Hallo,
Person A ist weder in Deutschland wohnhaft noch derzeit in Deutschland und auch kein deutscher Staatsbürger. Person A führt eine Erpressung (öffentlich) gegen eine Personengruppe B die sich in Deutschland befindet durch. Person A könnte in Zukunft eine Einreise nach Deutschland planen. Könnte ein Mitglied der Personengruppe B Strafantrag bzw. Strafanzeige stellen? Wie würde sich eine Strafanzeige gegen Person A (wg. §253 STGB wenn möglich) bei einer evtl. Einreise in das Bundesgebiet auswirken und wann beginnt die Verjährung der Straftat?
-- Editier von Neu_Nutzer am 25.11.2016 16:06
-- Editier von Neu_Nutzer am 25.11.2016 16:07
Erpressung aus dem Ausland
25. November 2016
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Frage vom 25. November 2016 | 16:03
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 3x hilfreich)
Erpressung aus dem Ausland
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