Erpressung - Vorladung - Aussage verweigern?

23. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
GabiM
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Erpressung - Vorladung - Aussage verweigern?

Mein Problem ist, ich habe für morgen eine Vorladung wegen Erpressung.
Undzwar.
meine eine Bekannte hatte im Internet den Messi an. Und unterhielt sich mit einem Bekannten von ihr. Dem seine Frau lag im Krankenhaus. Er fand meine Bekannte wohl sehr anziehend und machte eine Sexuelle Handlung an sich selber. Was sie sah, weil sie beide eine Cam hatten. sie hat uns dazugeholt. Ihm war es sehr peinlich das wir das nun wussten. Und bot uns Geld darauf an. Wir Mädels sind darauf eingegangen weil wir es für einen Jux hielten und weil wir das Geld seiner Frau zurückgeben wollten. Doch nun hat dieser Mann uns alle 3 wegen Erpressung angezeigt. Was kann ich machen, um da heil rauszukommen. Ich kenne weder den Mann noch die Frau. Und meine Vorladung ist schon morgen. Kann mir einer helfen. Soll ich morgen Aussagen. Oder die Aussage verweigern? ist sehr eilig weil es wie gesagt ja morgen schon ist.

-- Editiert von GabiM am 23.07.2008 16:01:02

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

.
Edit


-----------------
"gruß azrael




-- Editiert von azrael am 23.07.2008 16:28:58

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Wenn das Ferkel euch aus freiem Willen Geld angeboten hat, dann war es keine Erpressung.
Einer Vorladung braucht ihr nicht zu folgen. Falls ihr der Vorladung folgt, könnt ihr die Aussage verweigern bzw. nur meinen 1. Satz zitieren.
Im übrigen könnte man das Ferkel auch anzeigen,aber nur dann, wenn es so war, wie du geschrieben hast.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GabiM
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die anderen beiden Mädels haben schon ausgesagt. Leider weiss ich nur was die eine aussagte. Denn wir haben keinen Kontakt mehr zueinander. Diese "TAT" liegt 4 Monate zurück. Und deswegen bin ich total verunsichert.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Was hat denn 'die eine' ausgesagt?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
GabiM
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

So in etwa, was ich oben geschrieben habe. Die andere weiss ich nicht weil wir alle 3 nicht mehr miteinander reden. Hat aber nix mit diesem Fall zutun.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Naja, in etwa ist nicht allzu viel, aber es dürfte nichts schaden, wenn Sie das sagen, was Sie auch hier gesagt haben, nämlich dass die Idee, etwas zu bezahlen, von ihm kam. Allerdings macht schon etwas stutzig, dass eine Anzeige erstattet wurde. Was sollte er davon haben?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
GabiM
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist es ja, was mich auch ein wenig stutzig macht. Wie gesagt ich kenne diesen Mann und die Frau nicht. Ich bin da nur so reingerutscht. Ist doof ich weiss es. Ich kann mir nur vorstellen das er sich so besser zu seiner Frau stellen will. Also das wir die bösen sind und er der unschuldige.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
the_doctor
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zur Erpressung gehört eine Androhung, mit dieser ein Vorteil für sich selbst oder andere erpresst werden soll.
Ich hab hier nix gelesen, dass ihm angedroht wurde die Angelegenheit öffentlich zu machen oder ähnliches.
Auch ein Video oder Fotos davon wäre erst dann Erpressung wenn man damit droht.

Wenn er vorsichtshalber Geld rausrücken wollte ist das sein gutes Recht. So wie Eures es an zu nehmen.
Ihr hättet das Geld annehmen und behalten können. Auch regulär versteuern wenn es relevant zum Einkommen beiträgt =)
Faktisch seid Ihr ja sogar einen Vertrag eingegangen und wenn Ihr den nicht gebrochen habt stünde Euch sogar ein Anspruch auf das Geld zu, wenn der nicht vieleich wegen Sittenwidrigkeit des Vertrages gekippt würde =)
Sieht man den Vertrag als geschlossen an könnte er Euch höchstens Vertragsbruch vorwerfen wenn ihr doch ausgepackt hättet irgendwo. Dann wäre da zivilrechtlich Schadensersatz zu holen.

Nach Deiner Schilderung ist das eine falsche Beschuldigung mit der im Gegenteil der Kerl sich strafbar macht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
GabiM
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bedanke mich für eure Antworten. Ihr habt mir alle sehr geholfen.
Danke nochmal.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.769 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen