Erpressung von Arbeitgeber, weil ich 30 Euro unterschlagen habe

23. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
Andy23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erpressung von Arbeitgeber, weil ich 30 Euro unterschlagen habe

Hallo Leute,
mir ist folgende dummheit passiert:
Hab meinem Chef 30€ unterschlagen und er hats rausbekommen.
Ich habe es dann auch zugegeben und mich entschuldigt und wollte das Geld zurückbezahlen, was er aber ablehnte.
2 Tage später rief er mich an und erklärte mir das er mir gerne helfen würde und er habe mit seinem Anwalt gesprochen, der wiederum sagte das mir bei einer Anzeige 1500€ Geldstrafe drohen und ein eintrag als Vorbestraft.
Er sagte aber wenn ich Ihm 500€ geben würde würde er die Sache vergessen und auch nicht meinem neuen Arbeitgeber melden, da ich ja mitlerweile nicht mehr für Ihn arbeite!
Ich weis jeztt nicht so genau was ich machen soll zudem ich das ziemlich dubios finde.
Hoffe jemand weis Rat für mich, danke im voraus für jede Hielfe.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Hallo, darauf würde ich mich keinesfalls einlassen. Überweis ihm die 30,- € auf sein Konto, und heb den Beleg gut auf.

Falls er Dich wirklich anzeigt, hast Du (insofern Du noch nicht vorbelastet bist) allenfalls mit einer geringen Geldstrafe zu rechnen, die nie und nimmer als Vorstrafe eingetragen wird. Aber auch eine Verfahrenseinstellung kommt in Betracht.

Eine Garantie, daß er es Deinem neuen AG nicht auch sagt, wenn Du zahlst, hast Du ja auch nicht. Außerdem könntest Du alles abstreiten. (Gut, in dem Fall würde die Überweisung der 30,-€ gegen Dich sprechen, von daher ist zu überlegen, ob Du im nachhinein die Sache komplett abstreitest - oder gibt es Zeugen für Deine "Geständnis")

Letztendlich könntest Du ihn wegen erpressung anzeigen, aber das ist natürl. fast unmöglich nachzuweisen, denn so blö.de wird er nicht gewesen sein, Dir das 500,-€ Angebot unter Zeugen zu machen!?

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Andy23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo Bob,
danke für die schnelle antwort,
er kann meine straftat nachweisen durch eine eidesstatliche erklärung eines Kunden( der Kunde hat mehr bezahlt und ich hab die 30€ abgezweigt)Er hat mir nur den Zettrl mit der Unterschrieft gezeigt genau gesehen habe ichs allerdings nicht wenn ich erlich bin, das ging so schnell und ich war eben ziemlich geschockt.
Die erpressung hat er am telefon gemacht und zugehört hat nur ein Kumpel von mir, der wolte das dann auf Band aufnehmen als beweis aber eigentlich will ichs nicht zu einem rießen Theater ausarten lassen.
Mit meinem neuen Arbeitgeber könnte ich eventuell reden wenn es dazu kommt, der ist eigentlich in ordnung, von daher glaub ich kaum das es da Probleme giebt.

Vielen Dank nochmal, denke werde Ihm jetzt den Betrag überweisen!

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#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

diesem kann ich mich anschliessen.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Hoho, was les' ich denn da, BOBO!?

Status:<<<unsterblich>>>

Gibt's ja nicht. :)

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Bob,

*hehe* :)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Andy23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

nochmals danke für die hielfe
ich hoffe das ich mich einem blauen Auge davon komme!

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