Hallo, ein Kumpel von mir hatte damals (17 Jahre) 3 Artikel verkauft, das Geld erhalten aber nicht abgeschickt. (500€)
Er wurde nach Jungendstrafrecht zu 100 Arbeitsstunden verurteilt.
Jetzt, ein halbes Jahr später hatte er mit einem gefunden Ausweis Bankkonten eröffnet und damit 5 facher Betrug mit Urkundenfälschung begangen. (Summe 9500€)
Die zwei taten liegen allerdings sehr zeitnahe zusammen. Nach der ersten Verurteilung hat er sich geschworen kein Mist mehr zu bauen und ist bis dahin sauber geblieben und zahlt seine Schulden ab. Auch hat er beim Amtsgericht nachgefragt ob er Kontaktdaten der "Opfer" bekommen kann um eine Rückzahlung zu vereinbaren.
Bei der Polizei hat er alles gestanden und zugegeben.
Er hat mittlerweile auch eine sehr gute Ausbildung begonnen und hat jetzt Angst sie zu verlieren.
Er hat eine Vorladung vom Jugendrichter bekommen, mit welcher Strafe wird er rechnen müssen?
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Erneuter Betrug nach Verurteilung
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Es wäre ganz interessant zu wissen, ob da zufällig ein Geburtstag zwischenlag?
Ja er ist 18 Gewurden mittlerweile ist er schon 19 die ganzen Ermittlungen haben 1 Jahr gedauert.
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Theoretisch kann es auch zu einer Anwendung des Erwachsenenstrafrecht kommen, wenn er inzwischen 18 ist.
Das es bei dem kurzen Abstand, der hohen Summe und dem Maß an krimineller Engergie wieder bei lächerlichen 100 Freizeitstunden bleibt, sollte er nun wirklich nicht hoffen.
Er würde alles tun auch wenn es eine Geldstrafe ist hauptsache er verliert seine Ausbildung nicht.
quote:
In welchem Bereich?
Er arbeitet bei einer der größten Versicherungen. Bzw. hat dort aufgrund seiner guten Zensuren ein Ausbildungsplatz bekommen.
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Bei einem Azubi, der zur Tatzeit 18 war, wird wohl Jugendstrafrecht angewandt werden. Ich tippe mal auf Dauerarrest (also ein bis vier Wochen). Da muß er halt Urlaub nehmen oder freigängermäßig aus der Arrestanstalt zur Ausbildung gehen.
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Seh ich auch so. Unter Dauerarrest wird er sicherlich nicht wegkommen. Je nach dem was der Richter hier im konkreten Fall als Konsequenz für sinnvoller hält, ist auch eine Jugendfreiheitsstrafe (also irgendwas ab 6 Monate aufwärts) durchaus drin. Die wird dann sicherlich zur Bewährung ausgesetzt. Hat ggf. auch den Vorteil für die Geschädigten, dass das Gericht Schadenswiedergutmachung als Bewährungsauflage auferlegen kann und die Geschädigten sich nicht über irgendwelche Pfändungsgrenzen ärgern müssen.
Nur mal zum Vergleich:
Ein Klient von mir hat vor ein paar Monaten nach Jugendrecht 2 Jahre und 6 Monate Jugendstrafe bekommen (ohne Bewährung natürl. weil das bei der Strafhöhe nicht mehr geht). Ging auch um Betrug. 3 Fälle. Mit Autos. Hatte auch nur 1 kleinere Vorstrafe (nicht mal eine eine einschlägige, also kein Vermögensdelikt). Der Unterschied bei dem zu "Deinem Kumpel" war lediglich, dass die Schadenshöhe um einiges höher war, um die 45.000 €. Aber knapp 10.000 € ist ja auch keineswegs "ohne". Wie gesagt - nur mal als Vergleich, damit man mal sieht, in welche Richtung das so gehen kann. Wenn es jetzt tatsächl. Bewährung gibt, und es folgt in den nächsten 2-3 Jahren noch mal solch ein Ding in dem Kaliber, wird es für längere Zeit in den Bau gehen.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Na da werden sich seine zukünftigen Kunden sicherlich freuen, wenn sie nen Betrüger als Versicherungsmakler haben.
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