Ersatzfreiheitsstrafe - Ratenzahlung

15. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Tattoo 14
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Ersatzfreiheitsstrafe - Ratenzahlung

Hallo an Alle.
Seit nunmehr über 6 Jahren befinde ich mich in Strafhaft (seit 7 Monaten Freigänger) und sollte am 16.01.2006 vorzeitig entlassen werden.
Nun steht der Entlassung eine Geldstrafe aus dem Jahre 1996 im Wege.
Vor meiner Inhaftierung (1999) zahlte ich monatliche Raten. Nun wollte ich diese Ratenzahlung fortsetzen, allerdings stellt sich die zust. Staatsanwaltschaft dagegen (zu viel Zeit vergangen)und ich soll eine Restverbüßung von ca 5 Monaten antreten obwohl ich Ratenzahlung anbot.
Gibt es Möglichkeiten diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft zu revidieren?

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34 Antworten
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#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Nun werden Sie es ja kaum noch lesen: Die StA muss sich auf ein Ratenzahlungsangebot nicht einlassen. Gerade bei einer so alten Strafe werden Sie um eine Bezahlung kaum herumkommen, wenn Sie die Strafe aus der Welt schaffen wollen.

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#2
 Von 
Tattoo 14
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

@Wastl,
Ich bin die Frau von Tattoo - danke für Ihre Antwort! Ich werde es meinem Mann ausrichten, allerdings ist das Problem ja das wir die Strafe zahlen wollen nur kann man,auchgleich wir beide arbeiten, in 3 Tagen schlecht an über 5000€ kommen. Es gab vor der Inhaftierung keinerlei Rückstand der Ratenzahlung somit gibt es auch keinen nennenswerten Grund dies zu verweigern. Im Gegenteil - der Staat hat mehr davon Geld zu bekommen als für einen Haftplatz noch drauf zu zahlen.
Wir versuchen es jetzt über §73c StGB da es nicht sein kann das eine Geldstrafe welche (wenn auch in Raten) abgezahlt werden kann die Resozialisierung beeinträchtigt, den Arbeitsplatz gefährdet usw.
Ich hoffe mal das dies funktioniert.

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Bei § 73 c StGB geht es um Verfall, das hat damit nichts zu tun.
Er wird sich auch vorhalten lassen müssen, dass die Einforderung der Geldstrafe kaum überraschend kommen kann. Das Problem ist doch, dass derzeit auf die Geldstrafe nicht gezahlt wird, und dass schon seit 1999. Dann bleibt der StA nichts anderes übrig als die Ersatz-FS zu vollstrecken. Dass das Konsequenzen hat ist leider so.
'Dem Staat' ist es tatsächlich lieber, das Geld zu bekommen anstatt teure Strafen zu vollstrecken. Leider ist Ihr Mann ihm dabei mit der Freiheitsstrafe in die Quere gekommen.
Mal klar gesagt: Wenn jemand über 6 Jahre in Strafhaft ist und eine Ersatzfreiheitsstrafe anschlussnotiert ist, ist es völlig ausgeschlossen, dass da noch mal mit einer Ratenzahlung herumlaviert wird, besonders, wenn die Geldstrafe seit rund 7 Jahren nicht bedient worden ist. In dieser langen Zeit hat der Staat nämlich kein Geld gesehen.

-- Editiert von wastl am 15.01.2006 17:45:41

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#4
 Von 
baikal
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 26x hilfreich)

Es rächt sich manchmal wenn man sich, auch wenn in Haft, um manche Dinge nicht kümmert.
Tattoo befindet sich seit mehr als sechs Jahren in Haft. Hat er in dieser Zeit Däumchen gedreht? Wohl eher nicht, sonst wäre er nicht in den offenen Vollzug gekommen. Er wird also gearbeitet haben. Nun ist der Verdienst, gerade im geschlossenen Vollzug, nicht sehr hoch. Selbst wenn er ein Überbrückungsgeld von mehr als 2000 € ansparen muß (kommt auf den Familienstand und die Zahl der unterhaltsberechtigten Personen an), so kann er dies in zwei Jahren erreichen (4/7 vom Arbeitsverdienst monatlich), danach verfügt er über sogenanntes "freies Eigengeld" von diesem Geld hätte er über vier Jahre einen Betrag von 20 € auf seine Ersatzfreiheitsstrafe zahlen können.
Wäre dies geschehen hätte der Staatsanwalt durchaus mit sich reden lassen.

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#5
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Zahlen können Sie aber trotzdem - jeder Tagessatz, der gezahlt wird, muß nicht mehr verbüßt werden. Und bei so einer langen Haftstrafe kommt dann ja - wenn die Strafe komplett bezahlt ist - doch noch eine vorzeitige Entlassung in Betracht.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#6
 Von 
Tattoo 14
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

@baikal,
Ich weiß ja nicht in welchem Bundesland Du lebst, aber Deinen Äusserungen zufolge kennst Du die Sachlage in den Haftanstalten nicht. Zum einen war es meinem Mann selbst bei dieser langen Haftstrafe nicht möglich das Ü-Geld-soll zu erreichen (zu wenig Arbeit für zu viele Gefangene), und zum anderen hat eine ihm zugewiesene Tätigkeit rein garnichts mit der Verlegung in den offenen Vollzug zu tun. Die Kriterien für eine solche Verlegung liegen primär an der Wesensänderung des Gefangenen und im weiteren am Ermessen der jeweiligen JVA.

@Bewährungshelfer,
Sie haben sicher Recht allerdings kann man von zu wenig Eigengeld nach Abzug der Haftkosten etc. kaum etwas von der Strafe abzahlen, zumal sich zuständige Staatsanwaltschaft nicht bereit erklärt Zahlung in geringer Höhe zu akzeptieren.

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#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

zumal sich zuständige Staatsanwaltschaft nicht bereit erklärt Zahlung in geringer Höhe zu akzeptieren
Da es sich um eine Geldstrafe handelt nimmt die StA JEDEN Betrag. Das geht ja gar nciht anders. Sie lässt sich aber nicht auf jedes Ratenangebot ein, 5 Euro im Monat oder so. Aber dass Geld nciht genommen wird ist völlig unmöglich.

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#8
 Von 
Tattoo 14
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

@wastl,
Mein Ehemann hat kurz nach dem Haftantritt angeboten während der Haftzeit 20DM von 58DM Taschengeld monatlich für die Geldstrafe zu zahlen da dieser Betrag aber kleiner als die vorher gezahlte Rate war wurde dieses Ersuchen abgelehnt.
Wenn jemand über 34% seines Einkommens abtreten möchte um schuldenfrei zu sein finde ich dies keineswegs wenig.
In Berlin wäre dies wahrscheinlich ermöglicht worden aber in anderen Bundesländern sieht es anders aus das müssten Sie aber auch als Staatsbediensteter Berlins wissen. ;)

-- Editiert von Tattoo 14 am 15.01.2006 21:24:12

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#9
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

20 DM bei einer Reststrafe von 5000 Euro = 10.000 DM wären wohl auch in Berlin abgelehnt worden, auch wenn hier im Grunde versucht wird, in jedem Fall lieber das Geld zu bekommen. Aber irgendwo sind halt Grenzen. Es geht nicht um den Prozentanteil vom Einkommen sondern um die Tilgung der Strafe. Außerdem: Er hätte ja dennoch zahlen können. Jeder gezahlte Euro tilgt.

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#10
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Mal auf DEUTSCH.

Dann eben noch weitere 5 Monate absitzen.

Die gehen auch noch rum.

Falls es zu Irritationen führen sollte, ich hab selbst einige Jahre gesessen .

nwg 100

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#11
 Von 
Tattoo 14
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

@ nwg100,

sicher geht das auch noch rum aber er hat (und will) mehr Verantwortung zu tragen als nochmal Monate "herumzusitzen".
Zudem wirkt sich das nicht gerade positiv auf die Arbeit aus wenn er 1 Mal die Woche eher Feierabend machen muss weil er zum Gespräch muss - auf Dauer macht das kein Arbeitgeber mit.
Wie dem auch sei, ein paar Optionen stehen ja noch aus und dann sehen wir weiter.

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#12
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Optionen? Das läuft unter Strohhalmprinzip...

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#13
 Von 
Tattoo 14
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

@ wastl

Wir sind nicht nur für das verantwortlich, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun!
Zitat Jean Molière

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#14
 Von 
Bada-Bing
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 31x hilfreich)

Wir sind nicht nur für das verantwortlich, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun! Zitat Jean Molière

Richtig, deshalb hätte Ihr Mann auch besser aus der Haft heraus irgendetwas zahlen sollen. Dann wäre die StA wohl nun nicht so stur. ;-)

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#15
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Eben. Jeden Monat 10 Euro. Es wird ja alles auf die Strafe verrechnet. Ach ja, es steht nirgends, dass nicht auch andere zahlen dürfen. Er kann Ihnen ja mal die Kontonummer geben.

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#16
 Von 
Tattoo 14
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Hätte er 10 Euro gezahlt, wäre er genau 22 Tage eher zuhause. Das macht bei 2381 Tagen Haft nichts aus. Mit dem Geld die Familie zu unterstützen bringt wesentlich mehr und zeigt was ihm wichtig ist.
Im Übrigen würde er es niemals dulden wenn ich dies zahle, er war und ist der Meinung für sein Verschulden selbst einzustehen und dieses (sofern möglich) zu bereinigen.

