.
X. will versuchen so gut es geht aus der Sache rauszukommen.
X. ist 31 Jahre, macht gerade auf einer Erwachsenenschule das Abitur und will danach studieren. X. bekommt derzeit 650 Euro Bafög.
Jetzt die Fragen.
1. Welche Strafe (in etwa) erwartet X. im oben genannten 3. Fall?
2. Es wird bestimmt jemand schreiben, dass X. zur Therapie gehen soll. Das will aber X. nicht machen, da X. Angst hat, dass wenn das raus kommt X. in Zukunft es noch schwerer haben wird einen Job zu finden, wenn der Arbeitgeber in Zukunft nachlesen kann dass X. spielsüchtig ist/war. Oft werden nämlich in Aufnahmebögen nach "Waren sie schon mal in einer Therapie?" gefragt.
3. X. würde sich gerne einen Anwalt nehmen. Aber X. hat kein Geld dafür. Ist es dennoch möglich?
4. Könnte es sein, dass die Polizei bei der (baldigen) Vernehmung X. zusätzlich zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung laden wird? Also dass man Fingerabdrücke abgeben muss. Wenn ja, kann das X. verhindern? Denn X. will das nicht.
-- Editiert giga31 am 27.10.2012 19:04
Erneuter Betrug im Netz - Welche Strafe? Fragen.
quote:
Also dass man Fingerabdrücke abgeben muss. Wenn ja, kann das X. verhindern? Denn X. will das nicht.
Was will X denn überhaupt? Weiterhin im Internet Betrugsmaschen abziehen, bis sich die Tore des Knasts für ein paar Jahre hinter ihm schließen?
Ich denke, dass hier der Punkt angelangt ist, in dem niemand mehr darauf Rücksicht nimmt/nehmen muss, wass du willst.
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editiert
-- Editiert Moderator am 27.10.2012 19:34
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Es wird bestimmt jemand schreiben, dass X. zur Therapie gehen soll. Das will aber X. nicht machen
Dann werden Sie bald vollkommen zu Recht hinter Schloss und Riegel sitzen.
quote:
X. würde sich gerne einen Anwalt nehmen. Aber X. hat kein Geld dafür. Ist es dennoch möglich?
Nein, da Anwälte bekanntlich nicht umsonst arbeiten.
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zu 1: Es erwartet ihn eine Freiheitsstrafe.
zu 2: Mit anderen Worten, er will so weitemachen wie bisher und zeigt keinerlei Einsicht. Das spricht für eine sehr schlechte Sozialprognose, was de Chance auf Bewährung gegen null tendieren lässt.
zu 3: Er kann bei Gericht beantragen, dass ihm ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Ob das genehmigt wird, kann niemand sagen, aber da hier eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung im Raum steht, müsste das eigentlich drin sein.
zu 4: Das lässt sich gar nicht verhindern. Soll die Frage ein Witz sein? Was X möchte und was er nicht möchte, interessiert hier herzlich wenig.
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"justice"
An justice:
Zu 1.
Freiheitsstrafe oder doch Tagessätze?
Wenn Freiheitsstrafe, dann mehr oder weniger als 3 Monate? Wie lange wird die Beährungszeit gehen?
Zu 2.
Sie sagen, dass X. wetermachen wolle. Wo steht das? Das hat X. nicht vor.
Zu 3.
Und wo kann X. den Pflichtverteidiger beantragen?
Zu 4.
X. musste noch nie zu diesem erkennungsdienstlicher Behandlung. Könnte es überhaupt sein, dass sowas verlangt wird?
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zu 1: Da es das letzte Mal schon erfolglos eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten gegeben hat und diesmal der Schaden noch höher ist, wird es sicherlich eine höhere Freiheitsstrafe geben.
zu 2: Das lese ich so aus Ihrem Beitrag heraus und das Gericht wird es exakt genauso sehen, da Sie nicht erkennen wollen, dass Sie spielsüchtig sind und nur professionelle Hilfe hier etwas ausrichten kann. Ohne die Bereitschaft, sich ganz radikal zu ändern und eine Therapie zu beginnen, können Sie eine erneute Bewährung vergessen. Um irgendwelche Fragebögen brauchen Sie sich sowieso keine Gedanken zu machen mit künftig 3 Eintragungen im Führungszeugnis. Ja, sehr richtig. Die stehen alle 3 drin.
zu 3: Bei Gericht bzw. bei der Staatsanwaltschaft. Soweit ich weiß, wird das aber erst dann entschieden, wenn es zu einer Anklage kommt.
zu 4: Das kann keiner sagen. Da gibts keine festen Regeln.
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"justice"
An Justice.
Wie schon im Eingangstext erwähnt interssierte das dem Gericht doch gar nicht im Jahre 2008 für was X. das Geld ausgab. Also warum sollte das Gericht nun aufeinmal auf eine schlechte Sozialprognose entscheiden, wenn X. keine Therapie macht?
