Ersttäter, Ladendiebstahl Wert: 300 €

31. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Arnoldo21
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ersttäter, Ladendiebstahl Wert: 300 €

Ja, eine unentschuldbare Tat! Kann es heute, einige Tage danach, immernoch nicht recht realisieren, was ich da begang.
Ich stahl eine Ware im Wert von knapp 300,- in einer Supermarktfiliale. Beim verlassen der Filiale wurde ich ertappt.

Womöglich hat die Schmach noch nicht mal wirklich angefangen. Nach dem meine Personalien aufgenommen wurden, ich eine 10-tagige Frist bekam, die "Fangprämie" von 75,- zu zahlen, frage ich mich, was mich nun erwartet!?

Ich werde demnächst Volljährig, bin jedoch Ersttäter. Bin sehr dankbar für jede kommende Antwort!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Es wird wohl ein Verfahren vor dem Jugendrichter geben. Als Sanktion sind Sozialstunden denkbar. An eine Verfahrenseinstellung schon durch die Staatsanwaltschaft nach § 45 JGG glaube ich in diesem Fall nicht (aufgrund des relativ hohen Warenwertes)

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Arnoldo21
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Wo lege denn der Unterschied, wenn ich mit einer Verfahrenseinstellung davon käme?

Womit muss ich rechnen, könnten ausser der "Fangprämie" weitere Kosten z.B. Bußgeld anfallen? Wird es einen Eintrag ins
Führungszeugnis geben? Werde ich vor Gericht geladen? Und mit welcher höhe an Sozialstunden müsste ich rechnen? Danke!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Wenn es eine Verfahrenseinstellung gäbe, würde es keine Gerichtsverhandlung geben.

Bußgelder, bzw. Geldstrafen gibt es im Jugendrecht nicht.

Einen Führungszeugniseintrag wirst Du auch nicht bekommen, aber einen ins Erziehungsregister.

Werde ich vor Gericht geladen?

Wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, ja.

mit welcher höhe an Sozialstunden müsste ich rechnen?

Das kann man nicht vorhersagen.

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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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