Hallo Leute,
2016 habe ich 4 Anzeigen mit 25 Tagessätze bekommen (es war so dumm von mir) . Letztes Jahr habe ich wieder eine Anzeige bekommen (ich wurde bei 1 Diebstahl den ich gar nicht gemacht habe mit rein gezogen).
Stehen die Anzeigen alle im erweiterten Führungszeugnis
(ich mache bald eine soziale Ausbildung...)?
Danke im voraus für die Antwort
Erweitertes Führungszeugnis?
2016 habe ich 4 Anzeigen mit 25 Tagessätze bekommen (es war so dumm von mir) . Letztes Jahr habe ich wieder eine Anzeige bekommen (ich wurde bei 1 Diebstahl den ich gar nicht gemacht habe mit rein gezogen). Viel zu wirre Fragestellung - im FZ stehen Urteile. Geben Sie also bitte an, wann Sie zu was verurteilt wurden.
Meine Frage ist ob die,, 5' Anzeigen (Diebstahl) im erweiterten Führungszeugnis stehen?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Was haben Sie denn an dem Satz "im FZ stehen Urteile" nicht verstanden?
Ich gehe mal davon aus das 2016 vier Strafanzeigen wohl wegen Diebstahl zu einer Geldstrafe von 25 TS geführt haben!? Die stehen im erweiterten Führungszeugnis. Ob das Auswirkungen auf Deine Ausbildung oder Deinen Job hat kann ich natürlich nicht beurteilen.
Bei der 5ten Sache wiedersprichst Du dir aber selbst. Wenn Du nix gemacht hast bekommst Du keine Strafe die im Führungszeugnis stehen könnte. Wenn Du aber „mit hineingezogen wurdest" hast Du ja was gemacht und wenn Du dafür rechtskräftig verurteilt wirst steht das auch im Führungszeugnis!
Damit sollte Deine Frage verständlich beantwortet sein.
-- Editiert von Moderator am 09.02.2020 14:07
Zitat :Die stehen im erweiterten Führungszeugnis.
Nein, tun/täten sie als solche nicht, wenn es so ist wie Du vermutest (1 Urteil über 25 TS für 4 Taten)
Ob die "Anzeige vom letzten Jahr" zu einen Eintrag führt/geführt hat, kommt darauf an, wie das entsprechende Verfahren ausgegangen ist, oder noch ausgehen wird.
Zitat :wenn es so ist wie Du vermutest (1 Urteil über 25 TS für 4 Taten)
War blöd ausgedrückt. Ich meinte 4 Urteile zu 4 Taten a´25 TS. Im erweiterten Führungszeugnis müsste das auftauchen!?
Dann ja.
Ich vermute aber eher, dass es tatsächlich nur 1 Urteil gab, in dem alle 4 Taten abgeurteilt wurden. Denn 4 selbständige Urteile in denen jeweils die selbe Strafe ausgesprochen wurde, wären schon sehr ungewöhnlich.
Von daher müsste die TEin mal präzisieren, wie viele Urteile es gab. Mit der Zahl der Anzeigen alleine kann man wenig anfangen, da hat mümmel schon Recht.
Klar bei einem Urteil für alle vier Anzeigen über 25 TS steht das natürlich nicht im Führungszeugnis.
(Editiert)
-- Editiert von Moderator am 09.02.2020 14:03
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
3 Antworten
-
13 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten