Erpressung von Spritkosten

13. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.09.2016 14:32:31
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Erpressung von Spritkosten

Person A hat Person B darum gebeten ihn abzuholen.
Da Person B das nicht wollte hat Person A einen viel zu hohen Geldbetrag geboten.

Person A ist nicht abgeneigt Person B einen Betrag von 30 Cent pro Kilometer zu Bezahlen.
Person B passt das allerdings nicht und erpresst Person A, weil sie den Geldbetrag schriftlich per SMS erhalten hat und auf die Summe besteht.
Beide Personen können den Sachverhalt schriftlich nachweisen.

Nun sagt Person B zur Person A das er ein Anwaltsschreiben bekommen wird und es sehr teuer für ihn wird.

Welche der beiden Personen befindet sich im Recht ?
Kann Person A das Anwaltsschreiben ignorieren, wenn es kommen sollte ?

MFG
R4PD0G

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Wenn Person A Person B einen Geldbetrag bietet für das Abholen und Person B nimmt das Angebot an, schuldet Person A Person B den gebotenen Geldbetrag (sofern Person B die geschuldete Abholung durchgeführt hat).

Ich sehe da auch keine Erpressung, Person B setzt nur seinen bestehenden Anspruch durch.
Das hat auch überhaupt nichts mit Strafrecht zu tun, das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit.

Zitat:
Kann Person A das Anwaltsschreiben ignorieren, wenn es kommen sollte ?


Kann sie tun, ist aber nicht sehr schlau. Noch dazu darf Person A den Anwalt auch noch zusätzlich bezahlen, sofern sie sich mit der Zahlung in Verzug befindet.

-- Editiert von hiphappy am 13.09.2016 01:41

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.09.2016 14:32:31
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat es keinen Einfluss darauf, das es sich um eine private Angelegenheit handelt ?
Person A hat Person B aus der Not heraus viel zu viel Geld geboten.
Person B hat Person A eine Frist von 2 Tagen gesetzt.

-- Editiert von R4pd0g am 13.09.2016 01:54

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2016 14:32:31
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie hoch sind denn die Kosten mit denen Person A jetzt noch zusätzlich Rechnen muss ?
Person A hat Person B einen 3Stelligen Geldbetrag geboten..

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
guest-12313.09.2016 14:32:31
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Notlage war das Person A mit zu wenig Geld an einem entfernten Ort war zu einer Uhrzeit wo er sonst niemanden erreicht hat.

Wie gesagt, Person A war nie abgeneigt der Person B großzügige Spritkosten zu erstatten, die jedoch nicht der summe entsprach welche Person A mit Person B ausgemacht hatte.
Person B lehnte die Spritkosten ab weil es ihr zu wenig war und Beleidigte Person A mehrmals.
Daraufhin hat Person A gar nichts Bezahlt und den Kontakt zu Person B abgebrochen.

Muss Person A um sich vor den Anwaltskosten zu schützen selbst einen Anwalt nehmen oder reicht es aus wenn er sich an die Polizei wendet ?

Was ist das beste was Person A jetzt machen kann ?
Denken sie das ein Strafrecht in frage kommt wenn Person A den Betrag bezahlt ?

-- Editiert von R4pd0g am 13.09.2016 03:19

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Sehe ich das richtig:
A steht irgendwo in der Einöde und hat zu wenig Kohle dabei für ein Taxi?
A ruft B an und bietet ihm, sagen wir mal 200 Euro, um ihn abzuholen?
B fährt (mitten in der Nacht?) zu A und holt ihn ab.
Daheim sagt A: April, April, ich zahl Dir nur den Sprit! Deine Zeit, die Du aufgewendet hast, der Wertverlust des Autos (gut, ist jetzt kleinlich), etc. interessieren mich nicht! Außerdem habe ich sowieso nicht so viel Geld, wie ich Dir angeboten habe.

War das in etwa so?
Strafrecht ist nicht mein Gebiet, aber für mich sieht das so aus, als ob A nie vorhatte die von ihm selbst vorgeschlagene Summe zu zahlen. Da bewegen wir uns m.M. nach schon arg in Richtung Betrug.
Ich würde Dir raten zu zahlen, und zwar schnellstens.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von R4pd0g):
Person B passt das allerdings nicht und erpresst Person A, weil sie den Geldbetrag schriftlich per SMS erhalten hat und auf die Summe besteht.
Welche Erpressung? Ich sehe hier keine. Es gibt einen Vertrag zwischen 2 Parteien. Dieser Vertrag ist von beiden zu erfüllen. Wenn A tatsächlich nie vorhatte den vereinbarten Betrag zu bezahlen, dann kommen wir hier sigar in den Bereich des Strafrechtes! Der dicke Kater hat da völlig Recht, das ist ein Eingehungsbetrug!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von R4pd0g):
Was ist das beste was Person A jetzt machen kann ?


