Erpressung? Schuldanerkenntnis unter Androhung von Schlägen

30. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Norbert Stegen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erpressung? Schuldanerkenntnis unter Androhung von Schlägen

2 Freunde wollen sich eine Wohnung mieten und zahlen dafür etwas bei einem Dritten an, was dieser auch quittiert. Der Vertrag kommt nicht zum Abschluss, da sich die Freunde zerstreiten. Nun hat der eine das Geld geleistet für die Anzahlung, der andere will ihm aber nicht die Quittung herausgeben, mit der er beim Dritten sein Geld wiederholen könnte (Ausrede z.B.: die Quittung befinde sich z.Zt. bei einem Dritten). Daraufhin platzt dem anderen der Kragen und unter Androhung von Schlägen läßt er ihne ein Schuldanerkenntnis über den in der Quittung genannten Betrag unterschreiben.

Ist das eine strafbare (räuberische) Erpressung?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zumindest ist es eine Nötigung nach § 240 StGB .

Ob es auch eine Erpressung (bzw. wenn ja, dann ist es eine räuberische nach § 255 StGB ) ist, müßte man noch etwas näher beleuchten, da es ja um das Geld geht, was demjenigen sowiso gehört, also nicht um eine ungerechtfertigte Bereicherung, die die §§ 253 , 255 StGB fordern.

Aber -wie gesagt- eine Nötigung ist es allemal.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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