Person A hat Person B darum gebeten ihn abzuholen.
Da Person B das nicht wollte hat Person A einen viel zu hohen Geldbetrag geboten.
Person A ist nicht abgeneigt Person B einen Betrag von 30 Cent pro Kilometer zu Bezahlen.
Person B passt das allerdings nicht und erpresst Person A, weil sie den Geldbetrag schriftlich per SMS erhalten hat und auf die Summe besteht.
Beide Personen können den Sachverhalt schriftlich nachweisen.
Nun sagt Person B zur Person A das er ein Anwaltsschreiben bekommen wird und es sehr teuer für ihn wird.
Welche der beiden Personen befindet sich im Recht ?
Kann Person A das Anwaltsschreiben ignorieren, wenn es kommen sollte ?
MFG
R4PD0G
Erpressung von Spritkosten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn Person A Person B einen Geldbetrag bietet für das Abholen und Person B nimmt das Angebot an, schuldet Person A Person B den gebotenen Geldbetrag (sofern Person B die geschuldete Abholung durchgeführt hat).
Ich sehe da auch keine Erpressung, Person B setzt nur seinen bestehenden Anspruch durch.
Das hat auch überhaupt nichts mit Strafrecht zu tun, das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit.
Zitat:Kann Person A das Anwaltsschreiben ignorieren, wenn es kommen sollte ?
Kann sie tun, ist aber nicht sehr schlau. Noch dazu darf Person A den Anwalt auch noch zusätzlich bezahlen, sofern sie sich mit der Zahlung in Verzug befindet.
-- Editiert von hiphappy am 13.09.2016 01:41
Hat es keinen Einfluss darauf, das es sich um eine private Angelegenheit handelt ?
Person A hat Person B aus der Not heraus viel zu viel Geld geboten.
Person B hat Person A eine Frist von 2 Tagen gesetzt.
-- Editiert von R4pd0g am 13.09.2016 01:54
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Wie hoch sind denn die Kosten mit denen Person A jetzt noch zusätzlich Rechnen muss ?
Person A hat Person B einen 3Stelligen Geldbetrag geboten..
Die Notlage war das Person A mit zu wenig Geld an einem entfernten Ort war zu einer Uhrzeit wo er sonst niemanden erreicht hat.
Wie gesagt, Person A war nie abgeneigt der Person B großzügige Spritkosten zu erstatten, die jedoch nicht der summe entsprach welche Person A mit Person B ausgemacht hatte.
Person B lehnte die Spritkosten ab weil es ihr zu wenig war und Beleidigte Person A mehrmals.
Daraufhin hat Person A gar nichts Bezahlt und den Kontakt zu Person B abgebrochen.
Muss Person A um sich vor den Anwaltskosten zu schützen selbst einen Anwalt nehmen oder reicht es aus wenn er sich an die Polizei wendet ?
Was ist das beste was Person A jetzt machen kann ?
Denken sie das ein Strafrecht in frage kommt wenn Person A den Betrag bezahlt ?
-- Editiert von R4pd0g am 13.09.2016 03:19
Sehe ich das richtig:
A steht irgendwo in der Einöde und hat zu wenig Kohle dabei für ein Taxi?
A ruft B an und bietet ihm, sagen wir mal 200 Euro, um ihn abzuholen?
B fährt (mitten in der Nacht?) zu A und holt ihn ab.
Daheim sagt A: April, April, ich zahl Dir nur den Sprit! Deine Zeit, die Du aufgewendet hast, der Wertverlust des Autos (gut, ist jetzt kleinlich), etc. interessieren mich nicht! Außerdem habe ich sowieso nicht so viel Geld, wie ich Dir angeboten habe.
War das in etwa so?
Strafrecht ist nicht mein Gebiet, aber für mich sieht das so aus, als ob A nie vorhatte die von ihm selbst vorgeschlagene Summe zu zahlen. Da bewegen wir uns m.M. nach schon arg in Richtung Betrug.
Ich würde Dir raten zu zahlen, und zwar schnellstens.
