Ersatzfreiheitsstrafe/Haftbefehl

23. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Bada-Bing
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 31x hilfreich)
Ersatzfreiheitsstrafe/Haftbefehl


Nach längerer Abstinenz, grüße ich herzlich alle Forenteilnehmer

Für ein gegen mich ergangenes Urteil wg. Betruges wurde ich zur Zahlung von 900,- € verurteilt. Da ich die Strafe nicht bezahlen konnte habe ich einen Antrag auf Ratenzahlung beantragt, welcher bewilligt wurde.

Nach nur 3 Monaten Zahlung wurde ich unverschuldet arbeitslos. Ich habe mich dann um eine Anstellung bemüht, als ich keine erhalten habe, habe ich widerwillig einen Antrag auf ALG II gestellt. Direkt danach habe ich die StA über den Sachverhalt informiert und um Aussetzung der Ratenzahlung gebeten.

Anscheinend hat die StA zwischenzeitlich/synchron einen HB erlassen. Schriftlich liegt mir dieser leider nicht vor.

Am Freitag dieser Woche sah ich zwei Herren mit einem zivilen Fahrzeug mit Dienstkennzeichen von meinem Grundstück fahren. Da Gerichtsvollzieher niemals zu zweit kommen, habe ich direkt an einen HB gedacht und die StA angerufen. Dort hieß es, dass die Akte im Umlauf sei und ich mich Ende nächster Woche melden solle.

Daraufhin habe ich die zuständige Vollzugsanstalt angerufen und nachgefragt ob ein Ersuchen auf Haftunterbringung vorliegt. Man teilte mir mit dass dem nicht so sei.

Deshalb habe ich bei der Kriminalpolizei angerufen und nachgefragt ob sie zufällig ein Fahrzeug Typ XY haben, dass heute im Dienst war. Es wurde mir mitgeteilt, dass dem so wäre und ich wurde an den Polizisten vermittelt, der den Einsatz geführt hat.

Da er telefonisch keine Auskünfte erteilen durfte bin ich sogleich zur Kripo gefahren und dort wurde mir mitgeteilt dass ein HB vorläge. Ich habe mein Schreiben an die StA vorgelegt, woraufhin der Polizist die StA zu erreichen versucht hat. Allerdings hat das nicht funktioniert. Er meinte ich solle das bis Dienstag mit der StA regeln und dann gfls. zum einkerkern wieder kommen.

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Ich bin jetzt ein wenig hin und her gerissen und weiß nicht so Recht was ich tun soll.

Einerseits denke ich mir, dass 50 Tage Haft eine gute Sache sind, weil ich danach Schuldenfrei bin, und ich ehrlich gesagt so gestresst bin dass mir ein Urlaub dieser Art recht angenehm erscheint. Ich kenne zu meinem Glück Personen vor Ort sodass ich das relativ unbeschwert angehen kann. Außerdem ist das auch eine Sache des Stolzes. Ich habe mein bestmögliches gegeben und mehr als Anträge stellen und mich darum zu bemühen dass Problem aus der Welt zu schaffen vermag ich auch nicht. Dann beuge ich mich dem hahnebüchenen HB belaste die Staatskasse mit den Kosten meiner Unterbringung und gönne mir das Bonbon danach keine offene Rechnung mehr zu haben.

Andererseits habe ich nach zwei Jahren Kampf endlich zweiwöchentlichen Umgang mit meinem Sohn erzielen können. Von dem ich jetzt schon weiß, dass mir dieser von meiner Exfrau vorenthalten wird, sollte bekannt werden dass ich eingebuchtet wurde. (juristisch praktikabel oder nicht, ihr Spezialgebiet ist Umgangsvereitelung ;-) )

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Frage 1. Muss ein Antrag auf Haftaufhebung schriftlich gestellt werden?
Frage 2. Ist dieser bei der StA als Exekutive oder beim zuständigen AG zu stellen?

Liebe Grüße
~BB~

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Mit Anträgen ist in diesem Stadium wohl nicht mehr viel zu machen. Wenn es noch keinen Versuch der gemeinnützigen Arbeit gab, könntest Du es mit einem derartigen Angebot versuchen. Wären dann 300 Stunden. Ansonsten wird es ein wenig auf Verhandlungsgeschick ankommen, den zuständigen Staatsanwalt noch dazu zu bewegen, den HB aufzuheben. Sehr förderlich wirkt da immer, wenn man denn sofort einen größeren Teilbetrag auf den Tisch legen kann.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#2
 Von 
lucas1
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)

Irrtum!!
Es hört sich nach Erzwingungshaft an.
Die Strafe wirst du wohl
trotzdem löhnen müssen

lucas

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Es hört sich nicht nach Erzwingunghaft an. Es hört sich nach 50 Tagessätzen Geldstrafe á 40,00 Eur. an, die jetzt im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt werden soll.

