Ersatzfreiheitstrafe abwenden?

6. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
TheUnknow94
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ersatzfreiheitstrafe abwenden?

Hallo,

im letzten Jahr habe ich eine Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein bekommen. Polizist behauptet mein Roller sei frisiert. Dies habe ich verneint bzw. wollte auch vor Ort keine weitere Angaben machen. Anschließend habe ich ein Strafbefehl in Höhe von 450,00 Euro erhalten. Daraufhin habe ich schriftlich Einspruch beim Amtsgericht eingelegt. Dazu gab es dann eine Gerichtsverhandlung und im Laufe der Zeit wo ich befragt wurde, vermute ich das die Richterin vor eingenommen war. Mein damaliger Anwalt sah es genauso. Beweise etc. hat niemanden interessiert und daraufhin habe ich mich entschlossen, den Widerspruch aufzu heben. Und somit auch den Strafbefehl hin zu nehmen. Da es mir zwischenzeitlich gesundheitlich sowohl physisch (Herzkreislauf/Nierenprobleme) und psychisch (Depression - Suizidversuch) nicht gut ging und es mit Krankenhausaufenthalte verbunden war, bin ich nicht bei gegangen und habe mich darum gekümmert. Zwischenzeitlich hatte ich die Wohnug gewechselt und da gab es wohl auch Probleme mit dem Briefverkehr. Ich hätte wohl eine Einladung zu Strafantritt bekommen. Diese ich nicht gefolgt bin, so laut dem schreiben im Haftbefehl vom 21.04.2017. In der neuen Wohnung bin ich aber seit dem
01.02.17 gemeldet. Da ich mir aber sicher bin keine weitere Post von der Staatsanwaltschaft bzw. sonst der gleichen erhalten habe. Heute habe ich dann direkt von unsere Polizeidirektion ein schreiben in der neue Adresse erhalten wo mir mitgeschildert wird, gegen mich sei 1 Haftbefehl eingegangen. Ich bin bereit zu zahlen oder eine gemeinnützige Arbeit zu verrichten. Leider habe ich auch Schulden (Summe 11.000 Euro). Ich habe bisher eine Ausbildung gemacht, aufgrund der Krankheiten war ich/bin ich nicht in der Lage das irgendwie zu klären. Deshalb habe ich von meinem Facharzt eine Verordnung für Ambulate psychiatrische Pflege bekommen. Diese Hilfe ist für mich momentan sehr wichtig, da ich mehrere Baustellen habe die zu klären sind.

Ich bin momentan ehrlich gesagt überfordert und möchte das auch so schnell wie möglich klären. Meine Frage: Besteht die Möglichkeit die Ersatzfreiheitstrafe noch zu umgehen? Welche Möglichkeiten habe ich. Das Sie mir keine Garantie geben können ist mir klar, aber kann ich da noch was bewirken ? Oder ist es aussichtslos?

Mit freundlichen Gruß

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Volkmar
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Die beste Lösung zur Vermeidung der Ersatzfreiheitsstrafe wäre sicher, die Geldstrafe UMGEHEND zu bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TheUnknow94
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Volkmar):
Die beste Lösung zur Vermeidung der Ersatzfreiheitsstrafe wäre sicher, die Geldstrafe UMGEHEND zu bezahlen.


Ja, bloß leider bin ich finanziell nicht in der Lage die komplette Summe sprich 450 Euro zu zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Durch Rücknahme des Widerspruchs war doch klar, dass die 450 € bezahlt werden mussten. Damals hätte man ohne, wirklich ohne Schwierigkeiten eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen können. Ob der Rechtspfleger/die Rechtspflegerin jetzt noch dazu bereit ist, das ist die Frage.

Zum Trost: durch Zahlungen reduzieren sich die Tage, die gegebenenfalls im Gefängnis zu verbüßen sind. Also, auf jeden Fall anfangen, mit der Zahlerei. Und verhandeln.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Volkmar
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Nun ja, was soll man dazu sagen? Sie hatten sicher die Zeit und die Gelegenheit, sich bei der Staatsanwaltschaft um die Zustimmung zu einer Ratenzahlung zu bemühen. Sicher hätte man Ihnen die Möglichkeit eingeräumt.

Jetzt - mit einem Haftbefehl im Nacken, der jederzeit vollstreckt werden kann, zu sagen, ich hab einfach kein Geld ... wird Sie nicht schützen. Wie auch?

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Umgehend am Montag Kontakt mit dem zust. Rechtspfleger der Vollstreckungsabteilung der StA aufnehmen. Telefonisch!!! Ratenzahlung wird eher nichts mehr werden*. Gemeinnützige Arbeit könnte wohl noch klappen. Wird die allerdings dann auch verschludert, sieht es eher schlecht aus...

*Sind Sie zufällig aus Niedersachsen? Dann könnte evtl. auch Ratenzahlung noch klappen, da es in Niedersachen ein spezielles Programm gibt, dass auch bei bereits bestehendem Haftbefehl eine Ratenzahlung noch realistisch sein lässt.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 06.05.2017 18:41

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TheUnknow94
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die vielen Antworten!!

Ja ich komme aus Niedersachsen. In meinem
Fall hat das ein Diplomrechtspfleger bearbeitet und unterschrieben. Ist ein persönliches vorsprechen bei der Staatsanwaltschaft nicht besser ?

-- Editiert von TheUnknow94 am 06.05.2017 18:46

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Der Diplomprechtspfleger ist die Vollstreckungsbehörde!

Also, Teil zahlen und ansonsten siehe die Antwort von Streetworker.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 06.05.2017 18:51

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Ist ein persönliches vorsprechen bei der Staatsanwaltschaft nicht besser ?


Persönlich wäre besser als telefonisch, allerdings gibt es dort keine festen "Sprechzeiten"

Zitat:
Ja ich komme aus Niedersachsen


Dachte ich mir :) (bestimmte Formulierung im Eingangsbeitrag, wird so eigentl. nur in Hannover oder südlich davon bis zur Landesgrenze Hessen verwendet)

Verraten Sie mir mal die ersten 2 Stellen Ihrer Postleitzahl (oder den Landgerichtsbezirk in dem Sie wohnen), ggf. kann ich Ihnen in Sachen Ratenzahlung weiterhelfen. Ich arbeite selbst in der "Branche" (in Niedersachen)



-- Editiert von !!Streetworker!! am 06.05.2017 19:03

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
TheUnknow94
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das wäre vielleicht super! Habe Ihnen eine PM geschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ja, Antwort ist raus. Zusätzlich zu den dort genannten Sachen natürl. auch den Strafbefehl oder die Ladung zum Strafantritt mitnehmen, oder sonst was woraus das Aktenzeichen hervorgeht (hatte ich in der PM vergessen zu schreiben)

1x Hilfreiche Antwort

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