Welche Erpressung? Ich sehe hier keine. Es gibt einen Vertrag zwischen 2 Parteien. Dieser Vertrag ist von beiden zu erfüllen. Wenn A tatsächlich nie vorhatte den vereinbarten Betrag zu bezahlen, dann kommen wir hier sigar in den Bereich des Strafrechtes! Der dicke Kater hat da völlig Recht, das ist ein Eingehungsbetrug!ZitatPerson B passt das allerdings nicht und erpresst Person A, weil sie den Geldbetrag schriftlich per SMS erhalten hat und auf die Summe besteht. :
ZitatWas ist das beste was Person A jetzt machen kann ? :
Mit der Zahlung schneller sein, als B beim Anwalt.
Sehr weiser Rat. Seit wann muss jemand gratis nur mal so eine Dienstleistung zum Null-Tarif erbringen?
wirdwerden
Zitat:Muss Person A um sich vor den Anwaltskosten zu schützen selbst einen Anwalt nehmen
Nein.
Zitat:oder reicht es aus wenn er sich an die Polizei wendet ?
A sollte sich nicht(!) an die Polizei wenden.
Denn bislang ist es eine reine zivilrechtliche ("private") Angelegenheit zwischen A und B. In den Streit um die Bezahlung wird sich die Polizei auch nicht einmischen. Wenn die Polizei ins Spiel kommen sollte, stünde eine Bestrafung von A im Raum (wegen Betrug) - zusätzlich zur Bezahlung der Abholung. Es wäre also ungünstig für A, wenn er in der Angelegenheit die Polizei involvieren würde.
Zitat:Was ist das beste was Person A jetzt machen kann ?
Möglichst schnell bezahlen, bevor tatsächlich ein Anwaltsschreiben kommt.
Zitat:Kann Person A das Anwaltsschreiben ignorieren, wenn es kommen sollte ?
A sollte zurückschreiben, dass er ja schon bezahlt hat.
Dann wird es voraussichtlich einen Streit darüber geben, ob A auch noch die Kosten für den Anwalt bezahlen muss.
Dafür wird es darauf ankommen, ob das Geld bei B angekommen ist, bevor B den Anwalt beauftragt hat.
Wenn ja, muss A den Anwalt nicht bezahlen. Wenn nein, dann wird es kompliziert, denn dann kommt es darauf an, ob Verzug vorlag, ob die Fristsetzungen ausreichend waren und was überhaupt als Zahlungszeitpunkt zwischen A und B vereinbart war.
Zitat:den Geldbetrag schriftlich per SMS erhalten hat und auf die Summe besteht.
Geld kann man nicht per SMS erhalten.
Nebenfrage: Muss Person B eine Genehmigung nach dem PBefG haben, sofern das Entgelt entsprechend hoch ist (§1 Abs. 2)?
Entbindet natürlich erstmal nicht vom Vertrag, sondern wäre nur eine Ordnungswidrigkeit von B.
Angebot angenommen, ach ja?
Angebot:
Zitat:Person A hat Person B darum gebeten ihn abzuholen.
Da Person B das nicht wollte hat Person A einen viel zu hohen Geldbetrag geboten.
Annahme:
Zitat:Person A ist nicht abgeneigt Person B einen Betrag von 30 Cent pro Kilometer zu Bezahlen.
Person B passt das allerdings nicht
Ich kann keine überinstimmende Willenserklärung erkennen, nicht einmal konkludent.
Was war denn vor den 30 Cent?
Wenn nichts, würde ich mich gemütlich zurücklehnen und auf ein Schreiben freuen.
Aber nur weil du selbst die Ausgangslage nicht verstanden hast. Person A hat Person B per SMS einen Betrag X für die Abholung angeboten. Person B hat dieses Angebot angenommen. Person A hatte aber niemals vor diesen angebotenen Betrag zu bezahlen, sondern lediglich maximal 30Cent pro Kilometer => Eingehungsbetrug.ZitatIch kann keine überinstimmende Willenserklärung erkennen, nicht einmal konkludent. :
-- Editiert von micbu am 13.09.2016 10:01
@ Retels: nö, muss es nicht. Es geht da um die professionelle Beförderung von Personen. Und das haben wir hier nicht vorliegen. Andernfalls gäb es ja auch keine Fahrgemeinschaften und ähnliche Konstellationen. Hier haben wir einen einmaligen Dienst, einen Vertrag darüber und der ist einzuhalten. Anders wäre es, wenn da ein regelmässiger Pendelverkehr eingerichtet wurde, was aber offensichtlich nicht der Fall ist.