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#17
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

22 Tage vorher draußen und richtig gearbeitet wäre mir lieber, gibt mehr Geld, und die Strafe ist flotter weg...

Gruß Holger

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Tattoo 14
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Er arbeitet sogar mehr als ich und bekommt trotz dessen wesentlich weniger als ein Normalverdiener oder glauben Sie das man nach so langer Haft einen normalen Arbeitslohn bekommt.
Das Geld wurde für einen Umzug verwendet damit ich eine besser bezahlte Stelle antreten konnte dies hilft mehr als 22 Tage voll arbeiten zu können aber weniger als ein ALG2 Empfänger zu bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo Tattoo14

da hast Du leider RECHT.
Es ist unglaublich schwierig als EX-Strafgefangener überhaupt eine Arbeit zu bekommen.

Führungszeugnis und eventuell Schufa tragen einen großen Teil dazu bei.

Ich könnte da Seiten vollschreiben über die Diskreminierung aber ich möchte mir das jetzt ersparen.

Auf jeden Fall gutes Gelingen und ich denke da habe ich genügend Energie schon verschwendet.

Völlig sinnlos.

Viele liebe Grüße
nwg 100

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Tattoo 14
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Das glaub ich Ihnen, aber es ist leider nicht zu ändern. Ich bin schon froh das er überhaupt eine Stelle gefunden hat.
Diskrimminiert wird man aber auch als Angehöriger. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und als die ganze Sache damals in der Zeitung stand war ich auf einmal untragbar. Dennoch: wenn man sein Können immer wieder unter Beweis stellt schafft man es auch wieder auf die Beine.
Kopf in den Sand stecken bringt rein garnichts. Wer aufhört zu kämpfen...
Ich glaube mehr muss ich dazu nicht sagen

Alles Gute!

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
baikal
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 26x hilfreich)

@ tatto 14

Nun, nach meinen Äußerungen kenne ich die Sachlage in den Haftanstalten nicht ....ah ja.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil ... wer versteht was er gelesen hat ist ... noch weiter vorne ... dies zunächst dazu!

Ich komme zwar aus Nordrhein-Westfalen, das Strafvollzugsgesetz und deren bundeseinheitliche Verwaltungsvorschriften gelten allerdings, NOCH, bundesweit. Sicher gibt es diverse Abweichungen, diese dürften aber nicht sehr gravierend sein.

Natürlich ist das „Arbeitsangebot“ in den JVA´en nicht gerade hoch. Allerdings, ist es selbst bei den schlechtesten Verhältnissen SEHR unwahrscheinlich dass einem Strafgefangenen mit mehr als 6 Jahren Haftdauer keine Arbeitsmöglichkeit angeboten wurde, was SEHR unwahrscheinlich ist. Es gibt natürlich immer wieder Kandidaten die diverse arbeiten „nicht mögen“, tja die könnten schon mal sehr lange ohne Arbeit sein.

Nehmen wir mal den ungünstigsten Fall an. Ein Jahr keine Arbeitsmöglichkeit. Danach gibt es eine, zugegebenermaßen, nicht sehr erfüllende Tätigkeit die in Lohnstufe III „Eckvergütung“ > gem. § 43 Abs. 2 StVollzG< bezahlt wird. Im Jahr 2003 betrug diese Eckvergütung in NRW täglich 10,28 €. Nun rechnen wir mal 19 Arbeitstage im Monat. Das macht 19 x 10,28 € = 195,28 €. Nunmehr wird folgendermaßen geteilt: 4/7 Überbrückungsgeld, macht 111,50 € und 83,67 € Hausgeld.

Das zu anzusparende Überbrückungsgeld <§ 51 StVollzG< berechnet sich wie folgt >Stand 2005 NRW<: Der Gef. selbst: 4 x Hartz IV = 1380,00 €, Ehefrau zählt nicht, für jedes unterhaltsberechtigte Kind bis 14 Jahre 207,00 €, darüber 276,00 €. Nun rechnen wir mal dass der Gef. verh. ist und zwei Kinder unter 14 Jahre hat, macht 1794 €!!!

Der Gef. braucht nun gut 16 Monate um sein Überbrückungsgeld in voller Höhe anzusparen. Danach hat er MONATLICH (!) 111 € freies Eigengeld das PFÄNDBAR ist, über dann mögliche zumutbare Beträge will ich mich nicht weiter auslassen.

So ganz nebenbei bemerkt ist es mir ein Rätsel warum die Arbeitsagenturen da noch nicht >angesprungen< sind, aber möglicherweise kommt das ja noch.

