Erpressung, wenn man auf Zug um Zug besteht?

4. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
bluebird_9
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Erpressung, wenn man auf Zug um Zug besteht?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich Erpressung.

Kurz die Situation dazu:
Eine Beziehung geht auseinander und ER hat bei IHR noch Geldschulden (wurde bereits mit Schuldschein schriftlich festgehalten). Da das eine Fernbeziehung war und SIE noch Sachen von IHM bei sich zu Hause hat, wollte SIE anfangs erst ihr Geld und dann die Sachen zurück schicken. Dann hat SIE angeboten Zug um Zug das zu regeln (Post per Nachnahme), aber ER will das in Raten abbezahlen und auch erst, wenn ER seine Sachen vorher bekommt.

Da SIE IHM aber nicht mehr vertraut und ER schon vor einem Jahr versprochen hat die Schulden (5.000€) zu bezahlen, wäre das wirklich Erpressung die Sachen erst nachher zu schicken? Das sind keine besonderen Wertsachen - nur eine sentimentale Sache ist für IHN dabei (Kuscheltier seit SEINER Geburt), aber das hatte IHM auch nichts ausgemacht, wenn das mal 6Monate nur bei IHR war.


Hoffe ihr habt vielleicht einen Tipp, wie SIE die Sache regeln könnte.

Danke!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>wäre das wirklich Erpressung die Sachen erst nachher zu schicken? <hr size=1 noshade>


Das klingt für mich eher nach Pfandnahme bzw. Zurückbehaltungsrecht. Ob das zulässig ist, wäre im Einzelfall zu klären.

Ansonsten wäre es aber auch keine Erpressung, sondern Unterschlagung. §253 StGB verlangt nämlich "um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern ", was hier ja nicht der Fall ist (du sagst ja nicht "gib mir X EUR (die du mir gar nicht schuldest ), dann bekommst du dein Zeug wieder").

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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

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#2
 Von 
bluebird_9
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort, Lenina!

Allein vom Gefühl her ist deine Beschreibung völlig einleuchtend, nur ER war wohl beim Anwalt und sieht sich irgendwie darin bestätigt, dass er erpresst wird.

Was kann denn im schlimmsten Fall bei Unterschlagung auf einen zukommen? Herrausgabe und Geldstrafe?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
Was kann denn im schlimmsten Fall bei Unterschlagung auf einen zukommen?


3 Jahre Haft.

In der Praxis in deinem Szenario eine Geldstrafe.

quote:
nur ER war wohl beim Anwalt und sieht sich irgendwie darin bestätigt, dass er erpresst wird


Entweder erzählt er Unsinn oder er hat die Sache beim Anwalt ganz anders dargestellt ("wir haben eine Ratenvereinbarung und jetzt, wo ich meine Sachen zurück will, soll ich plötzlich alles auf einmal zahlen"), wer weiß das schon...

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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bluebird_9
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, ich glaub ER erzählt viel wenn der Tag lang ist, aber mit Erpressung ist find ich nicht zu scherzen und wollte da genauer nachfragen.

quote:
In der Praxis in deinem Szenario eine Geldstrafe.


Die Höhe der Geldstrafe kann man wahrscheinlich vorher nicht absehen - oder gibt es da verschiedene vorgeschriebene Höhen?
Bzw. müsste nicht eigentlich ER irgendwie dafür sorgen, dass ER seine Sachen abholt bzw. abholen lässt? Kann man ja durch die Post auch veranlassen.
Ich kenn das nur aus dem Kaufvertragsrecht - Geld ist Bringschuld und Waren sind Holschulden - oder so ähnlich.
Ich halte momentan ja keine Sachen zurück, ich tu nur einfach nix.



Hoffe alle anderen sind der gleichen Meinung wie Lenina, bin auch gerne offen für Ratschläge (z.b.: Würde es sich lohnen zum Anwalt zu gehen und zu Klagen?), um diese Situation zu lösen.

Vielen Dank schon mal!

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