Erpressung? Kunde Rechnung

21. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
moni1982
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Erpressung? Kunde Rechnung

Hallo!

Ich bin freiberuflich tätig und habe folgendes Problem mit einem Kunden:

Vor zwei Monaten erledigte ich für diesen Kunden einen Auftrag und schickte ihm anschließend die Rechnung, die gemäß den vorherigen Vereinbarungen bis 30. September hätte bezahlt werden sollen. Vor einer Woche erhielt ich von diesem Kunden eine Anfrage bezüglich eines weiteren Auftrages, den ich jedoch ablehte, da der Kunde diesmal weniger bezahlen wollte. Er schrieb mir per E-Mail die Gründe, warum er nicht mehr bezahlen könne, und damit war die Sache für mich erledigt. Heute bekomme ich eine E-Mail, in der mir der Kunde droht, meine Rechnung (die eigentlich schon seit drei Wochen bezahlt sein sollte) nicht zu begleichen, falls ich nicht auf sein E-Mail (jenes, in dem er die Gründe dafür nennt, für den neuen Auftrag nicht mehr bezahlen zu können) antworten und mich beim Honorar nicht entgegenkommend zeigen sollte.

Es würde mich nun interessieren, ob in diesem Fall eine Erpressung im strafrechtlichen Sinn vorliegt. Vielen Dank!

LG, Moni

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Ich sehe hier wohl eher eine versuchte Nötigung (§240 StGB ) als eine Erpressung. Sie könnten demnach Strafanzeige erstatten. Obs hilft bleibt abzuwarten.

Ich sehe hier aber auch möglicherweise einen Betrug. Offensichtlich hat Ihr Auftraggeber Sie bei Auftragserteilung ja wohl über seine Zahlungsfähigkeit und oder Willigkeit getäuscht. Jedenfalls hat er seine Rechnung noch nicht bezahlt.

Das kann -wie aufgezeigt- durchaus einen Betrug darstellen.



-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Auch ich bin der Auffassung, dass eine strafbare Nötigung vorliegen könnte. Ob daneben ein Betrug vorliegen könnte, hängt davon ab, ob dem Kunden nachgewiesen werden kann, dass er von Anfang an nicht bezahlen wollte bzw. konnte (wird wohl schwer sein). Bei einer Strafanzeige kommt es aber ohnehin nicht darauf an, dass der angezeigte Straftatbestand erfüllt ist oder richtig bezeichnet wird. Die Strafverfolgungsbehörden werden von sich aus die richtigen Schlüsse aus dem angezeigten Verhalten zeihen.

Da der Kunde zumindest jetzt offenbar eh nicht gewillt ist, die ursprüngliche Rechnung zu bezahlen, gibt es meiner Meinung nach auch keinen Grund, sich mit einer Anzeige zurückzuhalten. Ihrem Geld werden Sie dann zwar wohl (erst recht) nachlaufen müssen, aber auch so sind die Chancen, dass der Kunde noch freiwillig zahlt, nicht sehr groß (und würden, falls Sie tatsächlich der „Erpressung“ nachgeben würden, wohl eher kleiner als größer werden).

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