Hallo,
ich komme mit den § und deren Aussagen nicht wirklich klar.
Daher meine Frage.
Ich wurde im August 2006 zu 1 Jahr Freiheitsstrafe ausgesetzt zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt.
Es ist nichts dazugekommen und bin seid dem auch straffrei.
Steht es noch im erweiterten Führungszeugnis? Es war nichts was mit Pornografie oder Sex oder ähnlichem zutun hat.
In der Hoffnung einer Antwort danke ich schon im voraus.
MfG
-----------------
""
Erweitertes Führungszeugnis
Wenn Du tatsächlich das "neue" erweiterte Führungszeugnis
meinst (§ 30a BZRG
):
Nein. Dort steht es nicht mehr drin. Das erweiterte Führungszeugnis entfaltet nur Bedeutung bei Taten aus dem Sexualbereich (§§ 171
, 180a
, 181a
, 183
bis 184f
, 225
, 232
bis 233a
, 234
, 235
oder § 236
des Strafgesetzbuchs). In anderen Fällen unterscheidet sich das "erweiterte" nicht vom "Normalen". In beiden stand die Sache für 3 Jahre.
Solltest Du das Bundeszentralregister
(§§ 1
, 3
ff. BZRG) meinen:
Dort steht es noch drin. Bis Aug. 2016 und ein weiteres Jahr -unsichtbar- in der sog. "Überliegefrist".
-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Noch kurz zur Erklärung:
Einige (u.a. schwere) Sexualestraftaten [§§ 176
, 176a
, 177
, 182 StGB
] fehlen oben in der Liste (Aufzählung aus § 32, Abs. 5 BZRG
). Das liegt daran, dass diese bereits seit eh und je besonderen Regelungen im Führungszeugnis unterfallen (auch im normalen), d.h. längere Speicherfrist ab einer gewissen Urteilshöhe, keine Nicht-Aufnahme nach § 32 BZRG
. Da das erweiterte FZ -wie der Name schon sagt- eine Erweiterung des Privaten ist, sind diese Verurteilungen im erweiterten FZ natürlich ebenfalls enthalten, obwohl nicht noch mal extra in § 32, Abs. 5 BZRG
genannt, sondern schon in Abs. 1 geregelt.
-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vielen Dank Streetworker für die Antwort. Die drei Jahre sind dann sicherlich weil die Strafe nicht über einem Jahr war. Oder?
Sie haben mir mit der Antwort richtig toll weitergeholfen.
DANKE DANKE !!! 5 Sterne plus
-----------------
""
quote:
Die drei Jahre sind dann sicherlich weil die Strafe nicht über einem Jahr war. Oder?
Genau
-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Hallo, ich muss noch einmal revidieren.
Also ich hatte eine Freiheitsstrafe von 2 jahren die auf 3 jahre bewährung ausgesetzt wurde.
Urteil ist vom 15.11.2005.
Bewährungszeit bis 14.11.2008
helfer bestellt bis 14.11.2007
Strafe erlassen mit Wirkung vom 14.01.2009
Mit welchem Tag ist das aus dem Erweiterten Führungszeugnis definitiv gelöscht.
Habe jetzt nähmlich ein Problem. Habe heute den 8.11.2012 mein erweitertes bekommen und da steht es noch drin.
Es ist keine Straftat nach den Sexualparagafen ( weis ich welche dat genau sind).
Bitte um Hilfe.
LG
Marco
-----------------
""
Letztes Jahr hast Du von einem anderen Urteil geschrieben (1 Jahr auf 2 Jahre) und nun schreibst Du was von 2 Jahren auf 3 Jahre. Was ist denn nun richtig? Oder sind das 2 verscheide Verurteilungen?
-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Hallo Streetworker,
ich hatte das nach den Jahren nicht mehr so im Kopf. Das Urteil ist leider bei einem Umzug und lagerung der Ordner im Keller nach einem Wassereinbruch zerstört worden. Mir war immer so wie 1 Jahr mit 2 Jahren bewährung. Irrtum!!
Es ist das selbe Urteil.
sorry ich bin schon ein Gehirnakrobat.
LG
Marco
-----------------
""
Kann es sein das es am 15.11.2012 nicht mehr drinsteht?
Dann sind ja eigentlich die 5 Jahre plus 2 Jahre Strafmaß um. Oder??
-----------------
""
Genau so ist es...
-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Also kann ich sagen das es am 15.11.2012 nicht mehr drin steht.
Oder sollte ich noch mit der neuen beantragung warten? Manchmal sind ja die Computer nicht die schnellsten.
-----------------
""
Sagen kannst Du das. Mit dem beantragen eines neuen FZ würde ich vielleicht noch ein paar Tage draufschlagen und es am 22. oder 30.11. beantragen. Sicher ist sicher.
-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Danke Danke.
Da hast du mir echt weitergeholfen.
Vielen Dank nocheinmal.
LG
aus BRB
-----------------
""
Bitte, gerne...
-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten