Erschleichen von Leistungen - Frage

27. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Weirdalfonso
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Erschleichen von Leistungen - Frage

Also, vielleicht täusche ich mich ja, aber muss einem im Strafrecht nicht IMMER Vorsatz nachgewiesen werden, damit es zu einer Verurteilung kommen kann?

Die gängige Prxis bei vielen Verkehrsbetrieben ist doch, einen Schwarzfahren nach der dritten Kontrolle ohne Fahrschein anzuzeigen.

Es ist doch dann für die Staatsanwaltschaft eigentlich nicht möglich, ein vorsätzliches Verhalten nachzuweisen (schließlich kann man ja wirklich mal vergessen, einen Fahrschein zu lösen, wenn man jahrelang mehrmals täglich Bahn fährt; ist mir auch schon desöfteren passiert)

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

muss einem im Strafrecht nicht IMMER Vorsatz nachgewiesen werden, damit es zu einer Verurteilung kommen kann?

Ja, solange nicht auch fahrlässige Begehung strafbar ist, §15 StGB .

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#2
 Von 
Weirdalfonso
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, grad nachgekuckt.
Thanx

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#3
 Von 
mafalda
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 19x hilfreich)

"Die gängige Prxis bei vielen Verkehrsbetrieben ist doch, einen Schwarzfahren nach der dritten Kontrolle ohne Fahrschein anzuzeigen."

mal ehrlich:
wer stellt sich nach dem dritten mal hin und sagt: "euer ehren, ich bin so dämlich, ich habe es trotz der zweifachen (peinlichen) ermahnung, dem erhöhten beförderungsentgelt schon wieder vergessen. ich bin halt sehr vergesslich."

das glaubt auch keiner ... wenn nicht mehrere jahre dazwischen liegen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Weirdalfonso
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ähhh, is mir echt passiert...
(Wenn z.B. eine Monatskarte ausläuft oder ähnliches).
Wenn chaotische Lebensplanung hierzulande strafbar ist, sollte ich besser auswandern;-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wenn etwas nicht glasklar nachzuweisen oder nicht nachzuweisen ist, kommt es auf die "Überzeugung des Gerichts" an. Wenn das Gericht glaubt, daß Du vorsätzl. handelst, wirst Du verurteilt.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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