Die Geldstrafe muß danach nicht mehr gezahlt werden.

Erzwingunghaft gibt es bei Geldstrafen nicht, sondern nur bei Bußgeldern u.ä.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !Streetworker! am 23.07.2006 16:35:39

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#4
 Von 
Bada-Bing
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 31x hilfreich)

quote:
Es hört sich nach 50 Tagessätzen Geldstrafe á 40,00 Eur.


Korrekt !

Ok, dann stelle ich keinen Antrag.

Gemeinnützige Arbeit habe ich synchron zur Aussetzung beantragt.

Dann werde ich das telefonisch abklären, und mir das schriftliche sparen.

Wenn das nicht klappt, bis in ein paar Wochen.

Viele Grüße
~BB~

-- Editiert von Bada-Bing am 23.07.2006 16:40:53

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Gemeinnützige Arbeit wird iaR. genehmigt.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#6
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Bada-Bing
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo Frau Reike!

Genauso ist es. ;)

Und vom Grunde her finde ich es auch lustig einen HB bekommen zu haben, obgleich ich mich der Situation angemessen bemüht habe.

Davon ab ist diese, die letzte Sache die Erledigung benötigt und daher müsste mir ein Pfennig an der Mark fehlen mich darüber zu echauffieren.

Danach kann ich mein Leben in Ruhe weiter vorantreiben.

Für den Fall einer Einkerkerung habe ich mir bereits zwei immens dicke Bücher gekauft, zu denen ich u. n. U. wohl nicht käme.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein angenehmes Restwochenende.

Liebe Grüße
~BB~

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Bada-Bing
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 31x hilfreich)

HB aufgehoben

Gemeinnützige Arbeit gewährt.

Gruß
~BB~

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Alex2006
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Bada-Bing!

quote:
HB aufgehoben

Gemeinnützige Arbeit gewährt.


:)
Gratuliere!

Und die zwei immens dicken Bücher?

;)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
bienemaus
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo bb, solch einen lustigen beitrag habe ich schon lange nicht mehr lesen dürfen. ich musste schmunzeln.

jawohl gehe du nur in den knast, damit die wirklich ********en, die kleinen sittenpfiffis, die 5 mal zur bewährung verurteilten und immer wieder rückfälligen straftäter schön frei rumlaufen können.
das ist doch alles blanker hohn. weiß denn die staatsanwaltschaft was sie tun? ich glaube nicht!!!
ich freue mich wirklich aufrichtig für dich, dass du nicht in den knast musst und weiterhin deinen sohn sehen kannst.
kopf hoch, die alten leutchen freuen sich über dein erscheinen!
gruß bienemaus :)

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#12
 Von 
Bada-Bing
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 31x hilfreich)

@Alex:

Vielen Dank !

Die beiden Bücher werden mich nun wohl die nächsten Monate beschäftigen. :) Es sind Sachbücher, die man auch als interessierter Leser nicht unbedingt ‚verschlingt’ wie einen Roman. ;)

@Reike:

Auch Ihnen vielen Dank !

Man wollte mich auf den Bauhof beschäftigen, was ich dankend abgelehnt habe. Wenn ich schon gemeinnützige Dienste leisten soll, dann aber auch bitte etwas wirklich soziales . Arbeit auf dem Bauhof nimmt nur 1€ Jobs weg (wenn auch nicht die beliebtesten) zudem schulde ich meiner Gemeinde nichts, sondern der Allgemeinheit. Sie sollen zusehen wie sie mit Ihrem Haushaltsbudget klar kommen, die Kosten der Müllentsorgung sind nicht gering und daher wird das nicht durch meine Arbeitskraft subventioniert. Punkt!

Ich werde daher in der Tat im Altenheim respektive in einem Verein für behinderte Kinder tätig werden, sodass vorlesen durchaus im Rahmen meiner möglichen Aufgaben liegt. Allerdings nicht diese Bücher, da es sich um englischsprachige Literatur für Semi-Professionelle Pokerspieler handelt. ;)

@bienemaus:

Es freut mich, dass Sie mein Thread ein wenig erheitern konnte. ;)

Ich denke die StA hat einen Sinn hinter dem HB gesehen. Obgleich der HB darin begründet wurde, dass ich NICHT EINMAL gezahlt hätte. Was wie sich herausstellte absolut nicht der Wahrheit entsprach. Gratis Kost & Logis zzgl. einer ‚Rehabilitation’ für’s Nichtstun ist mE kein gangbarer Weg, in der heutigen Zeit. Wäre ich ein Staatsanwalt, würde ich die ‚ollen Straftäter’ immer zu Arbeit zwingen. :) Das kostet nichts und bringt etwas.

