Erst Diebstahl (49,95) - Geldstrafe 300 Euro

16. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
mistgebaut-.-1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)
Erst Diebstahl (49,95) - Geldstrafe 300 Euro

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Mai 2013 habe ich leider zum erst Mal gestohlen und zwar in einen Wehrt von 49,95.
Darauf hin habe ich nun ein Brief bekommen wo drin steht das ich eine Geldstrafe in höhe von 300 Euro Zahlen soll. Ich weiß nicht ob es eine Rolle spielt, aber ich bin 26 Jahre alt.

Ich habe einen Fehler gemacht und dazu stehe ich! Ich habe es gleich gestanden und mich entschuldig. Da es meine erste Tat war, war ich so geschockt, das ich nicht mehr stehlen werde.

Meine Fragen sind nun...

Sind in den 300 Euro nun schon die Kosten des Verfahrens dabei?

Kann ich sie auch in Raten zahlen?
Ich bin leider Harzt4 Empfänger und kann diese Summe nicht aufbringen.
Bestrafung muss sein. Das sehe ich völlig ein. Doch diese Summe ist für mich kaum bezahlbar.

Soll ich in Widersprich gehen? Oder lieber doch versuchen in Raten zu zahlen?
Wenn ich in Widerspruch gehe... könnte die Strafe denn noch höher werden?

Würde eine Schriftform ausreichen oder würde es dann zu einen Verfahren kommen?

Ich habe deswegen schlaflose Nächte ... und weiß weder ein noch aus.

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Was für ein Schreiben haben Sie denn da bekommen?

Ein Einstellungsangebot gem. § 153a StPO mit der Auflage 300,00 € zu zahlen, oder

einen "Strafbefehl" ?

In einem Strafbefehl ist nicht eine Summe von 300,00 € genannt, sondern eine Tagessatzanzahl und eine Tagessatzhöhe, also z.B.

15 Tagessätze á 20,00 € ( = 300,00 €) oder
20 Tagessätze á 15,00 € ( = 300,00 €)

Was ist es also?



-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mistgebaut-.-1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

es sind 20 Tagessätze á 15,00 € ( = 300,00 €)

-----------------
""

von einen amtsgericht

-- Editiert mistgebaut-.-1 am 16.12.2013 23:07

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Tja, da wird sich nichts weiter drehen lassen an der Strafe.

15,00 € pro Tagessatz sind (auch) für einen Hartz IV Empfänger absolut normal (viele Gerichte verhängen mehr, 20,00 €, da wären Sie also bei 450,00 €)

20 Tagessätze sind auch im Rahmen. Zwar nicht super milde, man hätte auch 15 verhängen können, oder z.B. gegen 150,00 € Geldauflage einstellen können, aber das wollte man halt nicht.

Wenn Sie Einspruch einlegen und gegen die 20 Tagessätze vorgehen wollen, kommt es in jedem Fall zu einer Gerichtsverhandlung. Dort könnte die Strafe theo. auch noch höher ausfallen (real aber nicht zu erwarten). sie würde wahrscheinlich gleich bleiben (und es würden 70,00 € weitere Gerichtskosten dazukommen)

Zu den 300,00 € kommen noch rd. 75,00 € Verfahrenskosten.

Sie haben 2 Möglichkeiten:

Sie können entweder Ratenzahlung beantragen. Das macht man formlos mit einem Schreiben an die Gerichtshilfe der zuständigen Staatsanwaltschaft und zwar erst 2 Wochen nach Zustellung des Strafbefehls (weil er erst dann rechtskräftig wird, und erst dann dort bei der StA zur Vollstreckung liegt)

oder

Sie können die Strafe in einer gemeinnützigen Einrichtung abarbeiten. 20 Tagessätze entsprechen 120 Stunden Arbeit. Auch das (die Umwandlung der Strafe in gemeinnützige Arbeit) muß bei der Gerichtshilfe der StA beantragt werden.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 16.12.2013 23:18

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mistgebaut-.-1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Oh... ach so... Vielen, vielen, vielen dank!!!
das hat mir sehr geholfen!!!
herzlichen dank!!!
ich wünsche ihnen noch einen wunderschönen abend!!!
danke, danke, danke!!!!!!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Bitte, gerne...

Wenn Sie nicht wissen, welches die zust. Staatsanwaltschaft ist, geben Sie hier:

http://oertliche-zustaendigkeit.de/

einfach Ihre Postleitzahl ein und klicken auf "suche"

Im untersten Kästchen erscheinen dann die zust. Staatsanwaltschaft und die zust. Generalstaatsanwaltschaft.

Und die Staatsanwaltschaft (also nicht Generalstaatsanwaltschaft) ist die Stelle an die Sie sich wenden müssen. Und zwar dort an die Abteilung "Gerichtshilfe"

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 16.12.2013 23:35

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mistgebaut-.-1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

oh, danke das ist verdammt nett!!!
vielen lieben dank!!
1000 mal danke!!!


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12303.02.2014 11:03:57
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Es tut mir leid das zu hören, hoffentlich sind sie aus denn ganzen mist kluger geworden :)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen