Erneuter diebstahl trotz bewährung

22. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb408608-68
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Erneuter diebstahl trotz bewährung

Hallo liebe leute,

Vorgestern den 21.02.2015 is mir ein großer feheler unterlaufen! Ich hab im c&a eine einen Zipper im wert von 15 euro gestohlen und wurde vom ladendetektiv erwischt! Ich erhielt eine vertragsstrafe von 60 euro die ich am selben tag noch beglichen habe! Wieso ich das getan habe gibt es viele gründe die aber trotzdem keine entschuldigen dafür sind! Nun ist es so das ich bereits wegen schweren Diebstahl eine bewährungsstrafe von 8 monaten auf 3 jahre erhielt und diese erst 1 1/2 jahre her ist...ich bereue die tat zutiefst und habe keinen klaren kopf mehr was mich erwartet...ich hole derzeit meinen quali nach und habe einen basis job auf 450 euro...dazu muss ich erwähnen das ich in diesem und letzten jahr einige schicksalsschläge erleben musste und ich psychisch als auch körperlich sehr angeschlagen bin! Ich bitte um antwort. DANKE.


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129999 Beiträge, 41464x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>habe keinen klaren kopf mehr was mich erwartet.. <hr size=1 noshade>

Kurzversion:
Möglicherweise eine Strafanzeige. Wenn diese erstattet wird erfolgt eine gerichtliche Verhandlung (Einstellung dürfte wohl eher unwahrscheinlich sein), eine Verurteilung und dann wird halt die Bewährung geprüft, ob da ein Wideruf erfolgt oder nicht.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
fb408608-68
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die antwort!

ich bin vor der bewährung auch nie straffällig geworden...übt sich das als positiv aus oder ist das eher unrelevant? ich hab auch einen entschuldigungs brief an die geschädigte filliale geschrieben und jegliche wiedergutmachungen angeboten wie z.B arbeitsstunden um von der anzeige abzusehen...

um auch nochmal auf die 15 € zurückzugreifen...diesbezüglich ist es ja ein geringfügigier diebstahl oder? gibt es da unterschiede um z.B vom wiederruf der bewährung abzusehen und stattdessen eine geldstrafe zu erhalten? bitte um antwort, danke.

ich wollte noch dazu erwähnen das ich zum damaligen zeitpunkt auch arbeitsstunden ableisten musste die ich auch absolvierte. Einen bewährungshelfer bekamm ich jedoch nicht.

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-- Editiert fb408608-68 am 22.02.2015 20:36

-- Editiert fb408608-68 am 22.02.2015 20:36

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(868 Beiträge, 339x hilfreich)

quote:
ich bin vor der bewährung auch nie straffällig geworden...übt sich das als positiv aus oder ist das eher unrelevant?


im gegenteil, es wird strafverschärfend gewertet. den das Gericht was die Bewährung ausgeurteilt hat, hat die Chance gegeben in zukunft Straffrei zu leben,

diese chance wurde nun nicht genutz. deswegen musst du nun glück haben ob
A:. nix mit der Bewährung passiert
B: die Bewährung verlängert wird oder
C: die Bewährung wiederrufen wird. das bedeutet dann ganz einfach das es 8 Monate in den Knast geht + natrülich noch die Strafe für den neuen Diebstahl

quote:
um auch nochmal auf die 15 € zurückzugreifen...diesbezüglich ist es ja ein geringfügigier diebstahl oder? gibt es da unterschiede um z.B vom wiederruf der bewährung abzusehen und stattdessen eine geldstrafe zu erhalten?


natrülich lönnte es eine Geldstrafe für den neuen Diebstahl geben. das ändert aber nix daran das theoretisch jede Straftat die in der Bewährungszeit stattfindet zum wiederruf führen kann.

es muss nicht zwangsläufig so sein aber vom Gesetz her wäre es möglich

aber in Normalfall bei einen Diebstahl in der Bewährungszeit mit einen Schaden von 15€ wird es wohl auf eine Verlängerung der Bewährungszeit rauslaufen.

aber das ist eben alles nicht sicher!!

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#4
 Von 
fb408608-68
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen dank für die antwort!



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