Hallo, ich hätte folgende Frage. Person x wurde wegen nicht bezahlen einer Geldstrafe zu 80 Tagen ersatzfreiheitssstrafe ins Gefängnis gebracht. Würde die Geldstrafe teilweise bezahlt werden, sprich von 800€ ca 500€, gibt es da die Möglichkeit, dass Person x sofort entlassen wird und den Rest des Geldes per Ratenzahlung begleichen kann oder innerhalb einer bestimmten Frist? Man muss dazu sagen, ihr droht die Obdachlosigkeit wenn sie nicht schnellstmöglich wieder draußen is.
Danke im vorraus
Ersatzfreiheitssstrafe zum Teil bezahlen
28. Oktober 2018
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Frage vom 28. Oktober 2018 | 22:30
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ersatzfreiheitssstrafe zum Teil bezahlen
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#2
Antwort vom 28. Oktober 2018 | 23:17
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39829x hilfreich)
Zitatgibt es da die Möglichkeit, dass Person x sofort entlassen wird und den Rest des Geldes per Ratenzahlung begleichen kann oder innerhalb einer bestimmten Frist? :
Naja, auch 0,001% sind eine Möglichkeit.
Da hat sich jemand bereits alles verscherzt (Ratenzahlung, Stundung, ...) mit dem man das abwenden kann. Die Wahrscheinlichkeit, das man sich dann wieder auf so ein Spielchen einlassen wird ... siehe oben.
Zitatihr droht die Obdachlosigkeit wenn sie nicht schnellstmöglich wieder draußen is. :
Dar Zusammenhang ist nicht nachvollziehbar.
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#4
Antwort vom 29. Oktober 2018 | 00:01
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39829x hilfreich)
ZitatDoch wenn zB keine Miete mehr bezahlt werden kann :
Naja, das könnte dann ja der Kumpel machen statt die 500 EUR ans Gericht zu zahlen?
Aber da wird man dann mal schauen müssen, was die Ursache wäre.
#5
Antwort vom 29. Oktober 2018 | 06:02
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Wenn derjenige ALG2 bekommt zahlt das Amt die Miete weiter. Man muss natürlich einen entsprechenden Antrag stellen.
Wenn man von den 800 € 500 € bezahlt, wird er halt bereits nach 30 Tagen wieder entlassen statt erst nach 80.
Eine sofortige Entlassung ist nicht möglich.
Ratenzahlung oder gemeinnützige Arbeit ist selbst dann noch möglich, wenn man schon die Ladung zum Strafantritt im Briefkasten hat. Wenn man sich aber selbst dann doch nicht kümmert und es bis zur Verhaftung kommen lässt, ist der Zug abgefahren.
#6
Antwort vom 29. Oktober 2018 | 07:09
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWenn derjenige ALG2 bekommt zahlt das Amt die Miete weiter. Man muss natürlich einen entsprechenden Antrag stellen. :
OK ich nehme an, dafür muss ich dann von ihm eine Vollmacht bekommen, damit ich das regeln kann? Weil ich hab mit der Wohnung und dem zuständigen jobcenter nichts zu tun.
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