Mit der Zahlung schneller sein, als B beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Sehr weiser Rat. Seit wann muss jemand gratis nur mal so eine Dienstleistung zum Null-Tarif erbringen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16532 Beiträge, 9305x hilfreich)

Zitat:
Muss Person A um sich vor den Anwaltskosten zu schützen selbst einen Anwalt nehmen

Nein.

Zitat:
oder reicht es aus wenn er sich an die Polizei wendet ?

A sollte sich nicht(!) an die Polizei wenden.
Denn bislang ist es eine reine zivilrechtliche ("private") Angelegenheit zwischen A und B. In den Streit um die Bezahlung wird sich die Polizei auch nicht einmischen. Wenn die Polizei ins Spiel kommen sollte, stünde eine Bestrafung von A im Raum (wegen Betrug) - zusätzlich zur Bezahlung der Abholung. Es wäre also ungünstig für A, wenn er in der Angelegenheit die Polizei involvieren würde.

Zitat:
Was ist das beste was Person A jetzt machen kann ?

Möglichst schnell bezahlen, bevor tatsächlich ein Anwaltsschreiben kommt.

Zitat:
Kann Person A das Anwaltsschreiben ignorieren, wenn es kommen sollte ?

A sollte zurückschreiben, dass er ja schon bezahlt hat.
Dann wird es voraussichtlich einen Streit darüber geben, ob A auch noch die Kosten für den Anwalt bezahlen muss.
Dafür wird es darauf ankommen, ob das Geld bei B angekommen ist, bevor B den Anwalt beauftragt hat.
Wenn ja, muss A den Anwalt nicht bezahlen. Wenn nein, dann wird es kompliziert, denn dann kommt es darauf an, ob Verzug vorlag, ob die Fristsetzungen ausreichend waren und was überhaupt als Zahlungszeitpunkt zwischen A und B vereinbart war.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7228 Beiträge, 1520x hilfreich)

Zitat:
den Geldbetrag schriftlich per SMS erhalten hat und auf die Summe besteht.


Geld kann man nicht per SMS erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Nebenfrage: Muss Person B eine Genehmigung nach dem PBefG haben, sofern das Entgelt entsprechend hoch ist (§1 Abs. 2)?

Entbindet natürlich erstmal nicht vom Vertrag, sondern wäre nur eine Ordnungswidrigkeit von B.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Angebot angenommen, ach ja?

Angebot:

Zitat:
Person A hat Person B darum gebeten ihn abzuholen.
Da Person B das nicht wollte hat Person A einen viel zu hohen Geldbetrag geboten.


Annahme:
Zitat:
Person A ist nicht abgeneigt Person B einen Betrag von 30 Cent pro Kilometer zu Bezahlen.
Person B passt das allerdings nicht


Ich kann keine überinstimmende Willenserklärung erkennen, nicht einmal konkludent.

Was war denn vor den 30 Cent?

Wenn nichts, würde ich mich gemütlich zurücklehnen und auf ein Schreiben freuen.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von Situla):
Ich kann keine überinstimmende Willenserklärung erkennen, nicht einmal konkludent.
Aber nur weil du selbst die Ausgangslage nicht verstanden hast. Person A hat Person B per SMS einen Betrag X für die Abholung angeboten. Person B hat dieses Angebot angenommen. Person A hatte aber niemals vor diesen angebotenen Betrag zu bezahlen, sondern lediglich maximal 30Cent pro Kilometer => Eingehungsbetrug.

-- Editiert von micbu am 13.09.2016 10:01

0x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

@ Retels: nö, muss es nicht. Es geht da um die professionelle Beförderung von Personen. Und das haben wir hier nicht vorliegen. Andernfalls gäb es ja auch keine Fahrgemeinschaften und ähnliche Konstellationen. Hier haben wir einen einmaligen Dienst, einen Vertrag darüber und der ist einzuhalten. Anders wäre es, wenn da ein regelmässiger Pendelverkehr eingerichtet wurde, was aber offensichtlich nicht der Fall ist.

Und noch was: jetzt wird "Erpressung" geschrieen. Wäre der Fahrer nicht angetanzt, dann hätte man wahrscheinlich "unterlassene Hilfleistung, Nötigung" geschrieen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von R4pd0g):
Welche der beiden Personen befindet sich im Recht ?

nach derzeitiger Sachlage: Person B



Zitat (von R4pd0g):
Kann Person A das Anwaltsschreiben ignorieren, wenn es kommen sollte ?

Ja, kann er.
Nachteil: der 3stellige Betrag wächst dann vermutlich deutlich in Richtung 4stellig an.



Zitat (von R4pd0g):
Muss Person A um sich vor den Anwaltskosten zu schützen selbst einen Anwalt nehmen

Gehen wir da mal doch mal ganz logisch ran: der Anwalt von Person A arbeitet kostenlos?



Zitat (von R4pd0g):
oder reicht es aus wenn er sich an die Polizei wendet ?

Was wil er den da? Sich selbst anzeigen wegen versuchten Betruges?



Zitat (von R4pd0g):
Was ist das beste was Person A jetzt machen kann ?

Schnellstens die von ihm gebotene Summe zahlen ehe der Anwalt beauftragt ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12313.09.2016 14:32:31
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Nebenfrage: Muss Person B eine Genehmigung nach dem PBefG haben, sofern das Entgelt entsprechend hoch ist (§1 Abs. 2)?

Entbindet natürlich erstmal nicht vom Vertrag, sondern wäre nur eine Ordnungswidrigkeit von B.



Danke.
Ich sehe das laut meinem Rechtsverständnis anders als ihr.


Auszug aus dem PBefG:
Zitat:
Nach § 1 PBefG unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Oberleitungsbussen (O-Bussen) und Kraftfahrzeugen der Genehmigung. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.

Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen

mit Personenkraftwagen, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt



Das Gesamtentgelt übersteigt die Betriebskosten deutlich.
Mit der fahrt hätte Person B auch ohne die Auszahlung der von ihr genannten Summe viel Geld verdient.
Einen Betrag von 30 Cent pro Kilometer hält Person A für angemessen.

Der Vergleich zu einem Taxiunternehmen ist absurd da es sich hier um eine Privatangelegenheit handelt.
Person B ist übrigens eine Art Mensch, die sich vorher alles von Person A hat ausgeben lassen.
Person B hat Person A immer nur ausgenutzt.

Person A hatte immer vor zu Bezahlen, allerdings nie die ausgemachte Summe.

Welche Strafe muss Person A erwarten, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte ?
Person A ist nicht vorbelastet und hat ein sauberes Führungszeugnis.
Person B ist schon öfters bei der Polizei aufgefallen.

Ich persönlich habe den Eindruck, das gewisse Forenmitglieder bessere Ratschläge geben würden wenn Person A eine Frau wäre und Person B ein Mann..

-- Editiert von R4pd0g am 13.09.2016 13:23

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Welche Strafe muss Person A erwarten, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte ? Die, die der Richter festlegt. Als Ersttäter wird er wohl eine Geldstrafe kriegen.
Person B ist schon öfters bei der Polizei aufgefallen. Ja und? Deswegen darf man ihn betrügen, oder was wollen Sie uns damit sagen?
Der Vergleich zu einem Taxiunternehmen ist absurd da es sich hier um eine Privatangelegenheit handelt. Klar, Privatpersonen darf man besch...en - mal sehen, ob Sie das dem Richter dann auch so erklären.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12313.09.2016 14:32:31
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Person B ist schon öfters bei der Polizei aufgefallen. Ja und? Deswegen darf man ihn betrügen, oder was wollen Sie uns damit sagen?


Ich wollte darauf hinweisen das Person B laut §2 im PBefG eine Ordnungswidrigkeit begeht und sich damit selbst keinen gefallen tut.

Wie hoch sollte denn die Geldstrafe sein, wenn sie sich wirklich durchsetzen sollte ?

Wir reden hier übrigens nicht von meiner Person sondern von Person A.
Außerdem würde ich es begrüßen wenn sie sich etwas freundlicher Artikulieren könnten.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 454x hilfreich)

Zitat:
Ich wollte darauf hinweisen das Person B laut §2 im PBefG eine Ordnungswidrigkeit begeht und sich damit selbst keinen gefallen tut.
Sie gedenken also, Person B zu erpressen? Da hier nicht zu Straftaten angeleitet wird, war es das dann für Sie. Zu!

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.991 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.