Ausserdem: Im polizeilichen Führungszeugnus steht NICHTS drinnen. Erst ab einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten.
X. wird vermutlich bei der Polizei erstmal nichts sagen. Erst vor Gericht will X. aussagen.
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quote:<hr size=1 noshade>Wie schon im Eingangstext erwähnt interssierte das dem Gericht doch gar nicht im Jahre 2008 für was X. das Geld ausgab. Also warum sollte das Gericht nun aufeinmal auf eine schlechte Sozialprognose entscheiden, wenn X. keine Therapie macht? <hr size=1 noshade>
Es wird das Gericht definitiv interessieren, insbesondere dann, wenn es um die Frage geht, ob nocheinmal Bewährung in Betracht kommt oder nicht.
quote:<hr size=1 noshade>Im polizeilichen Führungszeugnus steht NICHTS drinnen. Erst ab einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten. <hr size=1 noshade>
Das gilt nur bei einer erstmaligen Verurteilung. Bereits jetzt stehen die bisherigen Strafen drin und die Dritte wird noch dazukommen, vergl. § 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG
Verurteilungen, durch die auf
a)
Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,
b)
Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten
erkannt worden ist, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist
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"justice"
X, möchte noch zusätzlich etwas anmerlen.
Etwas sozialkritisches:
Angenommen einer Person aus gutbürgerlichen finanziellen Verhältnissen würde das oben alles geschehen. Der hat doch keine Probleme. Fragt er schnell mal seinen Vater oder einen Freund. Die leihen ihm das Geld und schon ist er aus der Nummer draussen.
Das ist der Grund warum Reiche kaum ne Strafe bekommen. Sie haben immer jemanden der sie da freikauft.
Ist das gercht?
Nur weil X keine reiche Oma hat, bekommt X. eine Strafe.
Das ist ungerecht.
Und:
Weil X. kein Geld hat kann er sich keinen Verteidiger leisten. Reiche können das.
Und die meisten hier Kommentierenden sind ja Jura-Studenten. Auch die kennen das nicht arm zu sein und haben dann hier gut reden.
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Reiche Leute können auch ihr eigenes Geld verspielen und müssen keine anderen betrügen.
Ich empfehle Ihnen, diesen sozialkritischen Beitrag auch vor Gericht zu bringen, dann ist Bewährung eh kein Thema mehr.
Ansonsten, siehe oben. Die Beiträge haben sich überschnitten
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"justice"
-- Editiert justice005 am 27.10.2012 20:14
X. hat eine andere Frage.
Wo kann man ein Girokonto eröffnen und das Geld sofort überziehen? Also mit Dispo. Geht das irgendwo. Das könnte die Rettung für X. sein.
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Ich vermute nirgends!
Das wäre aber eine Frage für das Unterforum Bankrecht.
Sinnvoller wäre wohl ein Schuldenberater, parallel zur Therapie. Das würde in dieser Kombination vor Gericht ganz gut kommen.
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"justice"
quote:
Nur weil X keine reiche Oma hat, bekommt X. eine Strafe.
Man wird nicht dafür bestraft, keine reiche Oma zu haben. Man wird dafür bestraft, sich unrechtmäßig Geld angeeignet zu haben, ohne die entsprechende Gegenleistung zu erbringen. Das ist für Sie genauso strafbar, wie für eine 'Person aus gutbürgerlichen finanziellen Verhältnissen'.
quote:
Und die meisten hier Kommentierenden sind ja Jura-Studenten. Auch die kennen das nicht arm zu sein und haben dann hier gut reden.
...
Das erzählen Sie mal dem Neffen meines Arbeitskollegen, der Studiengebühren, Miete, Verpflegung, Busfahrkarten etc. durch zwei Mini-Jobs finanzieren muss. Jaah, der muss es wohl richtig gut erwischt haben, weil ihm das Geld nur so zufliegt...
Die Frage ist hier nicht, ob man 'arm' oder 'reich' ist, sondern dass mman durch Betrug eine Spielsucht finanziert.
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"Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem."
quote:
Wo kann man ein Girokonto eröffnen und das Geld sofort überziehen?
Ist das jetzt Realsatire?
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quote:
Wo kann man ein Girokonto eröffnen und das Geld sofort überziehen?
Beim Banker des Vertrauens, dem man z.B. einen solventen Bürgen präsntiert. Dazu braucht man dann aber eben auch -denknotwendigerweise- einen Bürgen.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Man ist ja schon dankbar, das X nicht auf die Idee kommt, einfach weitere nicht existente Dinge in der Preisklasse von 1.300 Euro zu verscherbeln und mit diesen "Einnahmen" die "Ausgaben" an die bisher geprellten Kunden zu finanzieren.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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