Ersatzfreiheitssstrafe zum Teil bezahlen

28. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kathi92
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ersatzfreiheitssstrafe zum Teil bezahlen

Hallo, ich hätte folgende Frage. Person x wurde wegen nicht bezahlen einer Geldstrafe zu 80 Tagen ersatzfreiheitssstrafe ins Gefängnis gebracht. Würde die Geldstrafe teilweise bezahlt werden, sprich von 800€ ca 500€, gibt es da die Möglichkeit, dass Person x sofort entlassen wird und den Rest des Geldes per Ratenzahlung begleichen kann oder innerhalb einer bestimmten Frist? Man muss dazu sagen, ihr droht die Obdachlosigkeit wenn sie nicht schnellstmöglich wieder draußen is.
Danke im vorraus

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Kathi92):
gibt es da die Möglichkeit, dass Person x sofort entlassen wird und den Rest des Geldes per Ratenzahlung begleichen kann oder innerhalb einer bestimmten Frist?

Naja, auch 0,001% sind eine Möglichkeit.

Da hat sich jemand bereits alles verscherzt (Ratenzahlung, Stundung, ...) mit dem man das abwenden kann. Die Wahrscheinlichkeit, das man sich dann wieder auf so ein Spielchen einlassen wird ... siehe oben.



Zitat (von Kathi92):
ihr droht die Obdachlosigkeit wenn sie nicht schnellstmöglich wieder draußen is.

Dar Zusammenhang ist nicht nachvollziehbar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von NikSeib):
Doch wenn zB keine Miete mehr bezahlt werden kann

Naja, das könnte dann ja der Kumpel machen statt die 500 EUR ans Gericht zu zahlen?

Aber da wird man dann mal schauen müssen, was die Ursache wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wenn derjenige ALG2 bekommt zahlt das Amt die Miete weiter. Man muss natürlich einen entsprechenden Antrag stellen.

Wenn man von den 800 € 500 € bezahlt, wird er halt bereits nach 30 Tagen wieder entlassen statt erst nach 80.

Eine sofortige Entlassung ist nicht möglich.

Ratenzahlung oder gemeinnützige Arbeit ist selbst dann noch möglich, wenn man schon die Ladung zum Strafantritt im Briefkasten hat. Wenn man sich aber selbst dann doch nicht kümmert und es bis zur Verhaftung kommen lässt, ist der Zug abgefahren.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kathi92
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Wenn derjenige ALG2 bekommt zahlt das Amt die Miete weiter. Man muss natürlich einen entsprechenden Antrag stellen.

OK ich nehme an, dafür muss ich dann von ihm eine Vollmacht bekommen, damit ich das regeln kann? Weil ich hab mit der Wohnung und dem zuständigen jobcenter nichts zu tun.

0x Hilfreiche Antwort


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