Erweitertes Führungszeugnis behörde Paragraph 64

4. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb451092-98
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Erweitertes Führungszeugnis behörde Paragraph 64

Ich wurde im dez. 2013 Zu einer haftstrafe von 6jahren und 6 monaten und dem Paragraphen 64 verurteilt. Steht das jetzt noch im erweiterten führungszeugnis? Würde gerne wieder in einer Behörde arbeiten. Das wird wohl nichts, oder?

-- Editiert von Moderator am 04.10.2016 18:37

-- Thema wurde verschoben am 04.10.2016 18:37

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13 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Das wird wohl nichts, oder?


Nee, das wird garantiert nichts. Die Strafe ist ja offensichtlich noch nicht mal abgesessen, bzw. die Maßregel erledigt (selbst der Halbstrafenzeitpunkt wäre frühestens im März 2017 erreicht, jedenfalls wenn es keine anzurechnende U-Haft/vorl. Unterbringung gibt, die es aber wohl geben wird ?!). Das Ding steht bis mindestens(!) Mai 2025 im Führungszeugnis (auch im "einfachen"). Je nach Art des Deliktes auch noch ein paar Jahre länger. Und auch so lange die anschliessende Führungsaufsicht läuft wird nichts gelöscht (die dürfte -Straffreiheit vorausgestzt- aber vor 2025 zu Ende sein). Frühstdenkbarer Termin ist jedoch wie gesagt Mai 2025. Im Bundeszentralregister steht es bis mind. Mai 2035 (auch dort je nach Deliktsart noch länger)

-- Editiert von !!Streetworker!! am 04.10.2016 18:10

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#2
 Von 
fb451092-98
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Also, habe ich wohl keine chance auch wenn es nur mit finanzen zu tun hat?

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Auch z.B. "Zuhälterei" hat "mit Finanzen zu tun" und würde eine längere Frist auslösen, als normal. Man müßte schon das genaue Delikt wissen [(schwerer) Betrug, (schwere) Untreue, (schwerer) Raub, oder was auch immer ...?!]

Aber wie schon gesagt, selbst wenn es kein Delikt ist, das besondere Fristen auslöst, sind die Löschdaten:

Mai 2025 (für die Führungszeugnisse, alle sog. Belegarten, also sowohl "einfach", "behördlich", als auch "erweitert")
Mai 2035 + 1 Jahr Überliegefrist (für das Bundeszentralregister)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb451092-98
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, es war unerlaubtes handeltreiben mit btm i. n. geringer menge in 21 fällen...

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

O.K., dann gelten die bereits genannten Fristen.

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#6
 Von 
münchnerin589
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)

Leider hast du keine Chance! Das wird definitiv im Führungszeugnis stehen.
Finde das irgendwie schade, dass das nicht klappt. Meiner Meinung nach gibt es viel schlimmere Dinge die man machen kann, als mit Drogen zu handeln (ist jetzt trotzdem nicht besonders toll, aber Vergewaltiger kriegen z.B. auch nur 5-6 Jahre). Das wird dich noch lange verfolgen. Alles Gute für Dich

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#7
 Von 
fb451092-98
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Halbstrafe hatte ich schon, es wird eine 2/3 Entlassung. Es gab 18 Monate Vorwegvollzug. Ich bin in Bayern und habe während der therapie 4 kardinalsfehler begangen. Ich sag bescheid obs geklappt hat.

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ob was geklappt hat? Die 2/3?

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von annabanana91):
Meiner Meinung nach gibt es viel schlimmere Dinge die man machen kann, als mit Drogen zu handeln (ist jetzt trotzdem nicht besonders toll, aber Vergewaltiger kriegen z.B. auch nur 5-6 Jahre)


Och Leute, was sollen immer diese dämlichen Vergleiche, alles mit "Vergewaltigern" "Kinderschändern" usw. zu "vergleichen"...

Es gibt auch "Schlimmeres" als Vergewaltiger. Und nu? Sind Vergewaltiger deswegen jetzt nicht ganz so "schlimm", weil es noch was "schlimmeres" gibt?

6 Jahre für ein BTM-Delikt bekommt man auch nicht dafür, dass man mal 2g Koks an einen Kumpel verkauft hat. Mit Handel in nicht geringer Menge in 21(!) Fällen, ist er mit 6 Jahren -zumal in Bayern- noch halbwegs günstig gefahren, wenn man mal davon ausgeht, dass die Grenze zur "nicht geringe Menge" nicht gerade so eben, sondern deutlich, überschritten war. Und in 8,5 Jahren ist auch das Führungszeugnis wieder sauber. Bei einem Vergewaltiger (mit 6 Jahren FS) würde es noch 13,5 Jahre dauern. Aber wie schon gesagt - diese Vergleiche sind absolut sinnfrei.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Du hast mir so aus der Seele geschrieben wie selten. Nach der Argumentation von anna könnten wir ja alle Verfolgung von Straftaten einstellen wenn es in der "Rangordnung" noch was schlimmeres gibt. Bräuchten wir nur noch Mord zu verfolgen, oder, es gibt ja noch Massenmord, nur den.

@ Anna, hast Du eine Vorstellung, was Drogen anrichten? Schau dir mal den Fall Kevin aus Bremen an oder aber vergleichbare Fälle. Aber, ist ja alles nicht so schlimm, auch nicht, was da mit den Abhängigen passiert, was mit den Familien passiert, was da an Gewalttätigkeiten passiert, wie viele Drogentote es so gibt, u.s.w. Und die Beschaffungskriminalität (z.B. Raubüberfälle) ist ja auch nicht so schlimm. Wirklich nicht, die Welt ist ja eh überbevölkert.

Im Kampf gegen dieselbe sollte man so Schwerkriminelle möglichst gleich nach der Haftentlassung beruflich mit jungen Menschen zusammen bringen, damit auch nachfolgende Generationen noch Abhängige haben und somit die Zukunft der Händler gesichert ist. Das geht natürlich am Einfachsten in Schulen, Horten, Sportvereinen. Wirklich schade, dass diesem Händler diese großartige Chance genommen wird.

Unfreundliche Grüße!

wirdwerden

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#11
 Von 
fb451092-98
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, ich bin mir bewusst das meine tat schlimm war. Ich bereue es auch sehr, ich warschwer suchtkrank und habe einfach den bezug zur realität verloren. Btm taten sind genauso wie jedes verbrechen gesetzeswidrig und damit nicht zu verharmlosen. Das sage ich als beitragsverfasser.
Mein arbeitgeber gibt mir eine chance mich zu beweisen ich werde ab dem 1.11 in einer behörde arbeitendürfen. Allerdings mit einer kleinen jedoch gerechten Sonderbehandlung. Ich habe 2 jahre probezeit damit kann ich gut leben. Ich bin froh diese chance zu bekommen und werde sie nutzen

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Sehr schön. Viel Erfolg.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ride
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Mensch versucht immer sich was zu suchen was in seinen Augen schlimmer ist, um sich besser zu fühlen.

Uns allen ist dieses doch im Alltag bekannt, wenn Nachbarn über andere lästern. Da stellt sich auch die Frage ob das, über was gelästert wird, das überhaupt wert ist.

Es gibt da so ein schönes Lied der Ärzte "Laßt die Leute reden" da heißt es, weil der eintönige Alltag ihnen quällt.

-- Editiert von Ride am 12.10.2016 15:22

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