Servus
eine gute Freundin vom mir wurde erneut beim "Ladendiebstahl" erwischt.
Sie wurde früher schon mehrfach erwischt, ( letzte Mal 10 Jahre her), hat immer Geldstrafen bekommen ( zuletzt 60 Tagessätze), war also nicht vorbestraft.
Was droht ihr jetzt? Gilt sie nach solanger Zeit quasi wieder als Ersttäterin oder gehts mit den Strafen munter weiter, zu letztzt 60 Tagessätze, jetzt eventuell Bewährungsstrafe.
*PS* Diebstahl waren Lebensmittel ca. 40 Euro
mfg Phoenix
Erneuter Ladendiebstahl nach 10 Jahren - welche Strafe droht?
6. Februar 2023
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Frage vom 6. Februar 2023 | 22:07
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erneuter Ladendiebstahl nach 10 Jahren - welche Strafe droht?
#1
Antwort vom 6. Februar 2023 | 23:34
Von
Status: Legende (18739 Beiträge, 10140x hilfreich)
Die Strafe von vor 10 Jahren ist im BZR gelöscht, weshalb sie als Ersttäterin durchgehen wird.
#2
Antwort vom 7. Februar 2023 | 00:45
Von
Status: Lehrling (1554 Beiträge, 341x hilfreich)
Also die Sache mit diesem "nicht vorbestraft" müsste man vielleicht einmal kleinteilig irgendwo anpinnen, da doch so häufig danach gefragt wird. Das geht immer los mit den 90 TS (oder FS <= 3 Monate usw.), also einer einmaligen Verurteilung, nach der man sich ggü. einem Dritten (z.B. dem Arbeitgeber) - in diesem Fall arbeitsrechtlich wirksam - als "nicht vorbestraft" bezeichnen darf.
Im nächsten Schritt geht es um die Tilgungsfristen des BZRG, die sind natürlich auch interessant. Aber am Ende tut es nichts zur Sache: vorbestraft ist, wer vorbestraft ist. Das ist tatsächlich doch relativ einfach.
Das ist ein interessanter Kommentar, zu dem man zunächst einmal den "Ersttäter" definieren müsste. (Unfug editiert)Zitat :weshalb sie als Ersttäterin durchgehen wird
-- Editiert von Moderator am 7. Februar 2023 11:51
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