Fazit also:

Der arbeitende Strafgefangene KANN durchaus Gelder erwirtschaften die ihm ermöglichen diverse Zahlungen zu leisten. Man sollte dabei auch nicht übersehen dass ein Betrag von 83 € Hausgeld dem Gef. zur freien Verfügung steht, wo doch seine Grundversorgung durch die JVA gesichert ist.

Welcher Hartz IV Empfänger, verh. mit zwei Kindern UND in FREIHEIT, kann es sich erlauben 83 € >verballern< zu können?

Abschließend noch kurz >aber nur sehr kurz< etwa zum offenen Vollzug und zu den erforderlichen >Wesensänderungen<.

Wer es geschafft hat nach sechs Jahren im geschl. Vollzug die letzten paar Monate im OV zu verbringen .... hat sich sehr viel Mühe gegeben ... zumindest auf der Zielgeraden.

Wenn dann jetzt das Problem der >Ersatzfreiheitsstrafe< auftritt so ist es schlicht und einfach sein Problem!

Gefangene sind ja so schlau .......

Eine einfache Lösung wäre gewesen ... die Vollstreckungsreihenfolge ändern zu lassen, was gar nicht so schwer ist.

Baikal

Der von internen Dingen innerhalb des Strafvollzuges KEINERLEI Ahnug hat.

-- Editiert von Baikal am 17.01.2006 22:09:09

-- Editiert von Baikal am 17.01.2006 22:16:53

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Fachlich sicherlich okay
Moralisch wünsche ich Baikal nur mal 3 Wochen Knast um mal zu sehen was mit Ihrem Arsch so passiert, weil Gefangene ja so schlau sind.

Einfach das LETZTE.

Weniger freundliche Grüße

nwg100

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Tattoo 14
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

@nwg
fachlich ist das nicht unbedingt richtig - vielleicht in nrw. Hier läuft das etwas anders ab aber egal - bei sowas kann man seine Nerven schonen indem man nicht zurück schreibt. Ich wünsche ihm nicht das er reinkommt denn wenn er dort auch so ist geht er an der Erfahrung zugrunde das es seine heile geradlinige Welt nicht gibt und alles anders kommt als es in Büchern geschrieben steht. :)
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

ICH BIN HALT EIN EMOTIONALER MENSCH.

Und so ne Sch.... regt mich halt auf.

Ansonsten schön von Dir geschrieben mit der heilen Welt.

Dieser Baikal soll man seine Rosa-Rote-Brille ablegen.

Beste Grüße an Dich

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Tattoo 14
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Nicht nur Dich, aber so ist das nun mal manch einer muss immer mitreden egal ob man´s kann oder nicht dafür ist es ja ein Forum.
Ich denke es liegt nicht nur an der rosa-roten Brille. Wen es nicht selbst betrifft der begreift es auch nicht, für den ist alles wahr was in der Zeitung steht oder was einem über Knast im Fernsehen vorgegaukelt wird ;)
Wie dem auch sei, nicht aufregen - ist doch nicht gut für´s Herz :)

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

@Tattoo:
Wenn er nicht möchte, dass du oder andere für ihn bezahlen, gibt es auch noch die Möglichkeit, dass er sich das Geld bei denen oder einer Bank leiht. Für letzters müßte er allerdings einigermaßen kreditwürdig sein und es kostest halt Zinsen, wenn er aber 'draußen' unter dem Strich besser dasteht, könnte sich selbst das vielleicht lohnen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wen es nicht selbst betrifft der begreift es auch nicht, für den ist alles wahr was in der Zeitung steht oder was einem über Knast im Fernsehen vorgegaukelt wird

Nur am Rande: Wenn ich richtig informiert bin, hat baikal sein Wissen über den Strafvollzug weder aus der Zeitung, noch aus dem dem T.V., sondern aus erster Hand. Nur halt von der anderen Seite der Tür aus gesehen.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
baikal
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 26x hilfreich)

Bob ist richtig informiert und hat auch schon einige Antworten von mir gelesen.
Ich habe hier nie behauptet daß das Leben hinter Gittern leicht ist, denn dies ist wahrlich nicht der Fall. Allerdings endet, für die Meisten, dort auch nicht alles. Es sollte nur, und das ohne Wertung, mal aufgezeigt werden was möglich ist. Bedauerlicherweise gibt es nur wenige Inhaftierte die diese Möglichkeiten nutzen, aber immerhin gibt es welche.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Es ist auch nicht so einfach, die Vollstreckungsreihenfolge einfach mal so ändern zu lassen. Ersatzfreiheitsstrafen sind nunmal im Anschluss an 'normale' Freiheitsstrafen zu vollstrecken.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
baikal
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 26x hilfreich)

Es kommt auf den Einzelfall an wie leicht die Vollstreckungsreihenfolge geändert werden kann. Aber wer grundsätzlich recht "findig" ist schafft es meist auch.

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