Erweitertes Führungszeugnis Eintrag über 80 Tagessätze Strafe

13. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Johannisbeertee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erweitertes Führungszeugnis Eintrag über 80 Tagessätze Strafe

Hallo!

2012 habe ich einen Aufhebungsvertrag meines AG bekommen, mit Einverständnis der Arge. Ich bekam ALG 1. Habe dann eine neue Stelle gefunden, beim Bäcke. Habe meinen neuen Vertrag auch eingeschickt.
2013 habe ich eine neue Stelle angefangen, als integrationshilfe für behinderte Kinder in der Schule.
2014 bekam ich dann wegen der Arge Sache einen Geldstrafe von 80 Tagessätzen. Als ich als I-Helfer anfing, müsste ich ein erweitertes Führungszeugnis abgeben. Natürlich ohne Eintrag.
Jetzt müssen wir auf Grund neuer Gesetze nochmal ein erweitertes Führungszeugnis einreichen.

Die Geldstrafe ist meine erste und einzige Strafe. Es ist mir höchst unangenehm und peinlich. Mein AG weiß nicht.

Nun habe ich bei google gelesen, dass die Geldstrafe wegen Betruges (ich ärgere mich so, dass es dazu kam und ich damals noch so naiv war und dachte es ginge alles seinen Lauf) nicht im erweiterten Führungszeugnis steht, weil es a) nichts mit meiner Arbeit mit Kindern zu tun hat, man unter 90 Tagessätzen nicht als vorbestraft gilt und es im erw. FZ um sexual Delikte und um Delikte wegen der Fürsorgepflicht gilt.

Ist das so? Steht meine Geldstrafe da wirklich nicht drin? Ich habe eine heiden Angst meinen Job zu verlieren, zum einen weil ich ihn liebe und zum anderen weil ich natürlich drauf angewiesen bin. Bitte mit juristischen Erklärungen, damit ich es irgendwie nachvollziehen kann.
Im Dezember sind 3 Jahre seit sie Strafverhängung vergangen, wird dann wohl auch gelöscht, wie ich gelesen habe, brauche es aber bis April. :( mein AG scheint darüber auch nicht informiert worden zu sein, sonst hätten sie mir vor 2 Jahren ja sicher was gesagt. Die Strafe ist auch nächsten Monat abbezahl, konnte es in kleinen Raten zahlen (insgesamt etwas über 600€)


Aus juristischen Texten werde ich kaum schlau, aber so wie ich es verstehe, sollte es nicht drin stehen, oder?
Ich mach mir psychisch schon einen heiden Stress, hab schon körperliche Beschwerden deshalb.
Die Angst frisst mich bald auf.

Auch hier im Forum habe ich gefunden, dass jemand ein ähnliches Problem hatte. Da hieß es auch, es stünde nicht drin, allerdings kam vom TE dazu keine Antwort mehr (Ergebnis über google gefunden)!
Liebe Grüße

-- Editiert von Moderator am 14.02.2017 16:38

-- Thema wurde verschoben am 14.02.2017 16:38

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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Johannisbeertee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Niemand? :(

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Doch doch, aber wohl am ehesten unter Strafrecht. Vielleicht fragen Sie da ganz einfach, ob ein Eintrag wegen Betrugs über 80 Tagessätze in einem erweiterten Führungszeugnis steht.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Nein das wird nicht aufgenommen, siehe § 32 BZRG .

Ansonsten:
:forum:

-- Editiert von Osmos am 14.02.2017 14:49

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Meine persönliche Meinung

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Johannisbeertee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@Osmos

Danke für die Antwort und sorry fürs Flasche Forum. Irgendwie ging das übers Handy nicht so gut. Habe es nicht gemerkt.
Lieben Dank. Mir ist gerade wirklich ein Stein vom Herzen gefallen! Danke Danke Danke.

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#6
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Danke dem Gesetzgeber für seine Voraussicht und grenzenlose Weisheit :grins:

Für juristisch Interessierte: Die Nichtaufnahme ergibt sich aus §32 Abs. 2 Satz 5a BZRG (nicht mehr als 90 TS) in Verbindung mit §32 Abs. 5 BZRG . Die in Abs. 5 genannten Straftaten sind jene die im erweiterten FZ landen, enthalten jedoch nicht den §263 StGB (Betrug). Ergo kein Problem, alles wird gut.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#7
 Von 
Johannisbeertee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal ganz lieb Danke, Osmos.
Es ist so eine blöde Sache und ich könnte mich grün und blau ärgern. Bin so froh, wenn das Ende des Jahres überall verstrichen/rausgestrichen ist.
Herzlichen Dank! Dann kann ich morgen beruhigt zum Bürger Amt und as erw FZ beantragen!

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