Was die Arbeit anbelangt so freut es mich dass ich etwas zurückgeben kann. Denn ich finde es ist für beide Seiten ein guter ‚Deal’ und davon ab brauche ich die Wiedergutmachung auch aus mentalen Gründen. Mir liegt viel daran sagen zu können, dass ich meinen ‚Fauxpas’ ausgeglichen habe.

Viele Grüße
~BB~

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
bienemaus
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo noch einmal Bada Bing, Ihre Einstellung ist äußerst Lobenswert. Mit Ihrer frischen Art, werden Sie viele Kinder zum Lachen bringen und die Senioren im Altenheim ebenfalls erfreuen. Die werden den 2. Frühling erleben. Sie sollten ein Buch schreiben, Ihre Zeieln sind sehr lesenswert. Macht richtig Spaß diese zu belesen.

Ich wünsche alles Gute und viel Erfolg!:)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
baba77
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

erstmal hallo an alle die diesen beitrag lesen.

bitte verzeiht mir das ich nicht auf groß und klein schreibung achte.
also ich habe damals meinen führerschein verloren und eine geldstrafe von 3500euro bekommen, die ich bei der tafel abgearbeitet habe. leider bin ich zu diesen zeitpunkt selbstständig gewesen und habe einen club gerade eröffnet gehabt. und bin dann mit mein auto einkaufen gefahren, und mit einen anderen nummern schild was noch zu meinen anderen auto gehört hatte. nun wie es so ist, bin ich erwischt worden, dafür stehe ich auch gerade, insgesamt habe ich einmal 3500euro strafe bekommen wegen fahren ohne führerschein, und noch mal 2850euro für fahren mit einen anderen nummern schild. nun musste ich meinen laden schließen nach 1,5jahren und habe einiges schleifen gelassen.....bin so zusagen in ein tiefes loch gefallen weil sich aus dem laden weitere schulden angehäuft hatten und ich nicht mehr ein und aus gewusst habe. nun habe ich mich aber aus diesem loch wieder aufgerabelt, und meinen anspruch aus meiner bundeswehrzeit genutzt und habe über den bfd meinen küchenmeister gemacht, besser gesagt ich bin noch dabei. ich habe mit den gericht ausgemacht das ich monatlich 30euro zahle bis ich mein meister fertig habe und neue arbeit gefunden habe. bei der praktischen prüfung bin ich leider krank geworden. nun ist die nächste prüfung erst ende oktober.das gericht schrieb mich an was nun mit meinen meister wäre. ich erklärte das dem gericht, worauf die sagten ich sollte zum jobcenter gehen damit die sehen das ich arbeitslos bin.ich habe auch mit dem gericht ausgemacht das die post zu einen freund gehen sollte der sich um meine papiere kümmert da ein weg mal eben 650kilometer für mich sind. nun bin ich da gewesen und die haben einen so abwärtend behandelt das ich einfach gegangen bin, ich gebe zu ich habe mich auch geschämt. jedenfalls ist dies 3monate her gewesen. und lebe von meinen freunden die mich soweit unterstützen. jetzt kommt es aber was mich aus der bahn wirft. es ist post vom gericht nach mir nach hause geschickt worden, nicht zu mein freund der sich um meine papiere kümmert vom gericht. natürlich ist die frist abgelaufen wo ich mich hätte melden können und der haftbefehl ist draussen. nun muss ich für 162tage in haft. ich habe heute versucht die zuständige sachbearbeiterin zu erreichen um eine andere lösung zu finden, aber sie ist erst morgen wieder da:-(
hier meine frage:
kann man den haftbefehl noch wieder rufen oder ist das dann entgüldig?
über antworten dies bezüglich würde ich mich freuen




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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hpunkt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 131x hilfreich)

Hallo,

geht es wirklich um eine in Ratenzahlungen zu tilgende Geldstrafe oder vielleicht doch um irgendwelche Bewährungsauflagen? Für die Vollstreckung der Geldstrafe ist nämlich nicht das Gericht, sondern die Staatsanwaltschaft zuständig.

Die Ersatzfreiheitsstrafe können Sie abwenden, indem sie den gesamten noch offenen Betrag der Geldstrafe bezahlen, vielleicht können Sie sich dieses Geld irgendwo leihen? Wenn Sie die Summe auf den Tisch legen, muss man Sie sofort wieder gehen lassen.

Prinzipiell kann die Rechtspflegerin bei der Staatsanwaltschaft den Vollstreckungshaftbefehl auch wieder aufheben und sich auf eine erneute Ratenzahlung oder die Umwandlung in gemeinnützige Arbeit einlassen. Ob die Staatsanwaltschaft sich nach so einer Vorgeschichte immer noch so kulant zeigt, ist aber fraglich.

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