"Erschleichen von Leistungen"

1. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
Basket90
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
"Erschleichen von Leistungen"

Hallo,

ich bräuchte mal bitte Hilfe!

Habe vor einiger Zeit etwas Mist gebaut und jetzt kam die Strafe.
Hier die Situation:
Wurde im alkoholisierten Zustand kontrolliert und wollte meinen Ausweis nicht zeigen. Daraufhin wurde ich mit aufs Revier genommen und dort in die Ausnüchterungszelle gebracht. In meinem Zustand fiel mir anscheinend nichts besseres ein,als von einer Bank dort zu springen und zu sagen,dass ich mich verletzt hätte,und ins Krankenhaus muss.
Der Krankenwagen wurde mir dann auch gerufen,dann haben sie mich mitgenommen und dort im Rollstuhl abgesetzt - in einem kurzen Moment alleine,bin ich dann einfach abgehauen.

Jetzt kam 2 Wochen später der Brief von der Polizei mit dem Bescheid,das jetzt ein Ermittlungsverfahren wegen"Erschleichen von Leistungen" gegen mich läuft.

Meine Frage, wie gehe ich da jetzt am besten vor?
Hilft ein Entschuldigungsschreiben?

Vielen Dank

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32922 Beiträge, 17283x hilfreich)

Sie meinen, Sie möchten sich bei den Verkehrsbetrieben für das Schwarzfahren entschuldigen? Das wird wohl nicht viel bringen... Wenn Sie nicht einschlägig vorbelastet sind, haben Sie ohnehin gute Chancen auf eine Verfahrenseinstellung wg. Geringfügigkeit.

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