Erpressung - Bewährungsstrafe realistisch?

28. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Benutzer2009
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Erpressung - Bewährungsstrafe realistisch?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihnen einen Fall einer mir bekannten Person schildern. Ich würde gerne von Ihnen wissen welche Optionen Sie - verehrte User dieses Forums - glauben zu sehen. Manchmal verlieren Menschen Ihre Subjektivität.

Die erpresste Person hat 2004 einen sechsstelligen von seinem Arbeitgeber unterschlagen. Dies ist jedoch nie aufgefallen, da der Betrag innerhalb weniger Monate vollständig zurückerstattet wurde. Dies gelang dieser Person auf Grund seiner Stellung in der Firmenhierarchie.

Durch sehr unglückliche Umstände ist jedoch wenig später eine außenstehende Person in den Besitz von belastenden Dokumenten gekommen. Seit - fast auf den Tag genau - 3 Jahren erfolgen "Ausgleichszahlungen". Der Erpresser bestreitet auf Kosten des "Opfers" seinen Lebensunterhalt. Es handelt sich dabei um jährliche Zahlungen in Höhe von 50.000 EUR.

Das "Opfer" steht vor der schwersten Entscheidung seines Lebens. Es kann und wird so nicht weitergehen. Vorallem seit der Forderung dieser Betrag müsse"inflationsbedingt" erhöht werden. Geplant ist:

- diesen Montag Selbstanzeige per Anwalt erstatten
- Strafanzeige gegen den Erpresser
- Kündigung (selber Arbeitgeber. Seit 1992 dort angestellt, seit 1998 Prokura)

Sehen Sie diesen Schritt als den sinnvollsten an?

Lässt sich - tendenziell aus Urteilen der Rechtssprechung - sagen ob der Erpresser mit einer Bewährungsstrafe davon kommen würde? (die Berücksichtigung von strafmildernden Umständen einmal außen vor gelassen)

Ich danke Ihnen für das Lesen und wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende.

-- Editiert am 28.02.2009 02:00

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Wenn ich es richtig sehe, sind Sie um mehr als 150.000 erpresst worden. Da dürfte für eine Bewährungsstrafe wohl kein Raum sein, nein.
Ansonsten haben Sie ja schon die richtigen Schritte geplant. Nur mit der Kündigung, das würde ich mir noch einmal überlegen - vielleicht läßt sich ja noch ein Weg finden, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Wenn der Rechtsanwalt, dem Sie sich anvertrauen, sowohl Fachanwalt für Arbeitsrecht als auch für Strafrecht ist, wäre dies sicherlich hilfreich.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Benutzer2009
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Sehr geehrter User "Bewährungshelfer"

eine Fortsetzung der Zusammenarbeit wird nicht möglich sein. Dafür ist jegliche Vertrauensgrundlage zerstört. Ich möchte das dieser Alptraum aufhört und meine Familie ein ruhiges Leben führen kann. Für die Untreue werde ich mich zu verantworten haben.

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