Erstmaliger Laden Diebstahl bei Volljährigkeit

28. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Lowrider
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstmaliger Laden Diebstahl bei Volljährigkeit

Liebe Forum-Leser!

Ich habe einen echten Mist gemacht.

Ich wurde beim Klauen erwischt. Ich habe eben das 18. Lebensjahr erreicht und muss es nun voll verantworten.

Ich habe im Waren im Wert von 40.- entwendet ohne zu bezahlen.
Beim Gespräch mit dem Kaufleiter, wurden noch mehr Waren aus anderen Läden im Wert von 240.- sicher gestellt.

Was passiert nun?
Es ist mein erstes Delikt, bin volljährig und die Summe beträgt um die 280.-

mit was muss ich rechnen?

Bedanke mich für schnelle Antworten.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33984 Beiträge, 17646x hilfreich)

Hi,

als gerade 18 gewordener wird wohl noch Jugendstrafrecht auf Sie angewandt (geht bis 20 - Stichwort "Heranwachsender"). Insofern werden Sie wohl Sozialstunden oder Wochenendarrest kriegen.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

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