Hallo zusammen,
Habe vor einiger Zeit diese Frage schon mal gepostet, aber keine Antwort erhalten. Vielleicht ist jetzt jemand dabei, der eine ev. Antwort weiß.
Mich interessiert eine Frage zum geplanten erweiterten Führungszeugnis. Wenn man eine Straftat über 120 TS begeht, die auch in das neue erweiterte Führungszeugnis aufgenomen wird, dann wird sie nach 3 Jahren im "normalen" Führungszeugnis getilgt, bleibt jedoch 10 Jahre im erweiterten FZ.
Meine Frage ist nun, was dann wohl nach Ablauf der 3 Jahre Tilgungsfrist für das normale Führungszeugnis in diesem drin steht. Steht da "keine Einträge" bzw. irgend ein Verweis auf das erweiterte Führungszeugnis? Ist so ein Verweis von der Gesetzeslage her überhaupt denkbar?
Vielen Dank für eure Meinungen!
Tommi