Und noch was: jetzt wird "Erpressung" geschrieen. Wäre der Fahrer nicht angetanzt, dann hätte man wahrscheinlich "unterlassene Hilfleistung, Nötigung" geschrieen.
wirdwerden
ZitatWelche der beiden Personen befindet sich im Recht ? :
nach derzeitiger Sachlage: Person B
ZitatKann Person A das Anwaltsschreiben ignorieren, wenn es kommen sollte ? :
Ja, kann er.
Nachteil: der 3stellige Betrag wächst dann vermutlich deutlich in Richtung 4stellig an.
ZitatMuss Person A um sich vor den Anwaltskosten zu schützen selbst einen Anwalt nehmen :
Gehen wir da mal doch mal ganz logisch ran: der Anwalt von Person A arbeitet kostenlos?
Zitatoder reicht es aus wenn er sich an die Polizei wendet ? :
Was wil er den da? Sich selbst anzeigen wegen versuchten Betruges?
ZitatWas ist das beste was Person A jetzt machen kann ? :
Schnellstens die von ihm gebotene Summe zahlen ehe der Anwalt beauftragt ist.
ZitatNebenfrage: Muss Person B eine Genehmigung nach dem PBefG haben, sofern das Entgelt entsprechend hoch ist (§1 Abs. 2)? :
Entbindet natürlich erstmal nicht vom Vertrag, sondern wäre nur eine Ordnungswidrigkeit von B.
Danke.
Ich sehe das laut meinem Rechtsverständnis anders als ihr.
Auszug aus dem PBefG:
Zitat:Nach § 1 PBefG unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Oberleitungsbussen (O-Bussen) und Kraftfahrzeugen der Genehmigung. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.
Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen
mit Personenkraftwagen, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt
Das Gesamtentgelt übersteigt die Betriebskosten deutlich.
Mit der fahrt hätte Person B auch ohne die Auszahlung der von ihr genannten Summe viel Geld verdient.
Einen Betrag von 30 Cent pro Kilometer hält Person A für angemessen.
Der Vergleich zu einem Taxiunternehmen ist absurd da es sich hier um eine Privatangelegenheit handelt.
Person B ist übrigens eine Art Mensch, die sich vorher alles von Person A hat ausgeben lassen.
Person B hat Person A immer nur ausgenutzt.
Person A hatte immer vor zu Bezahlen, allerdings nie die ausgemachte Summe.
Welche Strafe muss Person A erwarten, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte ?
Person A ist nicht vorbelastet und hat ein sauberes Führungszeugnis.
Person B ist schon öfters bei der Polizei aufgefallen.
Ich persönlich habe den Eindruck, das gewisse Forenmitglieder bessere Ratschläge geben würden wenn Person A eine Frau wäre und Person B ein Mann..
-- Editiert von R4pd0g am 13.09.2016 13:23
Welche Strafe muss Person A erwarten, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte ? Die, die der Richter festlegt. Als Ersttäter wird er wohl eine Geldstrafe kriegen.
Person B ist schon öfters bei der Polizei aufgefallen. Ja und? Deswegen darf man ihn betrügen, oder was wollen Sie uns damit sagen?
Der Vergleich zu einem Taxiunternehmen ist absurd da es sich hier um eine Privatangelegenheit handelt. Klar, Privatpersonen darf man besch...en - mal sehen, ob Sie das dem Richter dann auch so erklären.
Zitat:Person B ist schon öfters bei der Polizei aufgefallen. Ja und? Deswegen darf man ihn betrügen, oder was wollen Sie uns damit sagen?
Ich wollte darauf hinweisen das Person B laut §2 im PBefG eine Ordnungswidrigkeit begeht und sich damit selbst keinen gefallen tut.
Wie hoch sollte denn die Geldstrafe sein, wenn sie sich wirklich durchsetzen sollte ?
Wir reden hier übrigens nicht von meiner Person sondern von Person A.
Außerdem würde ich es begrüßen wenn sie sich etwas freundlicher Artikulieren könnten.
Sie gedenken also, Person B zu erpressen? Da hier nicht zu Straftaten angeleitet wird, war es das dann für Sie. Zu!Zitat:Ich wollte darauf hinweisen das Person B laut §2 im PBefG eine Ordnungswidrigkeit begeht und sich damit selbst keinen gefallen tut.
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