Erpressung mit angekündigter Verleumdung

14. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Farlane
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erpressung mit angekündigter Verleumdung

Hallo Zusammen,
wir haben folgendes Problem.Wir leben in einer Verkehrsberuhigten Straße in der ältere Anwohner mit weit erhöhter Geschwindigkeit durchrasen und dabei Kinder und älterer Fussgänger gefährden.Auch unser Kind ist davon betroffen und darf von unserer Seite schon nicht mehr alleine in dieser Straße Fahrradfahren.
Speziell geht es um ein ältere Ehepaar welches um die 85 -90 Jahre alt ist .Wir haben sie mehrfach höflich darauf angesprochen sich an die Schrittgeschwindigkeit zu halten.Als Antwort kommen dann so Sprüche wie"jeder hat so seine kleinen Untaten im Keller" Daraufhin wird dann weiter gerast.Ich will den Verlauf jetzt nicht weiter erläutern.Fakt ist das die freundliche persönliche Ansprache meiner Frau ins Leere läuft.Jetzt haben wir dem örtlichen Ordnungsamt von diesem Problem geschrieben mit der Bitte diesem Ehepaar nochmal die Verkehrsregeln nahezulegen.
Daraufhin klingelte die Tochter bei uns und brüllte meine Frau unflätig an von wegen was uns einfällt ihren 87 Jahre alten Eltern beim Ordnungsamt zu melden! Ihre Eltern wären sehr Herzkrank und währen völlig fertig.Auch die ganze Familie wäre völlig am Ende uswusw.
Weiter bedrohte sie meine Frau mit der Aussage " wenn sie dies nicht unterlassen, werden wir sie wegen Schwarzarbeit bzw führen eines nicht angemeldeten gewerblichen Betriebes anzeigen.Somit eine Erpressung und Bedrohung. Wir sollen ihre Eltern nie wieder melden sonst gibt es eine Anzeige.D.h. wir dürfen nun die Eltern bzw die zukünftigen Rasereien "nicht mehr" melden.
Nun ist es so dass wir zu dritt jeder ein Auto haben,meine Tochter zusätzlich einen alten Oldtimer und ich besitze ebenfalls einen alten Oldtimer.
Es kommt vor dass ich mal eine Zündkerze an unseren Autos wechsel oder die Räder oder einen Radlauf entroste wenn eines der Autos zum Tüv muss.Das kommt alle Jahre mal vor.Wohlgemerkt an Fahrzeugen die wir seit Jahren selber angemeldet haben.
Daraus einen Gewerbebetrieb zu machen ist nun das Ziel dieser Leute.
Ich habe mich daraufhin beim Ordnungsamt gemeldet und gefragt ob das was ich hier alle Monate einmal mache verboten ist.Die Antwort war" Solange ich mich an Ruhezeiten halte,die Umwelt nicht verschmutze und eine Garage nicht unsachgerecht nutze spricht nichts dagegen.Regelmäßige Arbeiten mit täglich viel Lärm oder sogar ganze Lackierarbeiten an Autos,seien verboten.Nichts davon liegt bei mir vor.
Vor allem liegt mein Grundstück etwas zurückgestzt sodass niemand sieht ob ich da einen Reifen wechsel oder einen Türgriff abschraube.
Im Dorf verbreiten diese Leute jetzt den Blödsinn, von wegen Gewerbetreiben usw. Die Tochter rast inzwischen selber provozierend durch unsere verkehrsberuhigte Straße im Glauben ich hätte einen "Schwarzenbetrieb! und sie könnte mich mit diesem Wissen nun erpressen damit sie in Ruhe gegen Verkehrsregeln verstosenn kann.
Ich habe bei mir noch nie ein fremdes Auto repariert noch betreibe ich einen Autohandel.Es sind wie oben beschrieben unsere Fahrzeuge die wir seit Jahren besitzen.
Ich möchte dann noch hinzufügen dass der ältere Herr der hier durchrast ,erst letztens die Radfläufe seines Autos auf offener Straße mit einer Sprühdose lackiert hatte!
Ich persönlich habe nun keine Sorge dass mir etwas passiert da ich nichts zu verbergen habe und auch keinen Betrieb führe.Kann ich übrigens auch gar nicht da ich seit einigen Jahren sehr erkrankt bin und ich an unseren Autos nur mit widerwillen etwas arbeite.
Ich möchte noch erwähnen dass wir eine inzwischen Erwachsene Tochter haben die in solch einer Straße von einem zu schnell fahrenden älteren Herrn überfahren wurde.Unsere Tochter war damal kurz vor der Pubertät.Bei diesem Unfall wurde sie lebensgefährlich verletzt,das Gesicht entstellt,die Nase gebrochen und die vorderen Zähne ausgeschlagen.Sie leidet heute noch an den Folgen des von ihr nicht verschuldeten Unfalls.
Für mich ist es Realität und ich weiß was passieren kann.
Aus diesem Grunde möchte ich dieses Ehepaar solange beim Ordnungsamt bzw der Polizei melden bis die sich an die Regeln halten und niemanden mehr gefährden.
Meine Frage nach der etwas langen Geschichte ist die folgende: Ist die oben erwähnte Bedrohung der Tochter mich anzuzeigen bzw die daraus resultierende Erpressung ein Vergehen? Sie möchte ja erreichen dass ihre Eltern, trotz zu schneller Fahrweise, nicht von mir gemeldet werden darf! Weiter erzählt sie in unserem Dorf überall herum ich würde ein nicht angemeldetes Gewerbe betreiben.
Was kann ich tun damit die Dame aufhört dummes Zeug über mich zu verbreiten und was kann ich wegen der Bedrohung und dem Erpressungsversuch machen? Ich möchte das so nicht hinnehmen.
Habe auch keine Sorge falls Kontrollbeamte bei mir nachsehen ob ich ein Gewerbe betreibe.
Wie gesagt alles was ich bisher gemacht hatte habe ich auch mit dem Ordnungsamt abgeklärt gehabt.
Ich würde mich sehr über freundliche gehaltene Tipps freuen.Ich hoffe ich konnte die Angelegenheit einigermaßen rüberbringen.Das fiel mehr etwas schwer.
Die Sache persönlich zu klären ist,nachdem das Gerücht jetzt im Umlauf ist,nicht mehr möglich.Ich möchte aber weitere Bedrohungen für die Zukunft auschliessen und dem ein Riegel vorschieben.Ich bin hier in der Nachbarschaft ansonsten beliebt und habe zu jedem einen guten Kontakt.
Vielen Dank,Farlane



-- Editiert von Farlane am 14.11.2019 12:40

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1488 Beiträge, 310x hilfreich)

Zitat (von Farlane):
Ist die oben erwähnte Bedrohung der Tochter mich anzuzeigen bzw die daraus resultierende Erpressung ein Vergehen?
Nahe liegend wären hier erstmal üble Nachrede und versuchte Nötigung. Sollte es zu einer Anzeige kommen, könnte man noch die falsche Verdächtigung prüfen. Zäh wird die Angelegenheit dadurch, dass die Nachbarin erklären würde, dass für sie ersichtlich (ohne Gewerbe) regelmäßig an unterschiedlichen Fahrzeugen geschraubt würde und sich der Verdacht aufdränge. Andererseits (hinsichtlich einer Rechtfertigung für die Nötigung) würde sie erklären, dass Sie durch Ihr Handeln rechtswidrig das Wohl ihrer Eltern beeinträchtigen und dadurch versuchen, sowohl den Verdacht der Nötigung (wenn sich diese überhaupt nachweisen ließe) als auch der falschen Verdächtigung auszuräumen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Erstmal ruhig durchatmen und überlegen:

Der Sachverhalt, der hier vorliegt, lässt darauf schließen, dass die älteren Leute etwas resistent sind, was Rücksichtnahme betrifft. Die Meldung beim Ordnungsamt war schon richtig, ggf. würde ich das aber noch der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei mal mitteilen. Direkt kann die Polizei ja nichts machen, aber vielleicht nehmen die das als Anlass dort mal Geschwindigkeitskontrollen dann und wann durchzuführen.
Von daher würde ich da weiter am Ball bleiben. Was aber deren Verhalten und fälschliche Anschuldigen Dir/Euch gegenüber betrifft, würde ich denen per Brief mal die Augen öffnen.

"Sehr geehrte xxxxx,

Ihr Versuch mich bei den Behörden bezüglich einer illegalen Tat anzuzeigen ist anscheinend fruchtlos ausgegangen. Es ist interessant, dass Sie bei anderen Leuten versuchen Fehlverhalten zu erkennen, aber eigene Einsicht anscheinend ausbleibt.
Das ist nicht nur für Sie (und Ihren alten Eltern) unvorteilhaft, sondern auch für andere Anwohner dieser Straße.
Sie erwähnten, dass Ihre Eltern Herzprobleme haben, das ist natürlich bedauerlich, aber bitte stellen Sie sich vor, was passieren könnte, wenn diese aufgrund der überhöhten Geschwindigkeit einen Unfall bauen und dann mit den Folgen (Verletzte oder schlimmer) konfrontiert werden. Das möchten weder Sie noch ich. Auch möchte ich nicht, dass Sie oder Ihre Eltern sich ggf. über eine Anzeige aufregen, die durch mich wegen "falscher Verdächtigung" meiner Person gegenüber gestellt wird. Ebenso möchte ich nicht, dass Ihre Eltern oder Sie wegen dieser verleumderischen Aussage in weitere rechtliche Schwierigkeiten geraten, die durchaus hohe Kosten auslösen könnten.

Ich schreibe Ihnen diese Mitteilung und hoffe, dass Sie noch einmal das Verhalten generell überdenken und zur Einsicht gelangen, bevor es zu eskalieren droht und/oder es ggf. Unfallverletzte gibt.

Freundliche Grüße,
Max Mustermann"

Das wäre eine korrekte höfliche Erinnerung, dass die sich auf dünnes Eis begeben.

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Somit eine Erpressung und Bedrohung.


Nein, weder noch. Eine (versuchte) Nötigung, § 240 StGB.

Zitat:
Im Dorf verbreiten diese Leute jetzt den Blödsinn, von wegen Gewerbetreiben usw.


Das wäre eine "üble Nachrede", die binnen 3 Monaten angezeigt werden müsste (plus Strafantrag)

Zitat:
Ist die oben erwähnte Bedrohung der Tochter mich anzuzeigen bzw die daraus resultierende Erpressung (versuchte Nötigung) ein Vergehen?


Sicher

Zitat:
Was kann ich tun damit die Dame aufhört dummes Zeug über mich zu verbreiten


Es ihr zivilrechtlich verbieten lassen.

Zitat:
und was kann ich wegen der Bedrohung und dem Erpressungsversuch (versuchten Nötigung) machen?


Anzeige bei der Polizei erstatten

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Farlane
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo an euch, die mir hier so freundlich geantwortet und sehr geholfen haben,
meine Frau und ich haben uns alles durchgelesen und werden am Wochenende erst mal ein selbstverfasstes Schreiben in der Form von Albarion erstellen und die Beiträge mit den entsprechend deutlichen Hinweisen von Deusexmachina und Streetworker verfassen.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende, Farlane

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1488 Beiträge, 310x hilfreich)

Ebenso und viel Erfolg!

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